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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-10-25 · Heft 44 (25.10.1852) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 44 (25.10.1852)
Date
1852-10-25
Page
Seite 531 (sequence 11)
Language
German
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581 ernannten zw ölf Mitglieder; wie, auch - Letztere für den durch die portugiesisch israelitische Gemeinde zu Gravenhage gewählten Abgeordneten. Nach Untersuchung befanden sich ajlle Legitimationen in gehöriger Ordnung mit Ausnahme derjenigen des Herrn L. B. Jacobson zu Rotterdam, an dessen Stelle I. I, Posno, türkischer Konsul für Amsterdam,-berufen worden ist. Hierauf wurde zur Wahl des. definitiven Bureaus geschritten, welche folgendes Resultat ergab: Herr vr. M. H. Godefroi, Präsident, - vr. S. E. Nykerk, Vizepräsident, - Dr. S. I. Mülder, Ister Sekretär, - vr. I. E. Goudsmit, 2ter Sekretär. - Unter Beglückwünschung machte der zeitliche Vorsitzende die Versammlung mit dem Resultat der Wahl bekannt, worauf Herr Godefroi folgende Worte aussprach: „Die auf mich ausgebrachte Wahl betrachte ich als eine ebenso große Auszeichnung, wie es ein wahrer Beweis des Zutrauens ist, und einen besondern Werth lege ich darauf, wenn ich erwäge, daß diese Versammlung mit einem so wichtigen Geschäfte beauftragt ist. Ich hoffe mit Kraft und Unparteilichkeit mich dieses Auftrages zum Heil und Wohl unserer sämmtlichen Glaubensgenossenschaft erledigen zu können, wozu ich mit Zuversicht auf die Mitwirkung dieser Versammlung rechne, auf daß unsere Berathungen durch Biedersinn und Eintracht sich bewähren, wodurch das große Ziel derselben unter dem Segen des Allerhöchsten erreicht werden möge!" Zum Schlüsse spricht er den Dank der Versammlung dem würdigen zeitlichen Vorsitzenden für die begonnenen Arbeiten aus und erklärt das Präsidium anzunehmen. Der Vizepräsident Herr vr. Nykerk sprach seinen Dank der Versammlung für die ihm bezeugte Ehre aus, und hofft, wenn die Nothwendigkeit es gebietet, den Präsidenten zu vertreten, ihm mit seinem guten Beispiele folgen z;r können. Nachdem die Versammlung konstituirt war, wurde beschlossen, daß eine Deputation sich zum Minister begeben soll, um demselben die dankbare Anerkennung der Versammlung darzubringen. Ein eingegangener " Ersuch um die Berathungen öffentlich zu halten, oder auch wol einen Stenographen zuzulaffen, um die Debatten- Beschlüsse und Protokolle aufzunehmen und diese durch die Presse zu veröffentlichen, .wurde durch eine große Majorität abgewiesen; hingegen wurde festgesetzt, daß alle: Beschlüsse der Versammlung durch t>a8. israelitische Wochenblatt, welches zu Amsterdam erscheint, veröffentlicht werden sollen. Auf einen Antrag Seitens mehrerer Abgeordneten hinzielend der Reise- und Verweilungskosten der Mitglieder wurde beschlossen, dem Minister eine Petition einzureichen, welche sich darauf begründen soll, daß nämlich diese Versammlung ihr Entstehen dem Staate zu verdanken/ dieselbe auch im Namen des Königs eröffnet worden ist, und folglich dieselbe einen staatlichen Charakter hat; mithin könnte auch wol, mit vollem Recht, diese die Vergütung der Kosten — wenn auch nur theilweise — durch die Reichskasse beanspruchen. Sofort wurde eine Kommission zum Entwerfen eines Reglements für die Geschäftsordnung ernannt. Der Präsident stellte vor, daß zu der vorläufigen Geschäftsordnung diejenige zum Maßstab dienen könnte, welche für die gesetzgebende zweite Kammer der Generalstaaten besteht. Nach Verlesen derselben wurde diese auch mit einigen Modifikationen provisorisch und nur für die jetzige Sitzungsperiode angenommen. Nun wurde zur Wahl einer Kommission geschritten, deren Auftrag sein sollte, ein Reglement für die Reorganisation der israelitischen-Kirchengenvssenschaft im ganzen Reiche zu entwerfen, wozu ernannt worden sind die Herren: Godefroi, Nykerk, van Gich, Polak Daniels und Mülder. (Schluß folgt.) Anzeige n. Konkurs. No. 152. Zur Besetzung der bei der hiesigen deutsch-israelitischen Hauptschule erledigten Religiouslehrerstelle mit dem (sehalte von jährlichen 500 si. K.-M. wird hiermit im Grunde k. k. kreisämtlicher Ermächtigung c!. d. 21. September 1852, Zahl 1467-3, der Konkurs ausgeschrieben. Bewerber um diesen Posten haben ihre Gesuche längstens bis Ende Dezember 1852 an die Unterzeichnete Direktion zu übergeben, oder portofrei einznsenden und hierbei sich über Geburtsort, Alter, Stand, Moralität, Lehrfähigkeit, Studien, bisherige Verwendung und über die Fähigkeit, öffentlich religiöse Vorträge halten zu können, auszuweisen.

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