Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 32 (2.8.1852)
- Date
- 1852-08-02
- Page
- Seite 383 (sequence 11)
- Language
- German
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883 mus. injuriandi nicht herausfinden kann — gänzlich freigesprochen. ' Mit dieser Entscheidung aber kann fich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden geben, und sie macht daher von dem ihr zuftehenden Rechte der Appellation Gebrauch. So geschieht eS nun, daß am 8. d. M die Sache zum zweiten Mal — und zwar jetzt vor dem Kriminalsenat des AppellationSgerichtS zur.Verhandlung kommt. Das Publikum hat sich zahlreich eingefunden; denn der Gegenstand ist interessant. Der Angeklagte ist persönlich erschienen, und als Defensor steht ihm wieder Regierungsaffeffor Pilet zur Seite. Neue, theils durch die Staatsanwaltschaft, theils durch den Angeklagten vorgeschlagene.Zeugen werden nicht vernommen, weit der Gerichtshof solches für unnöthig erachtet. Die Staatsanwaltschaft, durch Herrn O. St. Ä. Seeger vertreten, läßt die Anklage wegen Verleumdung fallen, hält aber die wegen Beleidigung aufrecht, und will namentlich aus der oben angeführten Stelle aus No. 273 der P. Z.: „Das sehen wir klar ein, daß derjenige Advokat u. s. w.-t nachgewiesen wissen, daß Iustizrath Tsch. in Beziehung auf sein Amt beleidigt-worden. Wenn er auch — erklärt der Herr Oberstaatsanwalt — einer Beurtheilung der Tschuschke'schen Vertheidigungsweise fich enthalten wolle, so glaube er doch, daß die in den inkriminirten Artikeln gebrauchten Ausdrücke jedenfalls injuriös seien. (P. Z. No. 160.) WaS sagt Herr Pilet hierzu? Er bestreitet die Behauptung, daß Ln den erwähnten drei JnsertiS Injurien gegen Herrn Tsch. enthalten seien, 'indem er, die Artikel in ihre einzelnen Sätze zergliedern, nachzuweisen sucht, wie der Angeklagte immer nur die — allerdings verdammenswürdige — Sache, niemals aber die Person des Justizrath Tsch. im Auge gehabt hätte. Was die zitirte/StMeauL demsersten Samterschen.Artikel anlangl so wird dieselbe .von dem Defensor^für ein-'—wenngleich nicht-schön gewähltes, aber jedenfalls^ sehr? paffendes 7^ Bild>?erklärt. „Moder und,-Schutts sind,? nach der Deduktion des.Defensors, „Ausdrücke für etwaS Abgestorbenes in-der organifcheN' wi^ in -der Unorganischen Natur^ und dem analog „die abgeschaffren Gesetze über die UnglaübMrdigkeil der Jüd.en/5 Da/Wse auch etwas „Abgestorbenes", so heiße mit ihnen sich befassen — bildlich genommen — „in Moder und Schutt wühlen." Herr Pilet will also die Annahme des ersten Richters, daß kein anioms injuriandi vorhanden gewesen^ festgehalten und demzufolge das Urtheil erster Instanz bestätigt wissen. - Was thut der Gerichtshof? -Derselbe, verwirft zunächst den Antrag deS Verth eidigerS,- entbindet alsdann den Angeklagten von dem Vorwurf der Verleumdung, während er ihn der Beleidigung für schuldig, erklärt. und ihn — wegen angenommener mildernder Umstande — zu einer Geldbuße von 20 Thlr. (resp. 8 Tage Gefängniß) und in die Tragung der, Prozeßkosten verurtheilt. Was'aber ist die - Moral dieser Geschichte? Wan bewirft Dich mit Koth, armer Sohn Iuda'S, und tritt Dich und geißelt Dichnach Herzenslust. Und öffnest Du Deinen Mund, und schreist Du ob Deiner . Schmerzen , so mußt Du'S theuer bezahlen. Doch wenigstens hast Du geschrieen.. .... W. Großbritauien. Manchester. 22. Zu«. (Berichtigung.) Die Berichtigung deS gesch. londoner Korrespondenten d. Bl. seines eigenen Berichtes in Betresster hiesigen Gemeinde in Nö. 20 d. Z. S. 344 ist von der Wahrheit ganz entfernt, und bedarf unsererseits der Berichtigung. Dr. Schiller war niemals' „Prediger" von Manchester, sondern das erste Jahr „geistlicher Führer"; seinamtlicher Titel war: Die- Gemeind e- -von'Manchester 'Hai n Lemals dem Herrn vr. Adler versprochen, keine Reformen ohne dessen Vorwissen einzuführen. vr. Schiller hat vom Anfänge -an ,,gepaskenet", da die- Gemeinde, dessen als vollgiltig anerkannte , und in dev Lhat anerkennen.mußteindem vr. Schiller keine m-uin mitbrachte, sondern der Gemeinde? d i e RaMner deS Kontinents nansite/ von denen^er ni-inn habe (als wie auch' dis Gemeinde und das Kollegium^,,wogewirkt) ünd^die Gemeinde sich selber die/Dokumente.kommen ließ, , „ Sir MoseS Monteflore kam mit vr^. Adler/ um dadurch wer Gemeinde von Manchester zu imponiren und sie dadurch zu -bewegen, mit vr. Adler stch zu verständigen,laber niemals weil die Gemeinde von