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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-09-27 · Heft 40 (27.9.1852) · p. Seite 476

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 40 (27.9.1852)
Date
1852-09-27
Page
Seite 476 (sequence 4)
Language
German
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476 wären." — Wie wir dies zu verstehen haben? Ich meine so. Die gröberen Organe /sehen wir im Tode zerfallen. Die Knochen, Sehnen, Muskeln, Gefäße, Nerven lösen sich auf. Aber machen diese den ganzen Organismus aus? Bleibt im Leben nicht immer noch ein, von uns freilich nicht gekanntes, weil mit unsereu Sinnen nicht wahrnehmbares Etwas übrig, was diese Organe erst zu Dem macht, was sie sind und thun, von vielen.Forschern als „Aether, Nervenäther, Nervenfluidum u. s. w." oder wie Bezeichnetes, welches den eigentlichen Organismus ausmacht, da nur durch Dieses diese, an sich so verschiedenen Organe zu einem Ganzen, zu einem ineinandergreifenden, gegenseitig agirenden und reagirenden Organismus werden? Denn diese gröberen^' Organe an sich machen den Organismus noch gar nicht, sondern sind nur die materiellen Träger, an denen das eigentliche Organische agirt. Wissen wir nun, ob dieses 'höhere Organische sich auch auslöst? Wiffen wir, ob es nicht irgendwie weiter besteht, ebenso ein ungleich höheres Leben tragend, wie nach der Geburt die vom Embryo nicht gekannten Organe, immer aber die Individualität fortsetzend? Dies ist eS, was die beiden geistreichen Naturforscher aussprechen wollten, und so wenig sie hiermit ein Gewisses, Unzweifelbares geben konnten, so sehr ist damit doch der gewöhnlichen Ansicht von der völligen Auflösung unsers Organismus im Tode entgegengetreten, und man wird nicht leugnen, daß durch die Verbindung des Embryolebens, der Geburt, unsers gegenwärtigen Lebens, des Todes und der Fortdauer nach diesem eine fortsteigende Entwickelung gewonnen ist, welche den Zusammenhang, der in allen natürlichen Erscheinungen und Zuständen vorhanden ist, unseren Blicken aber oft genug entgeht, in ein neues Licht stellt, das uns sehr willkommen ist. Schafft uns, wie wir schon früher bemerkt haben, die Naturwissenschaft eine solche, reale Unterlage für die Dogmen der Religion und Geschichte, so haben wir uns eines Fortschrittes zu erfreuen, der als ein Sieg angesehen werden kann. Zeitrmgsnachrichten. Deutschland. Kassel, 27. August. Unter diesem Datum theilt das „Franks. I." Folgendes mit: „Sodann ist eine Eingabe über die Beschränkung der bürgerlichen Frei- G heit der Juden bei der zweiten Kammer gemacht und heute vom Abgeordneten Baumann Bericht darüber erstattet worden. „Nichts", heißt es (nach der „Kaff. Ztg.") in dieser Eingabe, „sei verderblicher gewesen, als die bürgerliche Gleichstellung der Juden;, ihre Schlauheit und der Scharfsinn, der nur ihnen Zeigen sei, habe nicht allein materiell, sondern auch moralisch nachtheilig eingewirkt, namentlich auf die Landbewohner; denn der List derselben, werde wieder List und ihrem Trug wieder Trug entgegengesetzt." Mit ihrem höchst seltsamen Schluffe über den Begriff Moral scheint diese Eingabe nach der goldenen Zeit, die nie dagewesen, und mit ihrer Absicht, den Juden selbst die „bürgerliche" (gemeindliche) Freiheit zu schmälern, nach den Grundsätzen der Gewalten des Mittelalters zurückzusteuern." Kassel, 17. September. (Voff. Ztg.) Man erinnert sich der Verordnung über die kirchliche Stellung der Gymnasien, welche so viel Sensation erregt hat. Ich befinde mich in der Lage ihnen dieselbe vollständig mittheilen zu können, sie lautet: Es hat höchste Genehmigung gefunden, 1) daß nur Mitglieder der im Kurstaate anerkannten christlichen Kirchen Lehrer an den Gymnasien werden, beziehungsweise bleiben können; 2) daß der Zutritt zu dem evangelischen Gymnasiallehramt von der Angehörigkeit an die evangelische Kirche und deren Bekenntniß, so wie von der bestimmten Verpflichtung des an einem evangelischen Gymnasium anzustellenden Lehrers in seinem Amte Nichts gegen die evangelische Kirche zu unternehmen, beziehungsweise die seinem Unterrichte anvertrauten Schüler für die Ordnung der Kirche zu erziehen, abhängig gemacht werde, und die vornehmsten Fächer des Unterrichts, als der Sprachunterricht in seinem ganzen Umfange, so wie die Geschichte, nur den in dieser letzten Beziehung bewährt Gefundenen anvertraut werden. 3) Daß der, nur von Lehrern, welche zugleich evangelische Geistliche oder wenigstens Kandidaten der Theologie sind, zu ertheilende Religionsunterricht nicht nur, sondern auch die religiöse Erziehung und die in den Gymnasien zu beobachtenden kirchlichen Ordnungen sich den bestehenden Gesetzen der evangelischen Landeskirche und deren Ueberwachung durch die zuständigen Behörden der Letztern zu unterziehen haben.

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