Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 41 (4.10.1852)
- Date
- 1852-10-04
- Page
- Seite 488 (sequence 4)
- Language
- German
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488 zösische Hoheit und Gesetzgebung kam, benutzten viele moislinger Juden die günstigeren Verhältnisse und ließen sich handeltreibend in Lübeck nieder. Ihre Zahl war mit denen, die sich 1810 schon in Lübeck befanden und die seit 1811 vom Auslande dahin zogen, stets nur eine verhaltnißmäßig geringe, im Ganzen kaum 300 Köpfe. Nach der Wendung der Dinge im Jahr 1813 suchte man in Lübeck die Verhältnisse wieder herzustellen, wie sie vor der französischen Okkupation stattgefunden. Zur Zeit deS Erlasses der deutschen BundeSakte waren indeß die Juden aus ihren früheren Rechtsverhältnissen seit 1810 noch nicht wieder verdrängt, obgleich eS der Senat nicht an verschiedenen Dekreten zu diesem Zwecke fehlen ließ. Auf jenen Umstand und auf die Bestimmung der Bundesakte, daß bis zur allgemeinen Feststellung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in allen Bundesstaaten ihr Besitzstand, wie er zur Zeit der Errichtung der BugdeSakte bestand, manutenirt werden möge, beriefen sich die Juden Lübecks (wie anderwärts, in Frankfurt, Bremen) bei ihrer Beschwerde an die Bundesversammlung gegen die strengen Maßregeln, welche ihnen jeden Handelsbetrieb versperrten, und eine gänzliche Vertreibung aus der Stadt androhten (ein Dekret wegen Verweisung aus der Stadt ist vom 6. März 1816). Lübeck führte der Bundesversammlung gegenüber an, daß eS die Juden nicht heimathloS machen (?), sondern nur nach Moisling und in diejenigen Zustände zurückversetzen wolle, in denen sie sich vor der französischen Okkupation befunden hätten, und berief sich auf die ihm durch Art. 53 der W. Schlußakte garantirte Unabhängigkeit. Ueber weitere Vorstellungen der lübecker Jsraelitengemeinde wurde in der Bundestagssitzung vom 12. Juli 1821 Vortrag erstattet, der übrigens so wenig als der darauf gefaßte Beschluß offiziell bekannt gemacht wurde. Auch die in derselben Sitzung ernannte Kommission, um ein Gutachten über die bürgerliche Verbesserung der Juden der Bundesversammlung vorzulegen, hat bekanntlich keine reellen Erfolge zu Tage gefördert; und es ist nun abzuwarten, in welcher Weise von BundeSwegen, nachdem die Rechte, welche die neue Zeit den Israeliten in den einzelnen Staaten gebracht, formell oder prinzipiell beanstandet sind, eine „möglichst übereinstimmende bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland" nach Art. 16 der Bundesakte angebahnt werden wird. Die dresdener Konferenzen haben, wie noch beizufügen ist, gleichfalls nur diesen Gesichtspunkt der „bürgerlichen Verbesserung", nicht einer Gleichstellung sestgehalten. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 21. September. (Privatmitth.) Ich habe Ihnen dieses Mal gar Mannigfaches zu berichten. Vor Allem will ich das unführen, was zumeist die Herzen bewegt. ES hat sich in letzter Zeit so Manches zugetragen, welches wünfchenswerth machte, die HeirathSbewilligungen aus den Händen des jüdischen Bürgermeisters zu nehmen. Nun berief sich die Regierung auf einen §. 124 im Z. G. B., wonach die HeirathSbewilligung von den Kreisämtern abhängig gemacht wird. Ein Solches kam auch an die hiesigen Herren Vertreter und sie forderten Herrn Prediger Mannheimer auf, darüber feine Meinung auszusprechen; und derselbe wies nach, daß einerseits der Paragraph bereits indirekt aufgehoben worden ist, und daß andererseits, so sehr er selber anerkenne, daß es von Nutzen wäre, wenn die HeirathsbMlligung nicht blos von dem Bürgermeister abhängig gemacht wird, so müsse er sich dagegen entschieden verwahren, daß die Kreisregierungen die Angelegenheit in die Hände bekommen, weil sonst zunächst die alte „Familiengeschichte" wird, die blos den Beamten fette Pfründen brachte und zur Demoralisation deS Volks beitrug. Sobald eine Entscheidung darüber erfolgt ist, werde ich Ihnen das Nähere mittheilen. Der Vorstand der hiesigen Gemeinde, der im November l. I. abtreten wird, um eine Neuwahl vornehmen zu lassen, nimmt jetzt eine Konskription aller derjenigen auf, die zur Kultusgemeinde gehören. Anschließend an meinen jüngsten Bericht über daS hiesige israelitische Krankenhaus, erlaube ich mir heute hinzuzufügen. Es wurde vor einigen Jahren von Herrn Skgm. Edeln v. Wertheimstein ein anstoßendes HauS gebaut, bestimmt für Sieche. ES wurde mit großem Gepränge eingeweiht; aber da blos daS Haus hergestellt wurde, ohne die Mittel dazu zu geben, so stand es leer. Jüngst besuchte der ProtomedikuS das Spital und kam auch in das Siechenhaus, worin keine Siechen sind. Es bekam diese Frage dadurch von außen einen Anstoß und es wäre zu wünschen, daß zunächst der Gründer selbst und dann die Wohlthätigkeit das Ihrige thun möchte, um