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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-10-04 · Heft 41 (4.10.1852) · p. Seite 491

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 41 (4.10.1852)
Date
1852-10-04
Page
Seite 491 (sequence 7)
Language
German
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491 1076 Thlr., die Einnahmen aus der Rheinprovinz 1051 Thlr., die Ausgaben 3165 Thlr., also Defizit 2114 Thlr. Zusammen also die Einnahmen 8731 Thlr., die Ausgaben 9770 Thlr., also Defizit 1039 Thlr., die vr. Haindorf wie immer vorgeschossen. DieS das Aeußere; lehrreicher die innere Geschichte der Anstalt,.auf die wir in nächster Nummer zurückkommen. Aus -er Provinz Posen, 19. September. (Privatmitth.) Der vor Kurzem auch in dieser Zeitung wegen seiner Festrede am 3. August erwähnte (No. 39) Rabbinatsasseffor Salomon Brann aus Rawicz ist zum. Prediger der israelitischen Gemeinde zu Schneidemühl erwählt. Berlin, 25. September. (Voss. Ztg.) Am vorgestrigen jüdischen Feiertage, dem Versöhnungsfeste nämlich, sind mehrere Verklagte jüdischen Glaubens in Wechselprozeßsachen, welche aus dem gedachten Grunde eine Prorogation des Termins nachgesucht hatten, beim hiesigen Stadtgericht kontumazirt worden. Um Jrrthümern, welche in dieser Beziehung zu herrschen scheinen, vorzubeugen, wollen wir auf die Vorschriften deS §. 16. Tit. 27. Th. I. Allgem. Ger.-Ordn. aufmerksam machen, in dem eS heißt: Die Termine in Wechselsachen können nicht prorogirt werden; den einzigen Fall ausgenommen, wenn klar erhellt, daß Naturbegebenheiten, oder andere unabwendbare Zufälle eS dem Beklagten unmöglich machen, den Termin persönlich, oder auch nur durch einen Bevollmächtigten, abzuwarten. — Somit sind Festtage bei den Juden kein Prorogationsgrund in Wechselsachen. —. Man wird sich früherer Mittheilungen in Betreff der Verhältnisse der oberschlesischen Typhuswaisen erinnern, nach welcher die Begründung eines Waisenhauses für die Typhuswaisen jüdischer Konfession Seitens der Regierung abgeschlagen worden war. Die Regierung verstand sich nur dazu, im Falle der Unterbringung der jüdischen Waisen bei Privaten Niederschlesiens, für jedes untergebrachte Kind aus Staatsmitteln eine Entschädigung-von 15 Thalern jährlich zu gewähren. Es hat dieses Erhietew jedoch die erwarteten Folgen nicht gehabt, denn zur Zeit befinden sich noch immer etwa 30 jüdische Waisen ' unversorgt.;. —. Die hiesige Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden hat in Posen, Stettin, Danzig und Frankfurt a. d. O. Tochtergesellschaften gegründet. Die Zahl der Schulen derselben, welche hauptsächlich durch die Mittel der londoner Gesellschaft zur Verbreitung des Christenthums unter den Juden erhalten werden, beträgt gegenwärtig 13, in denen gegen 700 Kinder Unterricht erhalten. (Merkt Euch dies, ihr Gemeinden, Vorstände, Rabbinen und Lehrer. Es kommt eine Zeit, wo man Euch' „müssige Knechte" nennen wird, eine Zeit der Rechenschaft! Red. d. A. Z. d. Jud.) Dänemark. Altona, im September. (Privatmitth.) Von den ältesten Zeiten her haben unsere, anderswo verfolgten Glaubensgenossen unter dem Zepter der dänischen Könige Ruhe, Sicherheit und bürgerliche Freiheit gefunden, und sind niemals empörenden Verfolgungen unterworfen gewesen, wie noch vor Kurzem in namhaften Ländern. Es scheint, als ob dies in seinem ganzen Umfange nicht bekannt sei, sonst würden die vielen Juden, welche aus Baiern, Württemberg, Baden und anderen Ländern über Bremen, Ostende und Hamburg mach Amerika auswandern, öfter ihren Weg nach Dänemark nehmen, wo sie so gut wie in Amerika gestellt wären. Man darf in Deutschland ja kein Urtheil nach der bekannten Feindseligkeit des Herzogs von Augustenburg, der frühern Statthalterschaft und vieler der vertriebenen Pastoren gegen die Juden über deren Stellung in Dänemark fällen. Lassen Sie mich vielmehr Einiges hierüber bemerken, was in entfernteren Kreisen nicht so bekannt scheint. Die Gemeinde von Altona steht nicht unter dem Ober- und Untergericht der Stadt, auch nicht unter dem holsteinischen Obergericht zu Glückstadt und Appellationsgericht zu Kiel, sondern allein unter der deutschen Kanzlei in Kopenhagen, welcher Rabbinat^ und Vorstand verantwortlich sind. Rabbiner und Vorsteher haben daher beim Amtsantritte dem Könige zu schwören. Dieselben stehen daher an Glaubwürdigkeit und,Rechten den königlichen Beamten gleich. Das Rabbinat übt das fmn ■p? und Zivilgericht bis an die Belte, in ganz Schleswig und Holstein, selbst in Sachen Jude contra Christ, wenn beide Par-

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