Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 31 (26.7.1852)
- Date
- 1852-07-26
- Page
- Seite 368 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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schuß ist über diesin Artikel nochmals in Berathung getreten - und hat denselben in seiner Majorität in-einer ' mvdisizirten Fassung Nbermäls vörschl^ zu sollen geglaubt, uin vielleicht dadurch noch-eine Vereinbarung ju Stande zu bringen. (Folgt die Modifikation, wie sie nach dem bereits erschienenen Gesetz in ' unserm Monatsbericht gegeben ist.) Der Herr Referent modifizirt diese Fassung damit, daß eine Bestimmung über Güterhandel nicht in' dieses Gesetz gehört, daß die Bestimmungen bezüglichdes letzten Seitens der Juden durch das Gesetz vom 29. Juli 1851 normirt und beurtheilt werden können u. s. w. Noch einmal läßt sich Herr v. Lerchenfeld dahin auS: ,,Es ist'nicht meine Sache, den Vertreter der Gutszertrümmerung Noch irgend einer einzelnen Klasse von Menschen zu machen, Md rch sehe mich deshalb auch Heute nicht berufen, den Vertreter irgend eines Standes, so auch nicht der Israeliten zu machen, sondern ich vertrete blos im Allgemeinen nach meinem besten Wissen und Gewissen Recht und Gerechtigkeit und dre Giltigkeit der Verfassung und der Gesetze im Staate, wo ich Rest gefährdet halte. Ich erhebe daher meine StimmeeS mag sich um einen Millionär oder einen Bettler, um einen Christen öder Juden handeln, däS ist mir gleichgiltig, für mich handelt eS sich nur um die Sache und um die Gesetze; dafür aber bin ich entschieden, baß im Staate Gesetz und Recht gelte und daß wenn einmal Gesetze erlassen werden, nicht Regierüngsreskripte diese Gesetze wieder aufheben. Es wäre mir in meinem Leben nicht.eingefallen bei Gelegenheit dieses Gesetzes Bestimmungen über ein anderes Gesetz mit hereinzuziehen, wenn mich nicht ein Faktum, das ich nicht einmal erwähnen will — 'denn es ist der Art; daß eS mich, mit Wehmuth und Bitterkeit erfüllt —dazu veranlaßt hätte; aber weil ich sehe, daß das Gesetz bei uns 'nicht gilt, daß Regierungsreskripte dem klaren Buchstaben des Gesetzes gegenüber, das - deutlich vom Ministertisch e ausgesprochene Wort, die von der Regierung Aar ausgesprochene Ansicht anders interpretiren, Und daß ge- _ genüber diesem klaren ausgesprochenen Willen der' Regierung das GegeNtheil durchgesührt wird:" Nachdem Herr v. Lerchenfeld noch weiter^ ausgeführt, baß wenn sein Antrag logisch nicht hierher gehört, eS auch nicht logisch sei, daß das Gesetz vom Jahre 185l nicht höher steht, als die Ansicht eines Beamten, der sich herausnimmt das Gegentheil von dem zu dekretiren, was das Gesetz ausspricht rc. und'die Kammer bat, an dieser Modifikation festzuhalten und lieber das ganze vorgelegte Gesetz fallen zu lassen, und der Herr Referent noch' Einiges für die ^präziser" gefaßte Modifikation gesprochen hatte, erhebt sich der'Herr Staatsminister des' Innern v. Zwehl zu folgender wichtigen Erklärung: „M. H.! der Antrag des Herrn Baron v. Lerchenfeld bezielt, wie es scheint-, hauptsächlich nur den Ausspruch, daß die Beschränkungen, welche früher bezüglich des Güterhandels der Juden gesetzlich bestanden haben, als aufgehoben zu betrachten seien. In dieser Beziehung beehre ich mich zu erklären, daß alle diese zivilrechtlichen Beschränkungen nach meiner Ansicht durch die vorjährige Gesetzgebung vollständig gefallen sind, und -daß der Güterhandel, in welchen sich die Juden einmischen, polizeilich nicht mehr gestraft werden könne. In diesem Sinne werde ich denn auch die mir deshalb vorliegenden- Beschwerden bescheiden."^'; - Nach einigen Worten -des Herrn Ministerpräsidenten und einigen verworrenen Abstimmungen wird endlich der Antrag des Ausschusses angenommen. — I. Präsident (nach -einer länger» Pause):' M. H., ich beehre mich anzuzeigen, daß die Kammer der Reichsräthe in Bezug auf die noch unvereinbarten Gesetzentwürfe ihre Zustimmung zu der Fassung gegeben hat,- welche die Kammer der Abgeordneten -in ihrer letzten Berathung beschlossen hat. Preußen. Breslau, im Juli.. (Privatmitth.) Noch immer zerbricht man sich hier den Kopf über das allerdings höchst bedeutsame Faktum, daß Se. Majestät bei jüngster wiederholter Anwesenheit zweimal den Herrn Tiktin zur-Audienz hatte befehlen lassen. Üeber den Gegenstand derselben herrscht wöllige Unkunde. Die Einen wollen die Emanzipation als diesen ausgeben, sicher die von der Wahrheit entfernteste - Version.: Die- Anderen sehen Herrn Tiktin’als Ob erfand esrabbin-en eingesetzt, also eine ledigliche persönliche Betitelung. Die Dritten endlich glauben auch, daß demselben eine Machtvollkommenheit in jüdischen Dingen anvertraut werden würde. -Letzteres heilten wir für -unmöglich, und würde an sich so unhaltbar sein, daß wir.auch nicht daran glauben.- Daß vvn Seiten des Herrn Tiktin gestrebt' wirdeinen