Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 14 (29.3.1852)
- Date
- 1852-03-29
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
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160 darin besteht, sich möglichst viele Monopolien zu sichern, und denen.freie Konkurrenz für gleichbedeutend mit Untergang' des Gewerbes gilt. Das Ministerium selbst erklärte sich gegen die Wiederaufhebung der den Juden gewährten Rechte und wollte höchstens von Modifikationen der Gesetzgebung in Bezug auf die Zulassung ausländischer Juden Etwas wissen. Doch waren seine Erklärungen am zweiten Tage der Debatte minder entschieden, als am ersten. Die Petitionen wurden mir allen gegen drei Stimmen (die drei leipziger) der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. -—> Alm 13. endlich, nachdem die Diskussion TagS zuvor vertagt worden, nahm die erste Kammer gegen drei Stimmen den Antrag an, „in Verbindung mit der zweiten Kammer die eingegangenen Petitionen, das gefährliche Ueberhandnehmen des jüdischen Einflusses auf Handel und Gewerbe betreffend, an-die Staatsregierung mit dem Anträge abzugeben: selbige wolle zum nächsten ordentlichen Landtage eine die Verhältnisse sowol der inländischen als der ausländischen Juden definitiv regelnde Vorlage an die Stände zu bringen und dabei den Klagen der christlichen Bevölkerung über zunehmenden Einfluß der Juden in Handel und' Gewerbe möglichst thunliche Abhilfe verschaffend Preußen. Berlin, 20. März. (V. Z.) Gestern früh um 11 Uhr^ fand das Leichenbegangniß des am 16. März verstorbenen Hofraths Dr. Lehweß statt. Berlin hat in diesem so sehr geachteten und bekannten Arzte einen großen Verlust erlitten, dessen Folgen besonders die Armen, denen er Rath und Arznei zu schenken pflegte, fühlen werden. Der Verstorbene, der schon in früher Jugend an den Freiheitskriegen Theil genommen, sich später hier als Arzt niedergelassen hatte, war seit 1822 Vorsteher des hiesigen jüdischen Krankenhauses; zum Zeichen der Anerkennung seiner hierbei geleisteten Dienste, verehrte ihm 1847 die hiesige jüdische Gemeinde einen schönen silbernen Pokal. Noch nicht 58 Jahre alt, starb er, durch einen Schlaganfall schon seit längerer Zeit sehr geschwächt, mitten in seinem Berufe ein Opfer seiner unermüdlichen Thätigkeit und Menschenliebe. Die lange Reihe der Trauernden, die amtlichen Deputationen des Magistrats und der Stadtverordneten -bewiesen, wie tief dieser Todesfall-'allgemein gefühlt wird. ' Warschau, 13. Marz. (Schles. Ztg.) Nach einem heutigen Erlasse werden die Juden im Königreich vom 1. Juli d. I. ab in folgende 5 Klaffen eingetheilt: 1) Kaufleute, 2) Ackerbautreibende, 3) Handwerker, 4) städtische Ansässige und 5) Nichtansässige. Die vier ersten Klaffen verbleiben in allen ihnen bis jetzt zugestandenen Gerechtsamen. Rabbiner^ Gelehrte und Lehrer gehören in die vierte Kategorie". Sämmtliche Juden des Königreichs sind aufgefordert, bis zum 1. April anzugeben,' in welche Klasse sie eingetragen sein wollen. Wer diese Angabe - unterläßt, wird in die fünfte Klasse eingeschrieben. Die Niederlande. Amsterdam. Die letzte Nummer des periodischen Blattes, welches die Gesellschaft „tot nut de Israeliten in Nederland“ herausgiebt, bringt folgende statistische Notizen. Am 1. Januar 1851 befanden sich Israeliten in der Provinz nach deutschem Ritus nach portugiesischem Ritus zusammen Nord-Holland 24873 2826 27699 Süd-Holland 10011 255 10266 Geldern 4181 14 : 4195 Groningen 3765 6 3771 Oberyssel 3271 3 3274 Dreuthe . 1951 . 7 1958 Friesland 2008 19 . 2027 Nord-Brabant 1812 34 1846 Utrecht 1490 16 1506 Limburg 1270 — 127Ö Seeland 701 5 > 706 Summa 55333 3185 58518 - Die Gesammtbevötkerung des Königreichs ist 3,056,685, so daß also der 52ste Mensch ein Israelit ist.