Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1852)
- Date
- 1852-10-11
- Page
- Seite 501 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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501 fünfte will nur eine Personalunion, ist auch zu einem großem Beitrag als bisher geneigt, um sich nur nicht an ein ihr weit entlegneres Rabbinat anschließen zu müssen. So in dem einen Rabbinat. Im andern Will die eine Gemeinde wie bisher und mit ihrer Stiftungsrente konkuriren, natürlich wieder nur mit Behaltung des Rabbittatssitzes, die zweite will kühnlich den bisherigen Sitz überspringen und an ein entfernteres Rabbinat, und die dritte an ein Solches außer dem Regierungsbezirk sich anschließen rc. Ist das nicht ein trefflicher Zustand, ganz angethan streb- ~ same begabte Jünglinge zur Ergreifung des Rabbinatsberufs zu ermuntern? Wie wir jedoch vernehmen, ist die königl. Regierung nicht gewillt, solchem Gehaben Vorschub zu leisten und die allerhöchste Stelle, wie Entscheidungen in anderen Regierungsbezirken beweisen, noch weniger. Am letzten Jom-Kippur-Abend hatte die Gemeinde Ansbach die Ehre Se. Erz. Herrn Regierungspräsidenten von Volz bei ihrem Gottesdienst zu sehen, und hat sich derselbe sehr anerkennend über die Predigt des Herrn Rabbiners Grünbaum ausgesprochen, der eS verstanden habe, dem oft und allenthalben abgehandelten Thema (über Buße) eine neue geistreiche Seite abzugewinnen. Die inhaltreichen, unabhängig von jeder Auflage mit wohlklingendem Organ abgehaltenen Predigten dieses Geistlichen im schönsten Sinne des Wortes, der sich in seinem Wirken nach keiner Seite den Ultras anfchließt, gewinnen ihm einen immer großem Kreis von Verehrern und das Vertrauen der höchsten und allerhöchsten Stelle. Eine wichtige Frage aus dem jüdischen Eherecht liegt dermalen der Entscheidung höchster Stelle vor. Ein Jüngling — wir verschweigen Namen — will die Wittwe seines Onkels ehelichen und hat hierzu bereits den Kopulirschein seines Landgerichts erhalten. Ein außerkreislicher Rabbiner hat sich deshalb beschwerend an die Regierung von Mittelsranken gewendet. DaS Komische an der Sache ist, daß der Ortsrabbiner die Partie zusammengekuppelt und hinterher von dem Lehrer auf das Bedenkliche des Kasus aufmerksam gemacht, die Trauung einem andern Rabbiner übertragen wollte, und da sich dieser dessen weigerte, nun sie auch nicht vornehmen will. Die Leichenbegleitungen sind bei uns in den meisten Gemeinden noch außer aller Reglung und auf dem Lande oft wahre Gaffenspektakcl. Anerkennende Erwähnung verdient daher, daß die bei dem Leichenbegängnis des fei. Rabbiners Buttenwieser in Wassertrüdingen von einem Herrn Kohn angeordnete, von den anwesenden Rabbinern stillschweigend gebilligte feierliche Bestattung in anderen Gemeinden Beifall und in Wittelshofen durch die Bemühungen der HH. Freundlich und deS Herrn Lehrers Löwensohn Nachahmung gefunden hat. Dort geht man sogar mit der Anschaffung eines Leichenwagens um. Unerquickliche Nachrichten von Untersuchungen über gewisse Geldgeschäfte, die unsereins ohne Gefahr beim^ .wahren Namen nicht nennen durfte, die aber daS jetzige Gerichtsverfahren nicht scheuet, durchlaufen die öffentlichen Blätter und werden von Nahe und Fern mehr als Einem lieb ist, in neuen Beispielen erzählt. An und für sich ist die Sache für uns ohne Belang, und wenn nur nicht das Bekenntniß in's Spiel gezogen wird, wie dies die geachtetften Blätter mit richtigem Takt auch unterlassen — Volksbote und .seine Freundschaft werden dies freilich in ihrer Art äuSbeuten; sie mögen aber auch zugleich die von Christen geübten Verbrechen registriren, welche die treffenden Nummern gleichzeitig bringen — so können wir mit völligem Stillschweigen darüber Weggehen, isa *pa — Gleichwol liegt für viele unserer Glaubensgenossen, besonders auf dem Lande, die stille Aufforderung, und wir verbinden den wohlmeinenden Rath damit, sich von derlei Geschäften immer mehr ferne zu halten. Unsere Reichen mögen großen industriellen Unternehmungen ihre Kräfte zuwenden. Sie mögen noch erwägen, daß daS bei uns geltende preußische Landrecht schon da den Schein des Wuchers annimmt, wo Waar' und Baar' beisammen Vorkommen, und daß sie es oft mit unredlichen, herabgekommenen Leuten zu thun haben, so daß beständig das Damoklesschwert einer Untersuchung, die im besten Falle peinliche Sorgen und Schwächung der Achtung zur unausbleiblichen Folge haben, über ihren Häuptern hängt. Wer aber nicht hört, wer frevelt, den ereile der Arm des Gesetzes vollständig. Die Anzahl der königl. Advokaten jüdischen Glaubens, bei uns, ist in der Person des Herrn Dr. Obermaier aus Ansbach, bisher Stadtakzessist in Fürth und Kassier bei dem dortigen „israelitischen Religionsverein" um ein würdiges Glied vermehrt worden.