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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-09-20 · Heft 39 (20.9.1852) · p. Seite 470

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 39 (20.9.1852)
Date
1852-09-20
Page
Seite 470 (sequence 10)
Language
German
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47V brachtenach obiger Schätzung baar mit Abzug eines Drittels (Nikkui Chetuba); diesen Modus nennt man Minhag Hasama (europäische Sitte). Dann giebt es aber auch den Minhag Morisco, wo Mann und Frau sich gegenseitig beerben. Diese beiden Minhagim sind bei den Familien — vermuthlich nach ihrer Abstammung aus Spanien oder Mauritanien — erblich. ES kann nicht davon abgewichen werden und der Minhag des Mannes gilt. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt,' daß eS dort durchgehends sehr regelmäßige Familiennamen giebt, die ganz auf unsere Weise vererbt und angeheiratet werden, z. B. Amsaleg, Bensusan, Corcas, Duran, Luski, Saguri, Bensaft, Abistid, Sumbel u. dgl. Von männlichen und weiblichen Vornamen kommen aber fast keine anderen vor als biblische. Testamente werden selten gemacht, reiche Leute stkpuliren indeß in der Regel zu Gunsten ihrer Frauen und Töchter. Erbtöchter und Wittwen müssen indeß ihre Geschäfte, Laden u. s. w. durch einen männlichen Bevollmächtigten betreiben lassen, da die Sitte keine Handelsfrauen gestattet. Von der Regel Kol Kebuda bat melech penima wird unter keiner Bedingungen abgewichen. Die Macht der jüdischen Gerichte ist sehr ausgedehnt und ihre Rechtssprüche in Zivilsachen sind sehr geachtet, so daß oft Muselmänner Juden vor dem Chacham verklagen, statt vor dem Kadi. Inzwischen nehmen die Rabbinen das Zeugniß eines Nichtjuden nicht unbedingt an. Die ErekütionSmittel bestehen in Schuldgefängniß bis der Debitor bezahlt. Ist er unfähig zu zahlen, so beschwört er dies und ist dann frei bis zu verbesserten Umständen. Große diskretionäre Geldstrafen, Stockprügel und Exkommunikation (Cherem und Nidduy) werden nur wegen Religionsvergehen, als Sabbatsverletzung u. dgl. verhängt. Der Bann wird äußerst streng gehalten und drückt den Bestraften ungemein. Die gegenwärtigen Chachamim sind insgesammt bejahrte Männer und heißen David Zebag (der Färber), Elafar Hozan, Maff'ud Jbn Mocha, Mose Pinto. Sie geben alltäglich in ihren Häusern juristische und rituelle Entscheidungen und treten Montags und Donnerstags für wichtigere Sachen als Tribunal zusammen. Vor ihrem Sitzungshause stehen 4 Mann Soldaten zur Vollziehung ihrer Befehle wo nöthig. Die Bastonnade ertheilt meist der Chasan. Dasselbe Kollegium hat das Schechitawesen unter sich. Hinterviertel werden allgemein purgirt und gegessen. Außerdem giebt es eine große Zahl von Studienanstalten- Bote midrasch, in denen mehrere hundert von der Gemeinde besoldete Theologen fortwährend Jeschiba halten. Ueber die Zahl der Juden in der Stadt Marokko weichen die Angaben sehr ab. Weit über 12,000 Seelen sind es gewiß. Ein großer Theil derselben besteht in Handwerkern, besonders in Tischlern, Maurern, Zimmerern, Schneidern, Schustern, Goldschmieden, Malern u. s. w. Jede größere Gemeinde hat einen von den Notabeln erwählten und vom Kaiser bestätigten Schach und einen Gemeinderath von 12 Männern, Eenö ha Kahal, die Augen der Gemeinde genannt. Der gegenwärtige Schäch der Gemeinde zu Marokko heißt Jeuda Ochion. Außerdem eristirt ein Parnaß für jede Synagoge, sodann 4 Gisborim (Einnehmer) und 4 Gabbaim. Jede Straße hat einen Armenpfleger (Pakid). Die Gemeindesteuer beträgt 1 bis 25 Piaster jährlich und wird durch eine Schätzungskommission umgelegt, in welcher 4 Männer von jedem Gewerbe sitzen. Außderdem wird jeden Freitag unter dem Ausruf: Tamid! Tamid! (d. h. tägliches Opfer) von Haus zu Haus für die Armen kollektirt, wobei Jeder nach Vermögen etwa von 1 bis 10 Piaster wöchentlich steuert. Zinsnahme von Juden auf Hypothek ist gestattet, außerdem findet Star Jska statt. Der gewöhnliche Zinsfuß ist 1% pro Mönat. Wer Hypothek auf ein Haus u. s. w. giebt, dem wird, da dort kein Pfandprotokoll eristirt, sogleich ein Theil des Grundstücks, etwa einige'Zimmer, ein Garten u. s. w. zu seiner Benutzung übergeben. Das Schulwesen ist dort in seiner Art ganz gut. Jede Straße hat auf öffentliche Kosten für Arm und Reich eine Knabenschule, Talmud Tora genannt, in der 4 bis 5 Lehrer einige hundert Kinder in den bekannten religiösen DiSziplinenunterrichten. Zwei Tage in der Woche sind dem Schreiben und Rechnen (die Ziffern sind unsere gewöhnlichen arabischen)- gewidmet und wöchentlich erscheinen Deputirte der Gemeinde, halten Prüfung und theilen Lehrern und Schülern Lob und Tadel aus. Zeigt ein Knabe besondere Anlagen, so wird er zum weitern Studium, andere zum Handel bestimmt oder bei Handwerkern in die Lehre gethan, wobei für Arme und Verwaiste gleich den Uebrkgen gesorgt wird. Mädchenschulen eristiren nicht. Außer-

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