Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 16 (12.4.1852)
- Date
- 1852-04-12
- Page
- Seite 188 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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188 melleS Aktenstück, in allen Möglichen, durch jenes Aktenstück (daS obergerichtliche Erkenntniß) gar nicht im Mindesten .berührten Verhältnissen, in seinem innersten Wesen öffentlich und offiziell so herunter zu reißen, wie Herr W. hier den ihm völlig unbekannten C.? Ist es sittlich, nachdem man -sich doch einmal den kaufmännischen und moralischen Werth eines Mannes zum Kriterium für dessen eheliche Verhältnisse genommen hat, diesen blos nach -den Aussagen seiner Gegner zu beurtheilen? ' / ' 5 Ferner: war eS: von Herrn W. sittlich^ die Leute, die er. jetzt kopulirt hat, glauben zu lassen , daß er, weil er eine Horaa hat, und einen-Ornat trägt, zu der Rechtmäßigkeit der Sache das Mindeste hinzu thun könnte? War die Wiederverheirathung der Frau erlaubt, so war sie es ohne ihn: war sie es nicht, so konnte stiue Assistenz Nichts daran, vermindern. Liegt hier nicht eine fast maskeradenartige Täuschung vor? Die erste Ehe war, wie alle unsere. Ehen, mit den Worten: bawi Wn nna geschloffen, und konnte also jüdischerseits nur wieder ^2 ^2 getrennt werden. Und nun ist gar die zweite Ehe ebenfalls auf die. Worte ri12 geschloffen!! -- Ferner: ist der Get als ein „einseitiger Akt" unnütz, so find es alle Ketubor ebenfalls. Wie konnte Herr W., der alle Tage Ketubot ausstellt, da mit seiner Persönlich- . keit. und seinem Amtskleide interveniren? Ein hiesiger Mann, zu dem der Bräutigam damals um Rath ging, sprach zu ihm: „Nach meiner festen Ueberzeugung kann diese Frau , nicht hetrathen. Bist Du aber kn gutem Glauben anderer Meinung und hältst Deine Ehe mit ihr für statthaft, so gehe auf den alten jüdischen Gebrauch zurück, und „sei die Frau mekaddesch" durch einen Ring und eine Formel vor einigen glaubhaften Zeugen. Die Erlaubniß der Obrigkeit hast Du ja, so supplizire denn um Gestattung dieser ungewöhnlichen Form und ich denke, man wird sie Dir leicht ertheilen!" Der Bräutigam aber meinte,- das. wäre doch nichts Rechtesein Schwarzrock müsse doch dabei sein, wenn die Sache Art haben solle. Herr W. aber, der durch sein Aufgeben des Arguments von Drya de Malchuta, angedeutet hat, er handle in dieser Angelegenheit nicht außerhalb, sondern innerhalb des jüdischen Eherechts, der auch nicht der geistliche Beamte einer prononcirten Reformgenossenschaft, vielmehr der Rabbiner einer zwar kleinen, aber doch innerhalb deS Konneres der allgemeinen jüdischen Gemeinschaft stehenden Judenschaft ist, der Ihat hier ungefähr die Stellung eivgenomme», als wenner mir/ Halls ich mir aüS den Speisegesetzen Nichts macheerklären möchte, da- Stück Schinken, das er mir mit seinem chorrockbekleideten ArM darreicht, das . sei nun dadurch auch füv ganz Israel nach dem Schulchan Aruch koscher gesprochen. - Was nun den hiesigen Tempel betrifft/ sw kann ich wenigstens von dem einen Prediger, mit welchem ich über die Sache gesprochen habe, versichern, er habe' sich entschieden in demselben Sinne erklärt wie ich selbst. Ueberhaupt scheinen die angedeuteten Aeußerungen dieser Herren in die Zeit zu fallen, 'als nur noch von einer Verschollenheitserklärung . die Rede war. . Uebrigens hatten auf die erste Ruchbarwerdung einige wenige Familicnhäupter aus'dem Tempelverein an die Direktion: desselben geschrieben, sie wären dem Tempel beigetreten, um einen ihnen mehr zusagenden öffentlichen Gottesdienst zu haben, aber nicht, um sich in einer so wichtigen und in die Familienverhältnisse so tief eingreifenden Sache, wie die EHegesetze und die objektive Giltigkeit der-Ehen, von ihren übrigen jüdischen Mitbrüdern zu trennen; und demgemäß wurde die Sache gar nicht in weitere Untersuchung gezogen, sondern brevi manu äbgewiesen. So sei denn nun das Theoretische der immerhin interessanten Sache wissenschaftlicher Behandlung anheimgestellt; doch ist wol zu fürchten, die merkwürdige Entdeckung: ein bis dahin unangefochtener Mann, der in seinem Geschäfte verschuldet ist, sei um deswillen von Hause aus unfähig eine Ehe giltig zu kontrahkren, werde noch lange alleiniges Eigenthum des Herrn R. Wechsler bleiben. Belletristisches. . . Der unbekannte Nabbi. Eine Novelle. (Fortsetzung.) ES ist eine alte Sage unter, den Juden, daß, wenn die Gemeinde der Gläubigen die geheiligten Räume des Tempels verlassen hat, der Gottesdienst der Todten beginnt, die, gehüllt in ihre Sterbekleider und GeVdtmäntel, preisen und anbeten den Namen des Herrn bis da wiederkommen die Lebendigen und sie ablösen in hehrem Dienste. Darum klopft der, welcher die -Pforten öffnet und -zuerst eintritt, einige Male mit dem Schlüssel vor dem Oeffnen, damit den betenden Abgeschiedenen Nachricht von der Ankunft der Lebenden und Zeit zum Ber-