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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-06-28 · Heft 27 (28.6.1852) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 27 (28.6.1852)
Date
1852-06-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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XVI. Jahrgang. A l l g e m e ine No. SV. unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. > Redaktion: Dr. Ludwig Philippfon/ Dr. V. Meyer, . - Rabbiner zu Magdeburg / - . verantw'ort-tkchep Redakteur. Leipzig, den 28. Juni 1852. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich -78 Bogen, in, Quart , inkl. .des Titels, Registers u. s. w. mnfaffen.'! In Gemaßhert-des Zweckes derselben "die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr.. für den. Jahrgang/ .— 1 Thlr. 1 ö Ngr, (1 Thlr. 1.2 gGr.). für: sechs Monate r^- .'22>/L- .Ngr^ (18 gGr.) für daÄ Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen,Bestell.ungenan; per Hauptspedition für beide Letztere •v.x v.- >^ hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allh'ier unterzögen/ ' I nl h r 1 t. Leitende Artikel : Reden wider den Unglauben (Fortsetzung). - 7-7- In Sachen der. Sihullesebibliotheken. ' Zeitungsnachrichten: P;r eußenSchwerin a. d. Warthe, Berlin. Deutschland: Lübeck. Rußland. Frankreich: Paris. G roß Ix i t an i en: London. Amerika: .! Saint Thomas/ Paremaribo. -Syrien:: Damaskus.:; Literarische Nachrichten: Hürden (Schluß), aus Kurhessen, aus der Altmark.' Belletristisches: Der unbekannte Rabbi.' Eine Novelle. (Fortsetzung.) Leitende Artikel. Magdeburg, 14. Junk Reden wider den Unglauben. (S. No. 1. 6. 12. 13. 20. 22. 25.) Viertes, polemisches Wort. . 11. Die menschliche Sittlichkeit (Schluß). Es giebt kein V ol-k, nicht einmal' einen einzelnen, im Urwalde wandernden Volksstamm, 'welcher nicht sein Gesetz hätte, das sein R e ch>s bestimmt. Und wenn dieses: Gesetz auch nicht kodifizirt ist, wenn eS nöch nicht zum Gesetzbuchs geworden,- so besteht'eS doch in der Sitteim Gebrauch / von dem Stamm und: seinen Führern ^gehandhabt. WaS bestimmt , dieses-Gesetz? Wie jedes-Glied des Stammes gegen dasandere zu handeln habe, besser: wie. yiel jeder -Einzelne von'seiner Freiheit, nach völliger, persönlicher MiUür' znchandeln, allen Anderen gegenüber^anfzu-gebeü-Hahr.- ÄaS-GesttzförEdies unddies zu ihun, diesund dies zu unterlassen, oh es mit den Wünschen und' dem Wollen 'des betreffenden Einzelnen nbeteinstimme oder nicht'; es bestraft dersDawiderhandelnden: 'Aber auch schon'wo'zween Menschen in eine Verbindung treten; muß eine Verabredung über daS Recht Beider in der Angelegenheit, zu der sie' sich verbinden, stattfinden, diese Verabredung bildet'ihr Gesetz. ES ist desselben Inhalts, es beschränkt die Willkür des -Einen/dem Andern gegenüber. Ja, selbst für den einzelne n Menschen nur sich selbst gegenüber, besteht ein Recht, also ein Gesetz, eine- Beschränkung seiner Willkür, hetvorgehend aus der höhern Bestimmung des Menschen. Und selbst wer diese h öh e r e Bestimmung leugnen wollte, müßte zugeben, daß mindestens die gesunde, kräftige Existenz seine Bestimmung ausmächt, und welche Pflichten, welche Rechte des Menschen auf sich selbst, welche Gesetze für ihn, gehen auch schön aus diesem einen Momente hervor! - Es kann also der Mensch ohne daS Recht gar nicht gedacht 'werden , fowol innerhalb als außerhalb der Gesellschaft, sowol für sich bestehend, als auch als Glied einer kleinen oder großer:'Gesammtheit;' schon 'seine, eigene, rein persönliche Existenz, dann die Familie,' der Stamm, das'Volk,"der Staat, ' die Menschheit, sie schaffen das Recht/ sie legen' das Gesetz ihm aus. Weil der Mensch bewußter Willkür theilhaftkg geworden; weil' er nicht in unäbändetlicher Nothwendigkeit, sondern nach eigener Entschließung; nach seinem' Willen' zu handeln in jedem Au- ' genblk^e' dess Beivußtsein berufen ist: darum besteht' für

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