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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-06-07 · Heft 24 (7.6.1852) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 24 (7.6.1852)
Date
1852-06-07
Page
Seite 282 (sequence 6)
Language
German
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den/ Mn zweiter/Erlaß der königll OöerMchenbchörde fochertzdeU iftaelitischen Kirchenvorsteherämtern statistische' Berichte' über die Berufsarten der Israeliten vor und. nach 1848 ab, um daraus die Wirkungen der Emanzipation kennen zu lernen. Gleiche Berichte sind vom königl. Ministerium des ^Innern durch 'die'Bezirksämter den Ortsbehörden abverlangt worden. Von dem Ergebnisse dieser Recherchen hängt die. nächste politische Zukunft der-Israeliten Württembergs tzrößtentheilS ab. - ' Endlich ist auch die Frage wegen Feststellung deS Lehr- und Lektionsplans für israelitische Schulen zwischen dem evangelischen Konsistorium und der israelitischen Kirchenbehörde entfchieben. Die' Stundenzahl deS Unterrichts an israelitischen Volksschulen ist auf „sechs" täglichwöchentlich 32 festgestellt; davonsollen wöchentlich sechs Stunden für den hebräischen Unterricht verwendet werden; Religionslehre ist ein besonderes Pensum und ist im allgemeinen LektionSplan schon verflochten. Diese sechste Stunde aber als Appen dir der gesetzlichen Schulstunden muß besonders honorirt werden. Auf diese Weise wird den Rabbinen auch ein^ Thätigkeit und Mitbeaufsichtigungsrecht an der.israelitischen Volksschule eröffnet Zwar sollten bis jetzt die jüdischen Geistlichen an der Schule den Religionsunterricht bei den oberen Klassen ertheilen und bei Gelegenheit der Leitung des Gottesdienstes in den Filialgemeinden den Religionsunterricht vijrtiren, aber das waren bis jetzt nur fromme Wünsche und papierne Institutionen. Mein „eeterum 660860" bleibt immer, daß auch in der jüdischen Kirche periodische Visitationen der Rabbinate stattfinden sollten: Es ist ein Miß stand, daß viele israelitische Lehrer Ae Beaufsichtigung der Schulen durch die Rabbinen sich nicht wollen - gefallen lassen. Die Schule W eineöffentliche Anstalt, je mehr die- Eltern der Schüler sich für die Schule interessiren, desto ersprießlicher wird der Unterricht, werden.' Warum' soll aber dem Rabbinen, dem geistlichen Hirten der Gemeinden, die Schule ein verschlossenes Buch fein? Die Emanzipation der Schule von der Kirche, halte ich für eine Kalamität und wünsche es darum auch nicht im heiligen Interesse der Religion, daß die Geistlichen sich nicht an der Schule lebhaft betheiligen sollten. — Wenn aber die Kirche die Mutter der Schule sein soll, so darf sie ihr Kind auch nicht verwahrlosen, und eine Verwahrlosung ist es doch zu nennen, wenn die israelitische Schule in -Betreff ihrer Schulbücher dem reinen Zufall /überlassen bleibt.. Die evangelische' Oberschulbehörde hat für ihre Schulen ein treffliches Lesebuch als Entwurf veröffentlicht, dieser wird von allen Lehrern und Geistlichen geprüft und Gutachten an die Oberschulbehörde darüber abgegeben. Ich war selbst, als dem evangelischen Konsistorium untergeordnet, bei einer Verhandlung von mehr denn hundert christlichen Lehrern und vielen Geistlichen, bei der ich als Schriftführer fungirte und so sehr mich als Lehrer die Würde und der Ernst der Versammlung, die über das neue Lesebuch ' deliberirte, erhob , schmerzte mich : als Jude der Gedanke, wie leichtfertig man bei uns in derlei Dingen verfahrt. Dieses Lesebuch ist ganz im christlichen Sinne abgefaßt und soll doch in jüdischen Schulen auch benutzt werden. Wenn üch recht unterrichtet, bin, so hat Herr Rabbiner Herz in Jebenhausen und ein jüdischer Lehrer der israelitischen Oberkirchenbehörde Vorschläge über diesen Gegenstand gemacht, eö blieb aber erfolglos. Ich habe selbst Stoff gesammelt, um dieses Lesebuch für israelitische Schulen zu überarbeiten, allere eS bleibt nichts anderes übrig, als aus Resignation lethargisch zu werden. — Die israelitische Oberkirchenbehörde, die in Verwaltungssachen sehr thätig ist und die Interessen der Gemeinden haarscharf wahrnimmt, sollte in Hinsicht der Schulen mit gleichem Eifer wirken. So traf ich an mehreren israelitischen Schulen die lutherische Bibel eingeführt, nun ist diese aber ganz im Sinne christlicher Eregese übersetzt. DieVibel von Zunz ist gebunden zu 1 Thlr. ----- 1 fl. 45 kr. zu haben, gewiß ein mäßiger Preis. Früher haben die Juden gern viel mehr für jüdischdeutsche Volksschriften ausgegeben. Die israelitische Oberkirchenbehörde sollte die Einführung der Zunzschen Bibel zwangsweise anordnen. Das theologische Mitglied der Oberkirchenbehörde benutzt ja beim Religionsunterrichte selbst diese Bibel. 1 Viele württembergische Israeliten ziehen Heuer wieder nach Amerika, so daß die Bevölkerung mehrerer Gemeinden stark abnimmt. — Vom Lehrer Lammfromm ist eine Schrift über den Religionsunterricht in der Volksschule erschienen; wir haben sie noch nicht zu Gesicht bekommen. — Unsers schwäbischen Auerbachs neuestes Buch „die neue Zeit", ein Roman in „drei" Bänden werd'eU Sie schon gelesen' haben und ich will Ihrem Urtheile nicht vorgreifen. Kür die

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