Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 37 (6.9.1852)
- Date
- 1852-09-06
- Page
- Seite 442 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225768-3225806--12634-3242821- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
442 Chef deS Benedikt'schen Hauses zu sehr beschäftigt ist, hat, nach dem schwäbischen Merkur, die'Geschäfte bei der Leitung deS israelitischen Waisenvereins dem Literaten Adolph Levi in Stuttgart übertragen. Die Sache der Waisen wird an diesem ebenso edeln als geistreichen jungen Manne einen warmen Förderer finden, der weder Mühen noch Opfer scheut, dieses edle Institut heilbringend fortzuführen. In Stuttgart, Verlag von L. Kienzler, ist eine Dissertation von Gustav Walcher unter dem Präfidium von Fallati „Geschichte der Juden'in Württemberg in ihrem Verhältniß zum. Staat bis 1806" erschienen, die eine lose Zusammenstellung der Quellen enthält. In den Jahren 1844 und.1845 hatte nämlich die staatswirthschaftliche Fakultät in Tübingen die Preisaufgabe gestellt: „Wie war die Lage der Juden in Württemberg vor 1828 und wie hat die Gesetzgebung von 1828 sich in ihren Folgen bewährt?" Es war die Frage aufgeworfen worden: inwiefern namentlich die Betheiligung der Juden an Ackerbau und Grundbesitz, so wie an verschiedenen Handwerken sich geändert habe? und ferner, welche Hinderniffe der durchgreifenden Wirkung des Judengesetzes sich hauptsächlich entgegenstellen und inwiefern die Gesetzgebung zu Entfernung dieser Hindernisse mit Hoffnung wahrscheinlichen Erfolges noch weiter einschreiten könnte? — Diese Frage wurde nicht gelöst, der Doktorand hatte auch, den Versuch zur Lösung gemacht und diese Dissertation giebt das Fragment seiner Quellensammlüng. Diese Schrift giebt einen Beweis von dem traurigen Rechtszustande, in dem die Juden Württembergs lebten.. Ausgenommen und wieder verjagt, ihre Forderungen konfiszirt und jeder Handel mit ihnen verboten, waren sie stets gehetzt und gepeinigt. Die Schrift giebt die Politik der frühem württembergischen Regierung an, sie wollte den Verkehr der Juden mit ihren christlichen Unterthanen physisch und rechtlich unmöglich machen. Physisch wurde er unmöglich durch Absonderung und Vertreibung der Israeliten, rechtlich, durch das Verbot an die Christen mit Juden-zu verkehren. Der Verfasser sagt zwar, es wäre für die ältere wie. für die neuere Zeit möglich gewesen, aus den wirtschaftlich schädlichen jüdischen Genossen nützliche Genossen der Gesellschaft zu machen, allein der Staat ist ein christlicher und der Jude verwirft das Lebensprinzip des christlichen Staates: christliche Kirche und christlichen Glauben. So sei auch in der ältern Gesetzgebung über Juden das System der Ausschließung gerechtfertigt! : Die Gräfin von Würben, Mätresse Eberhard Ludwigs, Herzogs von Württemberg , zog Juden in'S Land; mit ihrer Vertreibung wurden auch sie verjagt. Dann gar noch unter Herzog Alexander der Minister Jud Süß. — So geht diese Dissertation bis auf das Ende des vorigen Jahrhunderts. Um's Jahr 1741 würde es dem Hoffaktor Seligmann gestattet, als Ausnahme von der Regel, in Stuttgart sein Kind, gegen Entrichtung von 40 fl. Sporteln beschneiden lassen zu dürfen. Um's Jahr 1747 wird es wieder einem Israeliten gegen Erlegung von 40 fl. Sporteln an's Zucht- und Arbeitshaus Ludwigsbürg gestattet, fein Kind in Stuttgart-beschneiden lassen zu dürfen, die übrigen schwangeren Frauen aber wurden in milder Form aus der Stadt verwiesen. Den Schluß dieser geschichtlichen Urkunden bildet ein Generalreskript vom 23. Mai 1799, die Anstellung des Handlungshauses Kaulla für die Armeelieferung betreffend. Wir werden später besondere Auszüge aus dieser Schrift geben. Die demokratische Reutlinger Bürgerzeitung wärmt den alten Kohl der Geschichte des Juden Süß in ihrem Feuilleton auf und giebt dazu noch' besondere Randglossen. — Der demokratische Stadtrath von Tübingen wurde von der k. Regierung gezwungen einem Israeliten das Bürgerrecht zu verleihen,-jetzt verweigert derselbe die Bürgeraufnahme dessen Kindern. Solche Humaniätsbeweise liberaler Stadträthe hat Württemberg vielseitig aufzuweisen. Worms, im August. (Eingesandt.) Die betrübende Nachricht, welche in No. 34 d. Bl. mitgetheilt wird, daß seit Kurzem zwei Kinder in Folge der Verblutung gestorben sind, veranlaßt uns, auf das Mittel aufmerksam zu machen, wodurch solchen unglücklichen Ereignissen vorgebeugt werden'kann. . Seit unserer Praxis ist eine wiederholte Nachblutung höchst selten und eine Verblutung niemals vorgekommen, und sind beinahe in ganz Süddeutschland, wo ein gleiches Verfahren beobachtet wird, derartige Fälle nie gehört worden. Das Mittel, welches wir zur Blutstillung gebrauchen, ist das bekannte Schußwasser „aqua vulneraria Meäenii". —. Sobald die gemacht ist, wird,