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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-06-28 · Heft 27 (28.6.1852) · p. Seite 314

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 27 (28.6.1852)
Date
1852-06-28
Page
Seite 314 (sequence 2)
Language
German
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314 ihn das Recht, das diese Willkür beschränkt, das von seinem Willen fordert, zu einer bestimmten Handlung hinzuführen.. Des Menschen Wille ^erhält so -einen sittlich e n Inhalt, indem er die Freiheit hat, dem Recht zu genügen oder nicht. Die Beschränkung, die der Mensch durch Recht und Gesetz erleidet, ist nur: daß seinem Willen ein besonderer Inhalt, ein besonderer Werth beigelegt ist-, der für seinen Willen entscheidend wird, und seine Handlung charakterksirt. Sehen wir erst noch, etwas näher auf das, waS wir Willkür nennen. Wir nennen unwillkürlich, was nicht von dem Willen des Individuums abhängt, sondern nothwendig aus einem allgemeinen Gesetze hervorgeht, dem alle Individuen gleicher Art unter gleichen Umständen unterworfen sind, das also gar nicht anders fein oder ge- . geschehen könnte. Wir nennen willkürlich, was aus keinem allgemeinen Gesetze'hervorgeht, sondern vom Willen des Individuums ausgeht, was also auch anders sein oder geschehen könnte. Daß der Stein sich bewegt, wenn er geschleudert wird, und wie er sich bewegt, ist unwillkürlich, er folgt darin den allgemeinen Gesetzen der Schwere, er kann sich gar nicht anders bewegen, wir können, da diese Gesetze uns bekannt find, die Bewegung genau vorher berechnen, und sie muß, wenn wir richtig rechnen, genau so stattfinden. Wenn ich aber gehe, so ist dies eine willkürliche Bewegung, wobei ich keinem allgemeinen Gesetze folge, sondern meinem Willen; wie ich gehe, wie. lang ich gehe, wohin ich gehe, Niemand kann eS vorher berechnen, denn in jedem Augenblicke kann ich meine Bewegung verändern. — Allein innerhalb dieser Willkür findet dennoch eine große Verschiedenheit statt.. . Fahren wir in unserm Beispiele fort. In der Bewegung des Steines ist auch der kleinste, unsäglich kleinste Theil dieser Bewegung den bestimmten allgemeinen Gesetzen folgend; die Unwillkürlichkeit ist ganz vollständig und hat keine geringeren oder größeren Grade. Wenn ich aber in meinem Zimmer umhergehe, so gehe ich bald nach dieser, bald nach jener Richtung, bald langsam, bald schnell; es versteht sich, alle diese Bewegungen sind willkürlich, denn sie gehen aus keinem allgemeinen Gesetze nothwendig hervor, also sind sie Ausflüsse meines Willens. Aber dieser mein Wille, bald dahin, bald dorthin, bald schnell, bald langsam zu gehen, ist. in mir gar nicht ausgesprochen vorhanden, ich bin in tiefes Sinnen versunken, wobei mein Gang mir ganz unbeachtet bleibt, mit' einem Worte, daß ich gehe, ging aus meinem bewußten Willen hervor, weil ich mir Bewegung machen wollte, wie ich gehe, bleibt mir unbewußt, ist Ausfluß meines unbewußten Willens. . Wir sehen also, daß alle willkürlichem Thätigkeiten entweder aus bewußtem,, oder unbewußtem Willen hervorgehen. . Jeder Wille muß aber wiederum aus bestimmenden Momenten hervorgehen, und so wird der unbewußte Wille aus unbewußt bestimmenden Momenten, der bewußte Wille aus. bewußt bestimmenden Momenten hervorgehen. Daß ich gehe, hat seinen Grund, weil, mir bewußt ward, daß die Bewegung mir angenehm, nützlich, iin- <sirme.n^unt^rstützenh <sej> darum stand ich aus und gehe umher; wird mir . bewußt, daß ich müde werde, daß ich wieder schreiben oder lesen will u. dgl., so setze ich mich nieder, wiederum eine bewußte Tätigkeit. Wie ich aber gehe, ob nach dieser oder jener.Ecke, schnell oder langsam, hat seinen Grund durchaus in Nichts, was mir bewußt wird; es ist die Gewohnheit, die unbewußt wirkt, es ist das Streben nach abwechselnder Thätigkeit, welches in den Muskeln unbewußt wirkt, es sind die Gemüthsaffekte, welche unbewußte Bewegungen des Körpers Hervorrufen, ich gehe schneller, wenn meinen.Geist Etwas anregend beschäftigt, langsamer, wenn ich grübelnd suche, ich bleibe stehen, wenn ich tief versunken bin, aber alles dies, ohne daß mir diese körperlichen Thätigkeiten irgendwie zum Bewußtsein kommen. Nun gut. Willkürliche Bewegungen haben die sämmtlichen Thiere — obgleich die untersten in geringem Grade—-aber sie.sind sämmtlich unbewußt willkührliche Thätigkeiten; während der Mensch allein bewußt willkürliche Thätigkeiten hat. ES ist aber klar, daß unbewußt willkürliche Thätigkeiten keinen sittlichen Inhalt haben, es sei denn, daß sie bei dem Menschen aus, mit Bewußtsein angenommener Gewohnheit fließen. Wenn der Mensch durch eine Bewegung im Schlafe ein Gefäß vom Tische stößt und zerbricht, so ist er dafür nicht zurechnungsfähig. Wir züchtigen ein Hausthier für ein uns unangenehmes Thun nicht als Strafe, sondern um es von dessen Wiederholung abzuhalten, an sich hat die Handlung eines: LhiereS niemals sittlichen Inhalt. ' Außer dem Menschen hat also kein Wesen in. dem uns bekannten Naturkreise bewußte Willkür;, die Natur kennt nur die Nothwendigkeit ihrer allgemeinen Gesetze; diesen kann sich keines ihrer Individuen entziehen; in der Natur hat kein Individuum den freien Willen,. ihren Gesetzen zu genügen, oder nicht; in ihr kann keinem Rechte genügt oder nicht genügt werden, mit einem.Worte: in der Natur besteht kein Recht! . . . Wie willst Du also aus. der Natur das Recht, wie

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