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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-08-09 · Heft 33 (9.8.1852) · p. Seite 392

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 33 (9.8.1852)
Date
1852-08-09
Page
Seite 392 (sequence 8)
Language
German
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einen wackern, wissenschaftlich gebildeten, natürlich auch und vor. Allem in den jüdischen Fächern Herpanderten, PredigerMnd Volkslehrer, der vorzüglich durch seinen würdigen Charakter der Gemeinde imponiren könnte. Ein Solcher würde der Unterstützung' der Gemeinde und der hohen Regierung gewiß sein und aüch bei der christlichen' Schweiz zur . Achtung des JudenthumS beitragen. Korrespondenz^ Mastricht, 26. Juli. Die jüdische Kircheuverfafsung in den Niederlanden. - Mit Vergnügen-komme ich Ihrem Wünsche nach Sie nämlich davon in Kenntniß zu setzen, waS hier zu Lande hinsichtlich der Konstituante, welche im Jahre 1 850durch den Kultusminister zur Reorganisation der Verwaltung der israelitischen Kirchengenossenschaft in den Niederlanden berufen worden ist, sich ereignethat, Da dies 'Ereigniß für das Judenthum Hollands von größter Wichtigkeit ist, muß 'es wahrlich Verwunderung erwecken,' daß in -Ihrem geehrten Blatte, welches das Interesse, der israelitischen Kirche im Allgemeinen bespricht, bis jetzt kein Wörtchen davon verlautet worden ist. Auch unsere Glaubensgenossen in anderen Ländern kann es keinesweges gleichgiltig sein zu vernehmen, mit welcher Belangstellung und Sorge unsere hohe Regierung stets für das Heil und Wohl unsers heiligen Gottesdienstes beseelt ist, wie angelegentlich diese uns vor der Gefahr warnt, in welcher die Kirche durch die, Auflösung des Verhältnisses, worin sie bis jetzt zum Staate gestanden, schwebt, und uns nun einen Weg zeigt, um unsere Rechte und Interessen nach außen und eine selbstständige Leitung unserer Angelegenheiten im Innern zu sichern. Ja.> herzlich muß ich. es bedauern, die in dieser Angelegenheit vom Ministerium ausgegangenen Stücke nicht in der Ursprache in Ihre Zeitung aufnehmen lassen zu können, und ich mich daher veranlaßt finde, diese Stücke in deutsche Sprache übersetzt Ihnen zugehen zu lassen. Mithin lasse ich nun die Uebersetzung des ersten Zirkulars des Kultusministers Herrn Baron van Heemstra folgen. ' V-.'V,: : Ali das Oberkonsistorium (Hoofd-Commissie) für; die „ Angelegenheiten des israelitischen Kultus. - . v Gravenhage, den 29. Januar 1849. , Die Institution der israelitische», Kirchengenoffenschaft hat, seitdem ich .die.Ehre genieße an der Spitze des Departements der. Kulte, Betreff der evangelischen und anderen Ehrendienste (wozu, auch der israelitische Kultus gehört), zu stehen,, besonders, meine Aufmerksamkeit und ernstes Interesse auf sich gezogen. -Diese Kirchengenoffenschaft wurde auf eine sehr exzeptionelle. Weise, verwaltet, und hat eine Organisation erhalten, welche dieselbe ganz dem Eir»- flusse der Staatsverwaltung untergeordnet: machte. , Ich will keinesweges verkennen, daß diese Organisation güte und wohlthätige Früchte getragen hat, wenn man auch, was dieses betrifft, blos auf den verbesserten religiösen Unterricht. Hinweisen wollte,- und hieim Beginn darausentsprungene sittlich-moralische Bildung unter den Israeliten, würde schon hinreichen, um die in voriger Zeit angewendeten Mittel vertheidigen zu können. Hn; Aber die damalige Zeit ist nicht die gegenwärtige, jetzt herrschen andere Begriffe wie., damals; die Erfordernisse der Jetztzeit haben eine merkliche Veränderung hervorgebracht) es ist bereits ausgesprochen: - die Regierung wird feinjus in sacra mehr ausüben, nur allein eiros ssers, insofern. daS Staatsbelangen dies erfordert. Die neue in Kraft getretene Staatsverfaffung (Kroudrvet) kennt blos die Kirche, welche sich frei im Staate bewegt, mit Vorbehalt der Aufsicht des'Staates, durch, kein anderes Band an diesen gefesselt, als das. gegenseltige Interesse. In diese»»» Zustande ist es nöthig von Bestimmungen qbzuweichen, die weder haltbar noch zu vertheidigen sind^ Hamit dieser Kirchengenoffenschaft dieselbe - Freiheit: zuerkannt werde , , deren andere genießen. Es wird. ganz , nöthig fein, das jus in ssers von dem jus eines ssers vollkommen zu trennen, dieses sollte dem Staate, so viel zur Ausführung erfordert wird, überlassen bleiben, jenes der Kirche so viel als nölhig zuzuerkennen. . In dem Zustande aber, worin Ibis jetzt noch die israelitischen Kirchengenoffenschaft sich' befindet, ' n»ag*eSw'ol als eine Unmöglichkeit geachtetwerden, - eine. ganz neue Organisation auf regelmäßigem Wege zu erreichen, ohne daß die Jnitiatlve von der Regierung auSgehe; allein dies erfordert auch sie nicht weiter auszudehnen, als nöthig jst, um die Stimme der Kirchengenoffenschaft selbst vernehmen zu können: eS muß allein vorbereitend fein- In Verbindung mit den obenstehenden Ansichten würde

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