Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 32 (2.8.1852)
- Date
- 1852-08-02
- Page
- Seite 382 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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hat sie bald gefunden. Er sieht den Grund der „frühern Unglaubwürdigkeit der Juden" darin,„daß die Juden in Folge ihrer rechtlosen Stellung sich den Christen gegenüber nicht an die volle Wahrheit gebunden erachteten." Was heißt daS? - Weil die Juden früher in einer rechtlosen Stellung. sich befanden, darum glaubten sie sich d en Christen gegenüber nicht an die volle Wahrheit gebunden — und weil sie sich eben den Christen gegenüber „nicht an die volle Wahrheit gebunden" erachteten, darum und aus diesem Grunde wurde auch ihrem Zeugnisse nicht geglaubt und darum durften sie in Kriminalsachen rc. als Zeugen gar nicht auftreten. , Wir wollen über diese Logik Nichts sagen, sondern das Urtheil über dieselbe ganz dem Leser überlassen. . Jedenfalls hat Herr Justizrath Tsch. eingeräumt, daß:bie frühere Stellung der Juden eine „rechtlose" gewesen. Daß aber die gegenwärtige Stellung der Juden noch eine rechtlose, glaubt Herr Tsch. gewiß nicht. Und dennoch, wollte Herr Tsch. das Zeugniß des jüdischen Damnifikaten als ein „unglaubwürdiges" betrachtet und deswegen ganz ignorirt wissen. Warum? Nun, .weil er (Herr Tsch.) „glaubt, daß dies — nämlich: daß die Juden sich den Christen gegenüber nicht an die volle Wahrheit gebunden erachten — in gewissem Grade bei dem ungebildeten Juden noch immer der Fall sei." Unglücklicherweise mußte nun gerade der Damnisikat der s. g. „ungebildeten Volksklasse" angehören. Hätte er zufällig zu den „Gebildeten im Volke" gehört, -^7^ so würde Herr Tsch. sein Zeugniß nicht angetastet haben. Bildung also und so ist man doch zu schließen-gezwungen —ist dem Herrn Juftizratb die beste Garantie für die Glaubwürdigkeit — i. e. für daS reine ^Gewisseneines Menschen, — während der Mangel an Bildung (welcher doch hunderterlei'htrfachen haben kann) — nach der Ansicht des Herrn Justizraths — den armen Juden brandmarkt, indem er daS Kainszeichen der Gewissenlosigkeit ihm auf die Stirn drückt, und - sein Zeugniß dem eines Verbrechers, dem eines Geächteten gleichstellt/'' Und! wenn nun unter den 200,000 Juden Preußens — nach dem Urtheil des Herrn Justizraths— nur 10,006 sogenannte „Gebildete" sein sollten, so müßte nun 382 konsequenter Weise über die Moralität aller Uebrigen der Stab gebrochen und ihr Zeugniß mit i dem Stempel der Unglaubwürdigkeit als „Kontrebande" markirt werden! >, Und wenn ein - „ungebildeter Jude" noch so tugendhaft wäre, einen noch so. moralischen Lebenswandel führte seinem „Zeugnisse" dürfte dennoch kein Glauben geschenkt werden! - Denn: wo keine Bildung,, da kein Gewissen — und also auch keine Glaubwürdigkeit l J! Doch, wie gesagt, wir wollen das Urtheil über die justizräthlich-rechtSanwältliche Logik — und ebenso über die Konsequenzen, welche aus derselben zu ziehen — dem Publikum überlassen, und unsererseits mit dem Berichte über den weitern Verlauf der Sache fortfahren. Bezug nehmend auf die oben angeführte Stelle aus No. 271 der P. Z, brachte dasselbe Blatt in seinen Nummern 273, 276 und 278 drei organisch zusammenhängende — mit „Unüs pro multis“ Unterzeichnete — Jnserta, welche die VertheidigungSweife Tsch'S streng kritisirten und dieselbe in den entschiedensten Ausdrücken mißbilligten. In dem ersten dieser drei Artikel — P. Z. No. 273 — hat eS u. a. geheißen: „Das sehen wir klar ein, daß derjenige Advokat seinem Talente ein voügiltiges ArmuthSzeugniß ausstellt, der, um das Nichtschuldig seines Klienten zu erringen, in dem Moder verrotteter Vorurtheile und in dem Schutte absoluter Gegner nach Schlamm wühlt, mit dem er seinen Gegner bewerfen könnte." . Herr Justizrath 'Tsch. liest die gegen ihn gerichteten Jnserta, fühlt sich durch dieselben, in seinem Amte beleidigt und hat also nichts Eiligeres zu thutt, als die Sache dem Staatsanwalt anzuzeigen. ' Der Staatsanwalt stellt seinerseits die.nöthigen Nachforschungen an, hat gar bald in dem praktischen Arzt vr. Joseph Samter den Verfasser jener drei Aufsätze ermittelt — und unterläßt nun nicht, gegen denselben die „Anklage wegen Beleidigung unb Verleumdung" zu erheben. ' - . - Am 29. März d.- I. kommt die Sache, vüb dem Kreisgericht zü- Posen (Abtheilung. für Strafsachen) zum ersten Mal zur Verhandlung! Die Staatsanwaltschaft beantragt, vr. S. mit 20 Thln Geldbuße zu bestrafen, vr. S. wird durch.! den' Regierüngsassessor Pilet vettheidigt, und von dem Gerichtshöfe weil dieser.! in den inkriminirten Artikeln den anA