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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-04-19 · Heft 17 (19.4.1852) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 17 (19.4.1852)
Date
1852-04-19
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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noch fraglich sein, ob sie nicht, gleichwol zu den Christen gehörenAntragsteller selbst will ja sogar' der Regiefüyg^pie Kognition darüber zugestehen, ob, die Dis- ^den8n^DEenf ob sie Ünchristen seien.' Äon denMüL den kann dieS nicht zweifelhaft sein, und sie werden daher vdr allen Dingen von dem Anträge getroffen. Wenn man sonst ähnlkche Anträge machte, so wurde, Mögliches und UNmögllchds' gehäuft,' um Anklagen gegen die Juden daraus zu formiren. Ich erkenne eS als einen Fortschritt in der Sache Überhaupt M daß weder im vorliegenden Anträge, noch in dem Kymmissionsberichte irgend eine Spur einer Anklage enthalten ist. Dagegen scheint mir der Herr Antragsteller in einen ändern Fehler gefallenzusein. "Er W M nämlich auf eine solche Höhe der Abstraktion und Spekulation verstiegen, daß er von' dortaus'die "wirklichen Zustände nicht mehr zu sehen scheint.' Er bildet sich ein, daß der von ihm beantragte Zusatz mit dem Art. 12 der Verfassung friedlich zusammengehen könne, während, er nach unserer Auffassung die- * sen Artikel nicht allein beschranktsondern vollständig auf- ■ hobt, s Er 'bildet , sich sogar ein-^daß die durch seinen An-/ trag Zurückgesetzten sich gar, nicht gekränkt und zurückgesetzt fühlen, können.. ..Meine. Herren! Solche Naivität finden' wir,ja.überhaupt, bei.allen Menschen, die sich, in Abstraktionen .zu verlieren chfiegen, und die da meinen , daß sie mit dem Messer ihrer abstrakten Spekulationen eine Amputätiön^ 7-7 und von einer solchen ist hier die Rede — ganz schmerz- und Mutlos ausführen können. ', (Ruf: Hört! hört! Bravo! links.) : / Dieselbe Abstraktion> scheint den Herrn Antragsteller auch verführt zu haben, sein Vorbild in jenem edeln Menschenfreunde. zu suchen, in Wilberforce, der nur zufällig ganz das Aegentheil gethan hat, als. der Herr Abgeordnete. Wilberforce hat. sein Leben. daran gesetzt, die Sklaven zu emanzipiren, und der Herr Antragsteller hat uns verheißen, daSufeinige. daran setzen zu wollen, die Juden, denen ihre, alten.Fesseln abgenommen worden sind, wieder in neue Fesseln zu.schmieden. . (Ruf auf der. Linken : Sehr gut! Bravo!) ,, Ich überlasse eS.übrigens dem Herrn Antragsteller, sich mit den beleidigten Manem Wilberforce-'s abzufinden, (Aeußerungen deS Beifalls auf der Linken.) - > Meine Herren! Der Herr .Antragsteller hat einen Zusatz, wie schon, gesagt, zu dem Art. 12 vorgeschlagen, und behauptet, daß dieser Zusatz mit dem Art, 12 verträglich sei. Der An.. 12 verkündigt in seinem ersten.Absätze chie Religionsfreiheit. Der Herr Antragsteller sagt, daß daS Recht, welches aus der Religionsfreiheit hervorgehen soll, darin, bestehe, - daß Jeder ohne Unterschied-innerhalb des StaaM Räumiund Freiheit erhalte, der Realisation der Wahrheit'des menschlichen Lebens, als eines sittlichen Daseins, nachzustreben, mithin has Recht, nicht nur alle geistigen und sittlichen Kräfte innerhalb der allgemeinen Rechtssphäre zu entfalten, sondern auch Anspruch auf gleichen Schutz aller, der Rechte, von welchen die Subsistenz und das Wohl Einzelner und ihr rechtliches Dasein abhangt. Meine Herren! Wer. mehr verlangt, wäre der unersättlichste Mensch. Die freie Entfaltung aller geistigen und sittlichen Kräfte, das ist es, wonach jedes Herz sich sehnt, das ist viel, aber ich kann mich auch nicht mit. einem Jota weniger, begnügen. Sehen wir nun. zu, ob diese freie Entfaltung wirklich mit dem Zusatzantrage deS Herrn Abgeordneten verträglich sei. Meine Herren! Mir fällt dabei ein, daß vor etwa hundert Jahren ein witziger Kopf in Göttkng'en eine Auktion veranstaltet hat, in welcher ein Messer vorkam ohne Klinge, an dein der Stiel fehlt. Ein ähnliches Fabrikat scheint mir nun von dem Herrn Antragsteller zu Tage gefördert zu werden , indem er den Nichtchristen nur — auf dieses nur kommt es hier an -— den Zutritt zu denjenigen Aemtern versagt, mit denen eine richterliche, polizeiliche oder exekutive Gewalt verbunden ist, : d. h. er schließt sie, mit Ausnahme untergeordneter Bedienungen, von allen Aemtern aus. 'Welches Amt wäre nicht richterlich, polizeilich oder mindestens doch exekutiv? Wenn Sie mir einzelne Aemter Nachweisen können, auf welche keine dieser Bezeichnungen eine volle Anwendung findet, so werden Sie doch zugeben müssen, daß mit diesen Aemtern einzelne Funktionen verbunden-sein können,Me^entweder richterlicher, polizeilicher ober crefutlbet Statur find. Also, meine Herren, der Herr Antragsteller hat die Nichtchristen von allen Aemtern ausgeschlossen; das hätte er einfacher sagen können. - Nach der frühern Gesetzgebung, mach dem Edikt vom 11. März 1812, gab es eine Sphäre des-staatlichen Lebens, die städtische. Kommune, zu der den Juden der unverschränkte Zutritt offen stand. Ich frage Sie, ob dies auch nach dem Kleeffchen Anträge der Fall ist? Glauben Sie nicht, daß ein Mitglied des Magistrats ein etekutives Amt versteht?. Glauben Sie nicht, daß sein Amt 'eben^ falls ein obrigkeitliches ist, und wenn er als-Vorsitzender des Jnnungsgerichts fungirt, wenn er; dem JnnungStage als Abgeordneter der Obrigkeit beiwohnt, so wird er in

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