Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 28 (5.7.1852)
- Date
- 1852-07-05
- Page
- Seite 333 (sequence 9)
- Language
- German
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Religionsunterrichte der israelitischen Äugend. Von Leop o ldB keuer, - Religionslehrer der israelitischen Gymnasial- und Realschulen in Wien. Wien, 1851. - Vorliegendes Buch von Herrn Breuerist eine desto willkommnere Gabe, weil die Schulliteratdr, besonders in Oesterreich, auf diesem-Gebiete noch gar wenig, geschweige des Guten, aufzuweisen hat. Unter der eisernen Herrschaft des sogenannten Vne Zion war an.die Bearbeitung und Wege deS Religionsunterrichtes gar nicht zu denken; und da sich die Extreme immer berühren, kam es bald dahin, daß sich jedes Schulmeisterlein ein.Lehrbüchlein der Religions- und Sittenlehre zusammenstoppelte und.zusammenschrieb und daraus diktirte und dozirte. Die wenigen gedruckten Lehrbücher konnten sich in die Schule keinen Eingang verschaffen; da man sich bei der Anarchie recht gut befand und wenigstens des Despotismus des Bne Zion ' sich entledigte. Ich bin durchaus nicht der Meinung, dem Lehrer neue Fesseln anzulegey; aber auch Willkürlichkeit soll und darr ebenso wenig, herrschen in der Schule. Es; bleibe der Wahl des Lehrers überlassen, welches Lehrbuch unter den anerkannten und vielseitig empfohlenen er für seine Schule wählen will; aber auch die Religionsgemeinde, die Eltern haben bei dem heiligsten Gegenstände, wo das Meiste von der Subjektivität und Individualität des Vortragenden abhängt, beim Religionsunterrichte,. das volle Recht sich früher die Überzeugung zu verschaffen, wie und wonach die Zugend .in der Religion unterrichtet werde. Abgesehen daher von der gänzlichen Unzulässigkeit deS immerwährenden Diktirens in der Schule, »soll, in jeder Schule ein gedrucktes Lehrbuch der Religion, das der Lehrmethode des Lehrers am Besten zusagt, eingeführt sein, da die wenigsten Lehrer den Beruf und die Fähigkeit haben könpen, den Schriftsteller zu mmhen. Wir können daher das Lehrbuch von Herrn Breuer mit vollem Rechte empfehlen, das sich auch bereits in viele Schulen Eingang verschafft hat. Doch wir wollen Herrn Breuer selbst über sein Buch in der Vorrede sprechen lassen. - . „Der Vers, übergiebt mit vorliegendem Werkchen den größeren Kreisen der Oeffentlichkeit seine seit 15 Jahren, neben dem Bibelunterrichte in der Ursprache, für die zwei unteren Gymnasial- und die beiden Jahrgänge der 4ten deutschen Klasse, nunmehr Realschule genannt, gehaltenen Religionsvorträge, welche bisher den. hiesigen Schülern in geschriebenen Heften, deren Zahl einer bedeutenden DruckauSgabe gleichkömmt, verabfolgt wurden. Die, mehr der Form wegen, als geeignet erachteten Abänderungen betreffen blos die- Vertheklung der Materie u. s. w., und von den Eigenschaften .Gottes, bei .-welcher letzter« Lehre in gegenwärtiger Herausgabe zugleich auf jene jüdischen Lehranstalten Rücksicht genommen, welche schon den unteren Klassen der Volksschule davop Gebrauch zu machen wünschen. .. -,v. „In Bezug, auf Stoff spwol, als. auf Behandlungsweise her Gegenstände des Religionsunterrichtes, galt dem Vers, von jeher als Norm und Regel der Spruch 'des weisen Königs. (Spr. 6, 23.), dem man einen tiefen pädagogischen Blick nicht absprechen kann. Lehre, G esetz und sir tl ich e B ildun g und Erziehu n g umfassen den Inhalt des religiösen Jugendunterrichts im Judeythume; aber die Lehre muß erleuchten, sie muß ein klares, deutliches religiöses, Bewußtsein, auf vernünftige Ueberzeugung gegründetes geben; das.Gesetz, die Uebunggleichsam die Verkörperung jener religiösen Ideen, diesich auf das Verhältniß des Menschen, zu Gott und auf. den Beruf Israels, in der Entwickelungsgeschichte der Menschheit, insbesondere beziehen muß, der Lampe und der Kerze gleich, das Licht der Lehre nähren , und bewahren, nicht aber es verkümmern und verlöschen lassen, oder gar verkümmern und verlöschen machen-; die Sittertlehre, als der Weg zum Leben, muß den ganzen Menschen in seinem Denken, Fühlen, Wollen und Handeln in Anspruch nehmen." ' „DerVers.," heißt eS an einer andern Stelle, „nimmt daher keinen Anstand, offen zu bekennen, daß er unter den obwaltenden Verhältnissen und in der Ueberzeugung, daß das Judenthum in manchen Beziehungen bei einem großen Theile seiner Bekenner in einer llebergangSperiode sich befinde, nur mit Zagen und Zögern an die Herausgabe eines Lehrbuchs überhaupt ging. Indem er jedoch dem so oft ausgesprochenen Wunsche sich fügt,* beruhigt ihn wenigstens das Bewußtsein, das Gute stets mach Kräften angestrebt, und bei allem Festhalten an selbstständigen Ansichten und Grundsätzen, dennoch der Zeit und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen zu haben. Ob die von ihm gewählte Mittelstraße die rechte sei, mögen Männer vom Fache aüS dem Vorliegenden beurtheilen, welches .blos die b i b lische Lehre und von dem Religionsgesetze nur daS -enthält, waS zur Gottes Verehrung mehr oder minder unmittelbar gerechnet werden kann. Die weitere Ausführung des "mosaischen Gesetzes, namentlich deS Sitte ngefetzcS, für die 3te Gymnafialklaffe und das 3te Jahr, der untern . Realschule bestimmt, hofft der Verfasser u. s. w. Nachfolgen zu lassen." ..„Der Vers. Hofft," heißt es ferner, „durch diese Be- 28* .