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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-03-22 · Heft 13 (22.3.1852) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 13 (22.3.1852)
Date
1852-03-22
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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Schulwesen der Käckmer die Anträge der Kommist sion vor:' 1) über die Bitte , daß die vor 1836 ' errichteten - israelitischen' Elementarschulen zu Volksschulen drhobdn Mdenzur Tagesordnung überzugehen. Hierbei muß über bemerkt werden, daß alle Schulen in israelitischen Gemeinden, die über 60 Familien zählen , durch das Gesetz Volksschulen sind und von dev Mitischen Gemeinde bestritten werden; Der Bittsteller hatte also nur die vor 1836 errichteten israelitischen Konfessionsschulen ' in kleineren Gemeinden vor Augen. -- .! ' ' 2) Gegen die königl. Staatsregierung unter Bezugnahme auf die gefaßten Beschlüsse, GehaltSverbcfferüngen der Schullehrer betreffend, 'die Erklärung auszusprechen, daß die-Kackmer aus der ' bewilligten Erigenz zugleich eine den Einkom- '' ^m'knSNrhältn'iffen'der -BölkSschullehrer thunlichst - 'WMDende Ausbesserung der Gehülre der^ifrae- ' - Mischen Lehrer vorgenömmen wünsche. 3) An" die königl. Staatsregidrung die Bitte 'zu richten, einen Gesetzesentwurf dahin einzubringen, daß die Bestimmungen der Art. 52—70 des Schulgesetzes von 1836, die Beigebung von Hilfs- ' lehrern, Pensionirung der Schulmeister und die Unterstützung der Wittwen und Waisen derselben . betreffend, beziehungsweise die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes vom 7. September 1849, die Abänderung einiger gesetzlichen Bestimmungen über Quieszirung und Pensionirung von Zivilstaatsdienern betreffend, auch auf die Konsest stonsschullehrer ausgedehnt werden. Endlich 4) die königl. Staatsregierung zu bitten, die dienstlichen Verhältnisse der israelitischen Vorsänger ihrer Prüfung zu unterstellen und zugleich die - Bereitwilligkeit auszusprechen, Behufs einer nöthig erkannten Ausbesserung dieser Stellen eine entsprechende Erhöhung des Staatsbeitrags zu dem israelitischen Zentralfonds zu verwilligen. Diese Anträge wurden von der Kammer einmüthig angenommen. Die königl. Regierung hat bis jetzt den israelitischen Volkslehrern ohne ständische Aufmunterung die Gehaltszulagen ausbezahlen lassen, hat ihren Fleiß durch Synodalprämien belohnt; durch Gratiale aus der Staatskasse die israelitischen Schullehrerswittwen unterstützt. ES handelt sich also bei der Petition des Herrn Liebmann - nur noch um - dio^'Lehrer an den Konfessionsschulen und die Vorsänger. Die Stellung der Letzteren ist wirklich eine triste. Einerseits stehen sie als Prediger, 'denn sie müssen an dm Orten, die keinen eignen Rabbinen haben, allsabbütlich religiöse Vorträge halten, als Vorsitzende beim Kirchenvorsteheramte der Gemeinde vor; anderseits? gleichen! sie durch ihre armseligen Verhältnisse den Bettelmönchennür daß ihnen nicht, wie jenen, der religiöse-Rim^ bus zur Seite steht. Die kirchenvorsteheramtlichen Verrichtungen bringen die Vorsänger gewöhnlich in schiefe Stellung zu ihren Gemeinden, nnd Schmälerung ihrer Emolumente ist immer Folge , dieser bedauerlichen Konflikte. »Abhilfe thut Roth! Der Staatsanzeiger hat auf einenAngriff der ^,Ulmer Schnellpost", die ihm Judenfeindlichkeit unterstellte, weil or, den Güterwucher gewisser Mden an den Pranger stellte, erklärt, daß er^'diese' Unterstellung Mit Indignation zurückweise, er glaubo vielmehr ick Sinne der Mehrzahl und besseren Israeliten , zu hafi-- deln, wenn er diese Auswüchse öffentlich prostituire. Hierin hat der Staatsanzeiger vollkommen Recht, denn die Allg, Zeitung des Juden thums selbst, daS Organ der deutschen Judenheit, wirkt gern selbst mit, daß derartige Vorwürfe Bekenner deS JüdenthumS nicht mehr treffen. Die königl. israelitische Oberkirchenbehörde hat schon vor Jahresfrist von den Rabbinaten Berichte eingefordert, ob nach den bestehenden Normen der religiösen Gesetzbücher die Meziza bei der Beschneidüng aus Sanitätsrücksichten könne aufgehoben werden. — Die Gutachten sollen der Mehrzahl nach sich für daS Fallenlassen der Meziza ausgesprochen haben; allein die Oberkirchenbehörde hat die Entscheidung ad calendas graecas vertagt. In Schwandorf, Rabbinats Mühringen, hat ein Judenmadchen jahrelang mit einem Deutschkatholikcn Umgang gepflogen, dieser wollte sogar aus Jndifferentismus gegen alle Religion zum Judenthume-übertreten, um die gesetzliche Form zu finden, daS Mädchen ehelichen zu können. Rabbiner vr. Wassermann aber wies denselben ab. Nun haben die Beiden sich dennoch durch einen katholischen Geistlichen trauen lassen, ohne daß dem Rabbiner amtlich bekannt wurde, daß die Verlobte vom Judenthume ausgeschieden sei. Da nach den bestehenden.Staatsgesetzen jeder^Konvertirende vor seinem Uebertritte seinem Geistlichen

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