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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-03-22 · Heft 13 (22.3.1852) · p. Seite 153

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 13 (22.3.1852)
Date
1852-03-22
Page
Seite 153 (sequence 9)
Language
German
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153 einen Artikel, -er sich dahin ausspricht, daß die Wahl eine- „jüdischen Emporkömmlings" zum Mitgliede einetoryistischen MinWrirlmS der Triumph'des Talents und VerdiensteS sei, der, und wenn das Ministerium nur 1-Tage üm Ruder wäredoch sür immer sprechend wäre.! . St. Gerllen, im März. (Privatmitth.) So unerquicklich es im Allgemeinen ist, über die mittelalterlichen Zustände der Juden in der Schweiz zu berichtenft dürste dennoch, und gerade aus diesem Grunde eine Mittheilung über dieselben vielen Lesern dieses Blattes nicht unwillkommen sein.: Durch die Bundesverfassung von dem schweizerischen Bürgerrechte ausgeschlossen, durch Kantonalgesetze älterer und neuester Zeit aus vielen Kantonen" verbannt, durch Ausnahmsgesetze in gewerblicher und kommerzieller Beziehung beschränkt, können die schweizerischen Juden nur in zwei aargauischen Orten, in Oberendingen und Lengnau fich Heimathsrechte erwerben, und zu einem einigermaßen organisirten, von der Regierung bevormundeten Gemeindeverbande zusammentreten. Daß inzwischen dort unter diesen drückenden äußeren Verhältnissen, und der Unmöglichkeit, sich am öffentlichen Leben zu betheiligen, von einer zeitgemäßen Entwickelung deS religiösen Bewußtseins keine Rede sein kann, versteht sich nach dem Gesagten von selbst. Auf den auswärtigen Erwerb, den Besuch der Messen und Jahrmärkte angewiesen, wo sie an Sonn- und christlichen Feiertagen sich bemühen, durch die schmierigste Kleidung ihre Eigenschaft als Mitglieder deS v? zur Schau zu tragen, bleibt den meisten Hausvätern wenig Zeit, sich um Kindererziehung, liturgische Verbesserungen, Entfernung veralteter Mißbräuche und Einführung zeitgemäßer Institutionen zu bekümmern. Die Dauer dieser Zustände wird unabsehbar., wenn man berücksichtigt, wie sehr die abgeschlossene Stellung, und die örtliche Entfernung von solchen Gemeinden, in denen ein frischerer Geist sich Bahn gebrochenäußeren Anregungen Und Einflüssen den Zugang äbfchneidet. — Für den Geist der Gemeinde Oberendingen dürfte wol folgendes Faktum am Bezeichnendsten fein. Der dortige Votstünd wollte dem Rabbiner in der neu erbauten Synagoge einen Platz nebim dem Ehaftn anweisen/ Dieser Platz schM nun HM Rabbirier seiner Mrve üllangemessen) oder in anderer Beziehung nicht annehmbar.' Er weigerte sich, denselben anzunehmen, und da Äne^Ver- Mittelung unmöglich War, ft reichten beide Theile der Regierung eine Beschwerdeschrist ein- M beiderseits von theilö wahren, theils übertriebmen Anschuldigungen strotzte. Die! Regierung endlich zerhieb' den Knoten, indem sie den Rabbiner seines Amtes entfttzte. Die neuesten Beschlüsse der St. galler Regierung in Bezug auf die Juden sind in einer frühem Nummer d. Bl. bereits mitgecheilt; eS dürfte wol am Platze. sein, über die Motive derselben einige Erläuterungen zu geben. Die St. gallischen Gesetze entziehen den Juden die Möglichkeit, sich das Bürgerrecht, oder sogar nur die jedem nicht gerade mißliebigen Ausländer ohne hesontzem Wstand bewilligte Niederlassung zu erlangen;' sie haben nur Aussicht auf eine in kurzen Terminen stets zu erneuende Aufenthaktöbewilligüngmit der die Berechtigung „eigenen Rauch zu führen" nicht verbünden ist/ Der wackere, voruttheilSfreie Gemeinderath der Stadt St. Gallen suchte Mn die Stellung der hiesigen Juden dadurch zn erleichtern, daß er einzelnen gutbeleumdeten Familien ausnahmsweise gestattete, eigtne Haushaltung zu führen. Der Wunsch, auch in Be- , zug auf Handelsverhältnisse den Juden einige Erleichterungen zu verschaffen, brachte den Gememderath mit dem Polizeidepartement in einen Konflikt, der dann von der Regierung in der bemerkten Weise beseitigt wurde. — Der trotzige Satz: stwüÄi pi p irn« Hut sich inzwischen üuch hier auf's Freudigste bewährt. Noch vor wenigen Jahren dursten nur zwei Familien in der angedeütetm Weift hier wohnen; jetzt hat sich diese Zahl bis auf siebendie jüdische Bevölkerung der Stadt St Gallen im Allgemeinen auf 50 Seelen vermehrt. In geselliger Beziehung sind die Juden hier mit den christlichen Einwohnern völlig gleichberechtigt, in alle Gesellschaften zugelaffen , und in den meisten vechältnißmäßig sehr stark vertreten. Niemand kann ihnen die Anerkennung versagen, daß sie weder in ihrem Benehmen, noch im geschäftlichen Verkehre die VoraüSsetzmrtzen rechtfertigen, auf die jene beschränkenden Beröidnllngett sich stützen/ und st) läßt sich denn die gegründete Hoffnung aüSsprechen, daß die Zeit nicht mehr ferne ist, in der eine Scheidewand fällt, die mitden Grunds 13*

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