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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-03-08 · Heft 11 (8.3.1852) · p. Seite 122

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 11 (8.3.1852)
Date
1852-03-08
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
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folg nur irgend der Anstrengung, so haben wir des Lohnes die Fülle. , Zeitungsnachrichten. Deutschland. Wiesbaden, 13. Februar. (Fr. I.) Schon seit mehreren Jahren hat. sich hier ein kleine- Häuflein frommir Juden von der Hauptgemeinde getrennt, da sie mit dem Wirken des reformfreundlichen Rabbiners Dr. Süskind nicht zufrieden waren. Sie sind bisher immer in einem besondern Lokale zusammengekommen, wo ihnen der Rabbiner Jckstädter in altjüdischer Weife den Gottesdienst leitete. Ihre Versammlungen sind nun polizeilich verboten worden. Oesterreichischer Kaiserstaat. Tach'au (Böhmen),» 27. Februar. (Privatmitth.) Am 18. d, M. hat Herr Rentmeister Sieber auf Anordnung. Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten Windischgrätz auf dem Rathhause in Beisein deS Herrn Bürgermeisters und des hochwürdigen Herrn Dechant die namhafte Summe von 1120 fl. K. M. unter die auf der Herrschaft Tachau wohnenden Armen vertheilt. Bei dieser Vertheilung fanden, nach der ausdrücklichen Willensäußerung Sr. Durchlaucht, keine konfessionellen Rücksichten statt, und so sind auch in der That, nach einem vorliegenden Ausweise, sämmtliche israelitische. Armen dieser Herrschaft mit 143 fl. K. M. bedacht worden , wofür der innigste und. tief gefühlte Dank ausgesprochen wird. , —. DaS Rabbingt zu Böhmisch-Leippa, das seit Juni v. I. vakant war, wird mit Herrn Ehrmann, Rabbiner zu Hohenems, besetzt. Preuße«. Berlin, 29. Februar.. Es liegt uns nur ob, die Aufnahme, welche der Antrag des Abgeordneten Klee, die, nichts zu den beiden christlichen Kirchen Gehörigen, also, die Juden und ave christlichen Dissidenten yon den Kammern und allen Staatsämtern auszuschließen, gefunden, zu registriren. Der Antrag wurde in der Sitzung der ersten Kammer vom 24. Februar eingebracht und zur, Unterstützung gestellt, die ihm ausreichend wird. Der Antrag'wird der IX. Kommission zügewiesen. Die offiziösen BlatteK stechen sich dahin auS: „Wie wir glaubhaft vernehmen, wird die königl. Regierung dem von dem Abg. Klee eingebrachten Antrag ,' zu ä l len StäatSämkern nur Mitglieder der beiden christlichen Kirchen zuzulaffen, nur ihre bedingte Zustimmung ertheilen." Ferner: „Der Klee'sche Antrag, nur die Angehörigen der beiden anerkannten christlichen Kirchen zu Staatsämtern zuzulaffen, macht hier einiges Aufsehen. Wir haben gestern erwähnt, daß die Zustimmung der Regierung zu diesem Anträge jedenfalls nur eine bedingte sein könne. Heute fügen wir dem hinzu, daß der Antrag an maßgebender Stelle, wie wir hören, zum Theil als ein unzeitgemäßer angesehen wird, und daß seine Erörterung nicht eben ganz erwünscht erscheint." Hieraus kann schon Jeder den Erfolg bemessen. Allerdings handelt eS sich hierbei, in sehr geringem Maße um ein Stück Wirklichkeit, vielmehr lediglich um das Prinzip. —. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 23. Februar, wo über die Zuschüsse des Staats zur katholischen und evangelischen Kirche verhandelt wurde, erklärte der Kultusminister: „Die Regierung, habe niemals für ihre Zuschüsse die Zahlenverhättniffe der einzelnen Konfessionen zum Maßstabe genommen, sonst würden Juden und Dissidenten ebenfalls Ansprüche haben. Auch' die Vertreter der evangelischen Bekenner hätten diese Ansicht nicht, vielmehr beruhe die Staatsverpflichtung für beide Konfessionen gleichmäßig auf den aus der Säkularisation hervorgegangenen Rechtsverpflichtungen." —. Die in dem Zellengefängnisse bei Moabit sitzenden Sträflinge jüdischer Konfession haben bei der Vorgesetzten Behörde gebeten, ihnen die Wohlthat konfessionell-geistlicher Seelsorge angedeihen zu lassen, und die Regierung hat dieserhalb eine schriftliche Verhandlung mit dem Vorstände der hiesigen jüdischen Gemeinde eröffnetum aus dem Schooße der Letztern einen geeigneten Mann zu wählen, der die Abhaltung gottesdienstlicher Vorträge und Verrichtungen übernehmen könnte.

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