Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1852)
- Date
- 1852-05-03
- Page
- Seite 223 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225768-3225788--12397-3242566- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kaufmanne nöthigen Wissenschaften durch Unterricht; endlich 5) durchreisenden Handlungsdienern, wenn es nöthig ist, Geldunterstützungen zu verabreichen (Kap. I. §§.1—5). Zu ordentlichen Mitgliedern des Vereins sind nur Handlungsdiener befähigt; außerordentliche Mitglieder können alle Kaufleute werden, welche sich verpflichten, jährlich mindestens 1 Thlr. beizutragen, wofür ihnen dann den Vorträgen beizuwohnen gestattet ist; zu Ehrenmitgliedern endlich kann das, dem Vereine vorstehende Komitö solche Männer ernennen, welche sich um däS Wohl des Instituts auf irgend eine Weise besonders verdient gemacht haben (Kap. II. §§. 9, 11, 13). — Der Verein hält alljährlich eine Generalversammlung ab, in welcher s) über die Lage deS Instituts, b) über den Kässenzustand berichtet, e) neue Komitömitglieder gewählt und 6) Beschlüsse gefaßt und Beschwerden erledigt werden (Kap/ III. §§. 14 und 15). — Das jährlich in der Gemeinde? Versammlung gewählte Komitö — auS 10 Mitgliedern bestehend — leitet und verwaltet alle äußeren und inneren Angelegenheiten des Vereins, der eS auch überall, wo eS nöthig, repräsentirt. Dem aus der Mitte des KomitöS gewählten „Pflegevater" liegt eS ob, sich bei vorkommender Erkrankung eines Mitglieds nach dem Befinden und den Bedürfnissen der Patienten zu erkundigen und erforderlichen Falls das, was in Kap. I. §. 3 (siehe oben) vorgeschrieben, zu veranlassen (Käp. IV. §§. 19, 26 und 27). — Ein Kuratorium, welches aus 3 in Posen wohnenden außerordentlichen Mitgliedern 'zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre durch die Generalversammlung gewählt wird, überwacht das Komitö in dessen Geschäftsverwaltung, nimmt halbjährlich eine Kassenrevision vor, kann unzweckmäßige (dem Verein Gefahr drohende) Beschlüsse des KomitöS suspendiren und ist gehalten, alle nicht zu laufenden Ausgaben bestimmten Kaffenhestände aufzubewahren oder sicher unterzubringen. Von dem Komitö in Gemeinschaft mit dem Kuratorium wird endlich noch ein Protektor gewählt, der ebenfalls in Posen wohnen muß und dem etwaige Differenzen zwischen Komitö und Kuratorium zur Begutachtung resp. Entscheidung vorgelegt werden. Die letzte Instanz bildet jedoch die "Generalversammlung (Kap. V. §§. 33-38). — Jedes ordentliche Mitglied muß 1 Thlr. Eintrittsgeld und dann monatlich einen Vertrag von 5 Sgr. zahlen. Das außerordentliche Mitglied ist vom Eintrittsgelds befreit, muß aber mindestens 7 *MSgr. quartaliter beitragen^? Wenn ein außerordentliches Mitglied 2 Thlr. jährlich beiträgtso kann eS seine Lehrlinge an dem UnterrichtSkUrsuS, der immer 6 Monate — von Michaelis bis Ostern- — dauert, Antheil nehmen lassen (Kap. VI. §§. 39 -42). — Wegen wirklich verübter Verbrechen ic. kann ein Mitglied durch vom Komitö gefaßten und vom Kuratorium bestätigten Beschluß aus dem Vereine ausgestoßen werden (Kap.' VH. §. 56). ' So viel aus den Statuten. - Was den Eingangs erwähnten „Bericht vom 25. Dezember v. I." anlangt, so geht aus demselben zuvörderst hervor, daß der Verein unter dem Kollektivnamen : „Israelitisches Handlungsdienerinstitut" am 15. Oktober 1843 in'S Leben gerufen, und seine ersten Statuten an demselben Tage gegründet worden. Mit Ruhm und Anerkennung gedenkt der „Bericht" vor Allem der Kaufleute Posens, welche gleich von vornherein „zur Förderung deS rc. Vereins bereitwillig > die Hand geboten und zur Hebung desselben mitgewirkt haben." Herr Benno Jndig (jetzt itt Bromberg) wird — mit Anerkennung — als derjenige genannt, welcher in dem erstgewählten Komitö den Vorsitz' geführt. Nicht minder rühmlich gedenkt der -Gericht" deS ersten Kuratoriums deS Vereins, welches aus den Herren M. I. Marcuse, AI. Ftatau und M. Mamroth zusammengesetzt und von 1843 bis 1849 in Funktion gewesen. Ganz besonderes Lob aber zollt der „Bericht" dem ehemaligen Polizeipräsidenten von Posen, Herrn Dr. v. Minutoli, der bis 1850 Protektor deS Vereins— und so lange dessen wahrer Beschützer und Förderer gewesen. AlS diejenigen, welche bis Ende 1849 „Vorträge in den verschiedenen Gebieten der WiffeNschäft^ abwechselnd, gehalten, werden die Herren Professoren vr. Tschepke, Ziegler, Müller, Spiller, Gladisch und Herr Rektor Vanselow (warum aber nicht auch Herr vr. N. Löwenthal, der in den Jahren 1845—47 Naturwissenschaft und Literaturgeschichte vorgetragen?) mit dankender Erinnerung genannt. Dasselbe widerfährt den Herren Lehrern Remak, Töplitz und Merzbach, welche den Unterricht der Lehrlinge geleitet und von denen Letzterer jetzt noch „mit unermüdlichem Eifer" dieses Amt versteht. Ferner geht aus dem „Bericht" hervor, daß im Jahre 1849 von der Gesellschaft in pleno eine Revision und zeitgemäße Veränderung der Statuten vorgenömmen und hierbei der bisherige Kollektiv-