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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-03-29 · Heft 14 (29.3.1852) · p. Seite 158

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 14 (29.3.1852)
Date
1852-03-29
Page
Seite 158 (sequence 2)
Language
German
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158 angenommen, hat die entferntesten Bezirke in Produktion unv^Ko^surntion. so ehWder nahe gebracht und ihre Beziehungen so inelnHndergeglledert, daß sich keine Landschaft Äsich^siur-kWiwekse^isöljren kann," ohüe in vielfacher HiNsicht gestört zu werden. Es können daher hierin nur Versuche gemacht werden, deren Bestand nicht von Dauer' sein kann. . . Andererseits muffen diese Anzeichen aber von Neuem unseren Glaubensgenossen zur Mahnung dienen, in grwerblicher Beziehung immer, mehr den Weg zu verfolgen, der seit drei Jahrzehendcn angebahnt worden, nämlich immer mehr den, aus früheren Jahrhunderten überkommenen einzigen Erwerbszweig des Handels zu verlassen, und die Heranwachsenden Generationen zu Handwerk, Kunst, Fabrik, Landwirthschaft immer mehr zu erziehen, damit auch dieser Vorwurf, mag er in der Tiefe ein Solcher sein, oder nicht, immer mehr erblasse und veralte. DaS Leben der Gesellschaft ist nicht auf Jahre, sondern auf Jahrhunderte, ja Jahrtausende berechnet, und am Festesten ist, was lange vorbereitet, langsam gereift und in's Leben getreten ist. Was wir daher dergleichen säen, wird zur Ernte, wenn auch nach langer Zeit. DaS Bedürfniß, daS wir hier bezeichnet haben, hat vor Jahrzehendcn eine Menge Vereine zur Bildung unserer Glaubensgenossen zu Handwerkern, Künstlern u. dgll hervorgerufen. Die Erfolge aller dieser Vereine waren überall, wenn auch nicht glänzend, doch segensreich, Mögen sie daher überall mit neuer Kraft erstehen, sich verjüngen wo sie schwach geworden, mögen sie außer ihren materiellen Richtungen noch geistige, vor Allem religiöse Zwecke sich Vorsitzen, theils um dadurch an Kraft un.d Wirkung zu gewinnen, thcilS um nicht,minder bedeutsamen Bedürfnissen zu genügen. Wir haben einen weiten Weg vor uns, warum wollen wir daher versäumen, vorwärts zu gehen? Zeitungsnachrichten. Deutschland. Lübeck, 16. März. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft kam unter großem Zudrang des Publikums unter mehreren anderen Vorlagen von nur lokalem Interesse der vom Senate der Bürgerschaft zur' Mitgenehmigung empfohlene Gesetzesentwurf über Einführung der Zivilehev im; hiesigen Freistaate zur Berathung. Der §. 1 wurde jit folgender Fassung angenommen: „Diejenigen Heiraten, welche in der iutherisHen, reformirten, katholischen oder.jüdischen ReligivnKgemeißsDaH AaIArPkDngIdH Wherigen gesetzlichen Bestimmungen geschloffen wkrÄn^ erfordern nach wie vor die resp. christliche oder jüdische Trauung; unter denjenigen Verlobten aber, von welchen beide oder ein Theil diesen,Religionsgemeinschaften nicht angehoren, ingleichen bei Ehen zwischen Angehörigen 5er christlichen Kirche uild oer jüdischen Gemeinde muß die Ehe, .wenn sie zivilrechtliche Wirkungen haben soll, nach den Vorschriften dieses Gesetzes geschloffen werden." Dessau, im März. Die Herzog!. Staatöregierung hat in einem Erlaß erklärt, daß nur diejenigen volle bürgerliche Rechte genießen werden, welche den beiden christlichen Kirchen oder dem Judenthume angehören, da nur diese Religionen auf positiver Offenbarung basirten. Stuttgart, im Marz. Wir erinnern, daß. die königl. württembergische Regietung auf dem Wege der Verordnung die Grundrechte aufgehoben hatte, für die Israeliten aber bestehen ließ. Auf die desfallsigen Angriffe der zweiten Kammer hat sie demnach, wie wir in voriger Nummer sahen, einen Gesetzentwurf eingebracht, wodurch die Grundrechte aufgehoben, die Israeliten auf die Gesetzlage von 1828 zurückgebracht wurden. Die-O. P. A. Z. schreibt hierüber: Die Israeliten unseres Landes sind durch, den Gesetzentwurf über die Ungiltigkeit der Grundrechte, welcher die ihnen seit dem Jahre 1848 zugestandene Rechtsgleichheit bei dftsem Anlaß wieder aufhebt, in tiefen Schmerz und Besorgniß versetzt worden. Sie haben sich deshalb in einer Petition an die zweite Kammer (die erste Kammer ist der Gleichberechtigung der Israeliten abhold) gewendet und deren Einwirkung nachgesucht, damit die öffentlichen Rechtsverhältnisse 'der Juden, wie sie schon vor 1848 bei uns auf eine. Weise begründet waren,-daß die Juden in Würtemberg als die begünstigsten unter denen Deutschlands erschienen, wieder hergestellt, daß die Juden nicht wieder in die alten Fesseln geschlagen werden, so daß sie nun durch das neue Gesetz am Schlimmsten (?) unter allen deutschen Juden daran wären. Stuttgart, 15. März- Die Kammer hat den ihr vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Ungiltig-

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