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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-06-07 · Heft 24 (7.6.1852) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 24 (7.6.1852)
Date
1852-06-07
Page
Seite 281 (sequence 5)
Language
German
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fiel derselbe dahin ausdie ganze Gleichstellungsfrage müßte vor Allem erst noch der Abstimmung der christlichen Bürgerschaft unterworfen werden. Für den Fall der Annahme der Gleichstellung oder des Nichteingehens hierauf, sind besondere Garantien für die christliche Bürgerschaft gegen Landgemeinden und Juden beliebt worden. Dieselben bestehen in Ausschluß aller Landbewohner und Juden vom Senat und Bürgerkolleg, in Belastung der Ersteren in ihrer bisherigen beschränkten Stellung im gesetzgebenden Körper, und in ähnlicher, nach der Volkszahl bemessener Zulassung der Juden in denselben, in ausschließlicher Verwaltung^ des Kirchen- und Schulwesens durch eine christliche Behörde, Wahrung des Stiftungsvermögens u. s. w. Auch für. einen besondern Eid der jüdischen Mitglieder des gesetzgebenden Körpers ist vorgesorgt worden. — Wir bemerken noch einmal, daß hiermit das genannte Kolleg ganz unaufgefordert vorgegangen. Ob es nicht aber dennoch durchdringt, ist eine andre Frage. Hamburg, 28. Mai. Die „Magdeb. Ztg." läßt sich schreiben: „Der hiesigen israelitischen Gemeinde wird ein Recht nach dem andern entzogen. Während sie vor 1.848 jeden fremden Israeliten in den hiesigen Gemeindeverband aufnehmen durfte, ohne daß der Polizeiherr dagegen Einspruch erheben konnte) sobald gegen den moralischen Charakter des Aufzunehmenden Nichts einzuwenden war, ist die Aufnahme der fremden Israeliten jetzt: 1) von der Einwilligung des Senats, resp. des Polizeiherrn abhängig .gemacht worden, und 2) von der Verpflichtung, dass der Neuaufzunehmende auch Bürger werde. Dies galt bis jetzt bei den Geschäftsleuten; , bei Handwerkern aber verordnet gar ein neuerdings an den.Vorstand der gedachten Gemeinde ergangenes Senätsdekret,. daß die von den resp. Aemtern nicht zum Meisterwerden Zugelassenen auch das. Gemeinderecht hierselbft nicht erwerben fömten.:; Es hängt somit von den Zünften ab , ob der oder jener jüdische Handwerker sich in Hamburg ansässig machen darf. Hannover, 28. Mai. Die hiesige Synagogengemeinde überreichte heute eine Petition an die allgemeine Ständeversammlung, in der sie um Schutz in ihren verfassungsmäßigen Rechten und Festhalrung an §. 6 der Verfassung bitten. Gießien, 28. Mai. : (Privatmitth.) ES dürfte für den-weiten Leserkreis Ihrer Zeitschrift nicht uninteressant sein, die gewiß seltene Thatsache zu vernehmen,. daß.die Wittwe eines vor 12 Jahren aus hiesiger Gegend nach Cincinati in Nordamerika ausgewanderten Herrn Hirsch Löwenftein dieser'' Tage ertra von dort herausgekommen ist, um den Chaliza- Akt zwischen sich und ihrem hier in der Nähe wohnenden Schwager vollziehen zu lassen. Nachdem Solches gestern durch mich geschehen.ist, wird die Wittwe demnächst wieder nach Amerika zurückkehren. v-v.' 0r. Levi. Aus Württemberg, im Mai. (Privatmitth.) Ein Stellenwechsel hat mich an meinem Berichterstattevdienste verhindert, darum fiel auch mein Bericht im Monat April d. I. aus, die Leser haben dadurch Nichts verloren;, denn in.Beziehung auf politische Gleichberechtigung sind die württembergischen Israeliten in den April geschickt worden. Ist auch die Aufhebung-der Emanzipation noch nicht erfolgt, so hängt doch das Damoklesschwert stets über unseren Häuptern. Ich will die Hoffnungen und Befürchtungen nicht laut werden lassen,; „die Folge möge Heil bringen!" — Eigenthümlich, aber wahr ist es, daß der politische Druck bei den Israeliten stets wohl^ thuend auf ihr geistig-religiöses Leben wirkt. So ist mir auch die talmudische Sentenz „Gott lohnt die Dränger Jsraels<^ erklärlich. Unsere israelitische Oberkirchenbehorde entwickelt gegenwärtig rege Thätigkeit. Ein Erlaß derselben forhert die königl. Rabbinate auf, in Gemeinschaft mit den Kirchenvorsteherämtern' darauf hinzuwirken, daß jeder unredliche Erwerb, .besonders aber der Güterwucher unterbleibe. Die Rabbinen sollen Lehre und Mahnung von der /Kanzel herab- und in '> det Familie anwenden, wo aberdie Pastoralthätigkeit nicht -ausreicht, greife die weltliche Macht ein und es ' sind die Kirchenvorstehev ängewie^ sen, die richterlichen Behörden, zur Mithilfe anzurufen. sind ' freilich das brennende Fragen, denn welcher Rabbine und welches Kirchenvorsteheramt werden den Muth Haben 'die Kastanien aus dem- Feuer zu holen? — In Wahrheit sind es sehr Wenige,' die Grund zu Klagen durch ihre gewerbliche^ Thätigkeit geben, aber es ist stets das Loos der Israeliten, daß sie für die moralischen Auswüchslinge ihres Stammes gemeinschaftlich zur Verantwortung gezogen, wer-

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