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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-04-05 · Heft 15 (5.4.1852) · p. Seite 172

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 15 (5.4.1852)
Date
1852-04-05
Page
Seite 172 (sequence 4)
Language
German
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172 mentlich dieLandleute von beschränkter Einficht oder welche in Noch gerathen, regelmäßig die dazu ausersehenen Opfer seien, welche der jüdische Wucher- und Spekulationsgeist bis. zum vollen Ruine ausbeute: im bejahenden Falle, welche Maßregeln dagegen und gegen den Güterhandel mit angekauften und zerstückten Grundstücken zu ergreifen sein dürften? HI. Frankfurt am Main. Frankfurt am Main, 22. März. Der Senat hat in seiner Verfassungsvorlage den Juden die Gleichberechtigung mit den Christen zugesagt. Dagegen wie gegen so manche andere Bestimmungen dieser Vorlage hat nun die engere Deputation unserer ständischen Bürgerrepräsentation schriftliche Verwahrung eingelegt. Diese Deputation ist zufrieden mit der Lage der Dinge, wie sie früher bestand, und wer dagegen Klagen zu erheben habe, die vom Senate oder der gesetzgebenden Versammlung nicht entschieden werden könnten, der solle sich an die höchste Behörde/ an den Bundestag wenden. Auch die alte Eidesformel (die christliche verschieden von der jüdischen) soll beibehalten werden. Der Senat soll üach wie vor, wie die ständige Bürgerrepräsentation will, das Recht haben, eine gewisse Anzahl Mitglieder in die gesetzgebende Versammlung aus seinem Schooße zu wählen. Zu den StaatSämtern sollen wie bisher keine Juden zugelassen werden. Die ständige Bürgerrcpräsentation soll wie bisher auf lebenslänglich gewählt werden, sonst soll Alles bleiben wie in der Konstitutions-Ergänzungsakte. —. Ist auch die Fraktion der Bürgerschaft, welche gegen die Vorlage des Senats agitirt, nicht groß, so ist sie doch energisch^ und entschlossen,' die Sache vor den Bundestag zu bringen. IV. Preußen. Berlin, 28. März. (Voss. Ztg.) Bei der Berathung des Klee'schen Antrages auf Ausschließung der Juden und Dissidenten von den Aemtern und der Mitgliedschaft der Kammern, war die Regierung-durch Vertreter des Ministers des Innern und des Kultusministers re° präsentirt. Von dem Letztem wurde nach dem eben erschienenen Kommissionsbericht erklärt: der preußische Staat habe sich als auf christlicher Grundlage erbaut anzusehen und könne von dieser Grundlage niemals lassen. 'Die gesetzliche Präzisirung des sich hieraus in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand ergebenden Verhältnisses sei aber um deshalb nicht so einfach, weist neben der katholischen und der evangelischen Landeskirche andere kirchliche Gemeinschaften beständen, denen, wie z. B. die Alt-Lutheraner, das Prädikat der Christlichkeit in vollem Sinne des Wortes nicht abgesprochen werden könne. Mit Rücksicht hierauf habe der Antragsteller seinen Antrag bereits modifizirt, mit Rücksicht hierauf müsse auch, nachdem das alte Recht durch die neueste Gesetzgebung einmal gebrochen, für den Staat, der selbst nach schweren Kämpfen kaum wieder zu einem geordneten Bestände gelangt seh die sofortige gerechte Lösung der hochwichtigen Frage, so wie die richtige Feststellung .der richtigen Grenzlinien als eine Aufgabe der schwierigsten Art bezeichnet werden. Wenn die Staatsregierung keine bestimmteren Schritte in,der Sache gethan, so hindere dies nicht die volle Anerkennung des Prinzips, von dem sie nur wünschen könne, daß auch die Vertretung des Landes sich dazu bekennen möge. Vom Minister des Innern wurde hinzugefügt, „daß die Staatsregierung Anstand nehmen zu müssen glaube, der Entscheidung der Kammern über den Antrag, so weit er von der Mitgliedschaft an der Volksvertretung handle, irgend wie vorzugreifen, daß aber die übrigen Gegenstände, welche derselbe berühre, durch Interpretation der bestehenden Gesetze, so weit nöthig, ihre Ausgleichung gefunden hätten." Daß die Kommission „mit Rücksicht auf die wichtigen und umfangreichen Geschäfte, die kaum mehr zu bewältigen seien, so wie mit Rücksicht auf die weit vorgerückte Zeit der gegenwärtigen Session" zur Tagesordnung zu gehen empfiehlt, haben wir vor längerer Zeit gemeldet. —, Der Schwerpunkt dieses Berichtes lieget natürlich in der Erklärung des königl. Ministeriums, und da tritt denn hervor: 1) daß das Ministerium für den Grundsatz des Klee'schen Antrags, den Ausschluß der Juden und Dissidenten von den Kammern und Staatsämtern die volle Anerkennung ausspricht, der sich auch die Vertretung des Landes anschließen möge; 2) daß hinsichtlich der Mitgliedschaft an der Volksvertretung es den Kammern nicht vorgrcifen wolle; 3) hinsichtlich der Staatsämter habe durch Interpretation der bestehenden Gesetze die Ausgleichung schon ftattzefunden. Hiermit scheint uns zweifellos ausgesprochen, daß die Juden von den Staatsämtern bereits ausgeschlossen sind, aus den Kammern der Ausschluß erwartet werde. — Bei den vorwaltenden Verhältnissen kann uns diese offene Erklärung nur lieb sein, da nun doch jeder jüdische Vater und jeder jüdische Jüngling hinsichtlich der Wahl des Lebensberufes weiß, woran er ist.

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