Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-10-18 · Heft 43 (18.10.1852) · p. Seite 511

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 43 (18.10.1852)
Date
1852-10-18
Page
Seite 511 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225768-3225812--12709-3242902
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

511 badische Regierung hinsichtlich deS PreßgesetzeS nach Maßgabe des Bundesbeschlusses vom 5. Juli 1832 gethan, auf Grund der Weisung der Bundesversammlung, ohne von seiner ausgesprochenen Ansicht abzugehen für unwirksam zu erklären, und zwar nur unter Zustimmung der gesetzgebenden Versammlung; zugleich müsse aber der Senat entschieden die Hoheits¬ und Berwaltüngsrechte der freien Stadt Frankfurt für künftige veränderte Zeitumstände wahren. Die Kommission der gesetzgebenden Versammlung hat ihren Bericht'bereits erstattet, und wird derselbe nächsten Freitag in der Versammlung zur Vorlage kommen. Frankfurt am Main, 7. Oktober. (Fr. P.- Z.) Heute wurden dem ständigen Bürgerausschuß vom Senat die Verhandlungen mit den Bundesbehörden im Druck übergeben, zugleich die Mittheilung deS in Betreff der demnächstigen Wahlen der gesetzgebenden Versammlung ergangenen SenatSbeschluffes gemacht, wonach die israelitische Bürgerschaft beiden Wahlen keine Betheiligung har. Frankfurt am Main, 9. Oktober. Die gesetzgebende Versammlung beschloß in heutiger Sitzung, gegen die vom Senat, beabsichtigte Vollziehung des Bundesbeschlusses in hiesiger Versaffungöfrage Rechtsverwahrung einzulegen. —, (Schles. Ztg.) Am 30. v. M. fand hier eine seltene Feierlichkeit statt. Es war dies die Grundsteinlegung der auf Kosten ssämmtlicher Mitglieder des Hauses Rothschild und anderer mit ihm derselben dogmatischen Richtung folgenden jüdischen Familien im Bau begriffenen neuen Synagoge. Zu den Baukosten, die sich auf 100,000 Fl. berechnen, trägt die Familie Rothschild 70,000, die übrigen Theilhaber 30,000 Fl. bei. Die Feierlichkeit leitete der aus Norddeutschland hierher berufene Rabbiner Hirsch. Die feierliche Handlung selbst, welcher sämmtliche Mitglieder der Familie Rothschild mit Ausnahme ihres Seniors, dcS Frhrn. A. M. v. Rothschild, dem seine noch nicht wieder hergestellte Gesundheit an derselben Theil zu nehmen nicht gestattete, die regierenden Bürgermeister, mehrere Senatsmitglieder und einige hundert andere, allen Konfessionen beizählende Personen beiwohnten, dauerte etwa anderthalb Stunden. Buchau (am Federsee), im September. (Privatmitth.) Die Privatschule, welche der hiesige Rabbiner Güldenstein leitet, zählt 36 Schüler, worunter 8 Katholiken. Bei der-vorjährigen öffentlichen Prüfung durch den Kreisschulinspektor, Herrn Rektor v., Moser in Ulm, erhielt die Anstalt eine Belobung vom königl. Studienrathe. Eine hebräische DeklinationS- und Konjugationstabelle, die G. vor Kurzem herausgegeben, wurde durch die israelitische Oberkirchenbehörde „allen ReligionSlehrern des Landes beim Unterricht im Hebräischen" empfohlen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Prag, im Oktober. (Privatmitth.) Die hiesige israelitische Kultusrepräsentanz hat unter dem Vorsitze deS Herrn E. Wehli den Herrn Sol im an v. Honig Sb erg zu ihrem Sekretär, und den Herrn Dr. jur. Lasch zum Konzipisten ernannt. Letzterer ist ein Sohn deS namhaften Talmuvisten Simeon Lasch. In Betreff beider Gewählten kann die Wahl nur eine glückliche genannt werden. In No. 39 d. Ztg. wird in einem Artikel aus Preßburg Prag unter die Städte gezählt, wo die jüdischen Religionsgemeinden eigene, abgesonderte Bürgerverbände bilden, an deren Spitze ein eigner Bürgermeister steht. Wir müssen dies berichtigen. Zn Prag bilden die Juden nur eine besondere Religionsgenossenschaft, in allem Uebrigen gehören sie der gesummten Stavtgemeinde an. Roch weniger kann von einem eignen Bürgermeister für die Juden Prags die Rede sein, da die jüdische Repräsentanz, an deren Spitze der allgemein geachtete Herr E. Wehli steht, nur mit Verwaltungsangelegenheiten, die mehr oder weniger den Kultus betreffen, sich zu befassen hat. Herr Stadtrath Frankel und die übrigen jüdischen Stadtverordneten bilden kein Separatkohlegium, sondern sind ein integrirender Theil des Ganzen.. Preußen. Stettin, im Oktober. (Privatmitth.) Wer den „Anzeiger" der A. Z. d. Jud. No. 33 und No. 39 gelesen, mußte von einem eigenthümlichen Streite Kenntniß nehmen, der hier ausgebrochen. Es handelt sich — um den Handel mit Koscherwein. In No. 33 macht der hiesige Gemeindevorstand bekannt, daß er die Sache .in die Hand genommen, ein Depot bei einem hiesigen Weinhändler vermittelt hat und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.