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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-04-19 · Heft 17 (19.4.1852) · p. Seite 196

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 17 (19.4.1852)
Date
1852-04-19
Page
Seite 196 (sequence 4)
Language
German
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ISS Ich gebe zu, daß eS zuweilen einer: außerordentlichen Aufstachelung, ja der Angriffe von außen her bedürfen kann — wir haben auch in unferm Vaterlande.erlebt, daß das religiöse Leben eben durch solche Angriffe zu neuer-Kraft kommt. Aber daS find vorübergehende Zustände und vorübergehende - Wirkungen.. Ein fortwähren«- der Angriff befördert das religiöse:! Leben, nicht, sondern zerrt es von dem ihm eigmthümlichsten- Gebiete auf daS politische Gebier hinüber. - Das ist es was wir zu vermeiden haben. Sehen Sie auf- Baden Hin z dort wird in diesem Augenblicke ein Bekenntniß verfolgt, das von uns Allen als ein hochberechtigtes anerkannt wird. Meine Herren!- Wenn auch Preußen die Schranken zerbricht, welche der Art.. .12 gezogen hat, wo soll die Verfolgung enden? - /?: '; . , . (Bravo! von der Linken.) Der Herr Antragsteller führt -ferner an, baß der Staat mit der Sittlichkeit, die. Sittlichkeit mit der Religionder Staat alsd durch das Medium der Sittlichkeit mit der Religion _ auf das Innigste zusammen hängt. Meine Herren! Auch hierin hat er wieder meine volle Ueberzeugung ausgesprochen. - - - Er hat sich in dieser Beziehung auf einen Mann berufen, den ich gleichfalls als meinen verehrten Lehrer hoch- . halte und nicht genug preisen kann, er hat sich auf Hegel berufen, und wenn es mir auch eine große Freude gewesen ist, daß man von der äußersten Rechten dieses hohen Hauses die Autorität Hegels anruft, so würde ich ihn doch ungern auf der Seite meiner Gegner sehen. Nun scheint mir aber, daß diese ganz allgemeinen Sätze, die der Herr Antragsteller, aus der Enzyklopädie und, wenn ich nicht irre, aus der; Geschichte der Philosophie anführt und die an sich vollkommen wahr find,- , die praktischen Konsequenzengar nicht dulden , welche der Herr Antragsteller daraus gezogen hat. ES würde mich zu weit führen, wenn: -ich. auf theoretischem Wege dies zu beweisen versuchen wollte;--glücklicherweise hat sich Hegel über die Frage in concreto ausgesprochen.; : (Zum Präsidenten gewendet.) Darf ich mir wol erlauben, die betreffende Stelle vorzulesen? - . Präsi d e n t: Die- Kammer wird Nichts dagegen einzuwenden haben: ------ : - - Abgeordneter Veit: Er sagt in seiner Rechtsphilosophie pag. 338: . „So formelles Recht man etwa gegen die Juden in Ansehung der Verleihung selbst von bürgerlichen Rechten gehabt hätte, indem sie sich nicht bloS als eine besondere. Religiönspartei, sondern als einem fremden Volke angehörig ansehen sollten,- so sehr hat das aus diesen und ähnlichen: Gesichtspunkten erho- - bene Geschrei übersehen, daß sie zu allererst Menschen sind, und daß dies nicht nur eine, stäche, abstrakte'Qualität ist, sondern daß darin liegt, daß .., durch die zugestandenen bürgerlichen Rechte vielmehr das Selbstgefühl, als rechtliche Personen in der bürgerlichen Gesellschaft zu gelten, Ünd aus dieser unendlichen, von allem Andern freien Wurzel, die verlangte Ausgleichung der Denkungsart und Gesinnung zu Stande kommt." - Sie sehen, meine Herren, daß der große Philosoph sich nicht im Abstrakten verloren, sondern daß er die Frage nach ihrer praktischen Seite gründlichst erörtert hat, so - daß der Herr Antragsteller nicht nöthig gehabt hätte, sich die Mühe zu: geben, aus dem allgemeinen Sätze Schlüffe zu ziehen, während Hegel die Frage bereits in concreto beantwortet hatte. Meine Herren! Ich habe vorher gesagt, daß ich dem Herrn Antragsteller seinen Vordersatz vollkommen zugebe. Der Staat hat aber vorzugsweise, ich sage vorzugsweise nicht allein, die Handlung, das Thun im Auge, während die Religion vorzugsweise die Gesinnung im Auge hat. Nun ist ja die Gesinnung die Quelle aller. Handlungen; die Gesinnung aber wurzelt nirgends tiefer, als in der religiösen Ueberzeugung , und ich kann daher, oder muß vielmehr vollkommen zugeben, daß der-Staat gegen die religiöse Weltanschauung seiner Unterthanen durchaus nicht gleichgiltig sein kann. Gleichwol aber wird er in letzter Instanz doch immer, abgesehen von der zu Grunde liegenden Gesinnung, die Handlung und das Thun zu kontroliren haben. Ueberhaupt, meine Herrendie religiöse Grundlage des Staats, diejenige sittlich-religiöse Ueberzeugung seiner Angehörigen nämlich, die ihm die Bürgschaft dafür giebt, daß bei denselben eine Gesinnung Wurzel geschlagen hat, die den-sittlichen Bestand det Gesellschaft bilden und bauen hilft, diese Grundlage des Staarslebens beruht -nicht üuf demjenigen, was die Religionen, sofern sie überhaupt auf diesen hohen Namen Anspruch haben, was die Religionen trennt, sie beruht nicht in den Unterscheidungslehrcn der Bekenntnisse, sie beruht vielmehr auf allem demjenigen, was die Religionen verbindet, und zumal auf jener religiösen Weltanschauung. welche von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß alles Irdische von einer göttlichen Vorsehung geleitet

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