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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-07-26 · Heft 31 (26.7.1852) · p. Seite 367

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 31 (26.7.1852)
Date
1852-07-26
Page
Seite 367 (sequence 7)
Language
German
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367 daß nicht einmal die Juden in dieser Beziehung die ärgsten waren. Man hat auf frühere Verordnungen hingewiesen; z. B. in Würzhurg war eine Verordnung, welche, der Abg: Ruland erwähnt hat. Wie wenig sie aber genutzt hat, ist bekannt. .Gerade in Würzburg ist die Gutsmezgerei ärger getrieben worden als irgendwo und vielfach mit Beihilfe Kon Juden. Die Verordnung hat Nichts genützt und wird auch zu Nichts nützen, allein ich konstatire und Jeder, der sich um die Sache umthun will, wird bestätigen müssen, daß die größten Gutsmezgereien in Baiern und anderwärts nicht von Juden betrieben worden sind, nomina sunt oöio8Ä, fönst wäre ich im Augenblick im Stande,^ Ihnen ein halbes Dutzend Namen zu nennen, die keine Juden sind und . zwar sind Leute darunter, von denen man wahrhaftig nicht sagen kann, daß sie durch, ihre pekuniären Verhältniffe dazu getrieben worden sind , es sind zum Theil Leute, die über kolossale. Vermögen disponiren. Das, m. H., ist es, was mich bestimmt hat, diesen.Antrag zu stellen und ich ,glaube, daß das, was ich auSeinanderzufetzen die Ehre hatte, Sie bestimmen dürfte, der größern Sicherheit wegen demselben beizustimmen, ich könnte Ihnen in dieser Beziehung Beispiele anführen, die Alles als möglich erscheinen lassen. Ich habe hier ein Ausschreiben, worin ausdrücklich erklärt wird, daß zwar die Käufe und Verkäufe der-Juden durch das Gesetz von 1851 gestattet seien; wenn nun gesagt wäre: dasjenige, was den Christen nicht/erlaubt ist, ist auch dem Juden nicht erlaubt und so soll auch jede Einmischung in die Gutszertrümmerung, die auch dem Christen nicht, gestattet ist , dem. Juden verboten sein, so würde ich dies natürlich finden — statt dessen wird aber nun gefolgert, daß den Juden als Juden Nicht eingeräumt sei, sich in Unterhandlungen, die bei Gutszertrümmerungen, überhaupt bei Verhandlungen über liegende Güter Vorkommen, einzulaffen, und daß sie deshalb zu strafen seien. Diese Ausschreibung ist auf eine unbegreifliche Weise von anderen Regierungen publizirt. worden, es ist dagegen schon vor 3 Monaten der Rekurs ergriffen worden, allein eS ist noch immer keine Entscheidung darauf erfolgt rc. rc.. . - ' 0?. Arnheim macht die Bemerkung, daß im Falle der- Ablehnung des Zusatzartikels eine doppelte Bestrafung, eine polizeiliche und eine gerichtliche, eintreten *), und daß eS Vorkommen könnte, daß nach einer alten -Verordnung entweder überhaupt.oder nur gewissen Personen untersagt wäre, selbst walzende Stücke zu diSmembriren, während Sie doch nur die Zertrümmerung der Komplexe verhindern wollen rc. rc. Ministerpräsident v. d. Pfordten findet darin ein Bedenken, weil der Zusatz dem Wortlaut nach offenbar über das hinausgehe, was beabsichtigt werde, da auch andere Verordnungen, die den Gegenstand gar nicht berühren, damit aufgehoben würden. Man müßte den Zusatzartikel so fassen, um ihn auf den Gegenstand zu beschränken, mit dem sich daS gegenwärtige Gesetz befasse. Kirchgeßner formulirt hierauf einen Antrag dahin: „Mit diesem Tage treten die bezüglich, des Güterhandels der 'Israeliten, deren Einmischung und Betheiligung an Gutsverkäufen bestehenden Gesetze und Verordnungen außer Kraft." In .Folge. dieser firirten Modifikation .zieht v. Lerchenfeld die seinige zurück.. . Nachdem noch Minister v. d. Pfordten auch gegen diese als nicht, in dieses Gesetz, daS von Gutszertrümmerungen und nicht von Käufen rc. handelt, gehörig, zweimal und v. Lerchenfeld und der Antragsteller dafür gesprochen hatten und der Herr Minister höchstens eine Modifikation dahin lautend : „Alle übrigen polizeilichen Bestimmungen gegen Gutszertrümmerungen, insbesondere gegen Betheiligung der Israeliten rc." am Orte findet, wird der Kirchgeßner'sche Modifikation, nach erst zweifelhafter und eine Gegenprobe erfordernder Abstimmung mit 65 gegen 52 Stimmen augenommen. : (AuS der 133sten öffentlichen Sitzung.) I. Präsident: Die Kammer der Reichsräthe hat die Frage der Gutszertrümmerung rc. erledigt; nur bezüglich des Zusatzartikels hat dieselbe eine abweichende Meinung geäußert rc. Ich ersuche nun den Herrn Referenten bezüglich dieser Meinungsverschiedenheit Vortrag zu erstatten. . iFjnk: M. H., der Gesetzentwurf über Gutszertrümmerungen ist in der Kammer rc. angenommen worden rc. Nur in. Bezug des letzten Artikels rc, besteht eine Meinungsverschiedenheit. Ihr erster AuS- 5 *) Der Herr Abgeordnete meidet gewiß mit weisem Bedacht in allen feinen' desfallsigen Vota's den Ausdruck Juden! ...... Korresp.

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