Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 10 (1.3.1852)
- Date
- 1852-03-01
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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111 des Originals in deutsch-poetischer Auffassung immitirende Diktion. ES versteht sich, daß e und 6 nicht dem Werke einzuverleiben sein würden; d müßte narnentlich den Gesichtspunkt ststhalten, die erhabenen Dichterwerke in ihrem Schwung svwol als in ihrer Tiefe den Weltleuten, insbesondere den jüdischen, mundgerecht zu machen. Eine Arbeit, deren Nutzen zu Tage liegt und. der wir uns keineswegeS zn schämen hätten. Hat doch, wie die Rabbinen sagen, die Gottheit selbst eine der Fassungskraft der Menge angemessene Redeweise vorgezogen. — Die ärgerliche Geschichte der Wiederverheirathung einer bürgerlich Geschiedenen hat nun ihre Erledigung gefunden, indem der Herr Oberrabbiner Wechsler in Oldenburg die neue Kopulation trotz des mangelnden Get'S vollzog. Dieser Herr wird vermuthlich bessere Gründe für diese Vornahme haben nlS den in seinem hier zirkulirenden Gutachten angegebenen vom'DiNa de Malchuta, denn däS hiesige Landesgesetz verweist, die Juden gerade auf daS jüdische Eherecht, alle bei den jüdischen Ehen in Betracht kommenden Geldverhältniffe werden von den Gerichten nach demselben beurtheilt, und in dem fraglichen Fall wurde die erste Ehe gerichtlich nur als „vom bürgerlichen Bande getrennt" erklärt und der Frau die Wiederverheirathung gestaltet „wenn sonst Nichts im Wege stände", womit auf das kirchliche Hinderniß gedeutet war. Wenn der obige Spruch des D. d. M. D. auf *rein kirchliche Akte anwendbar wäre, dann freilich waren alle Makkabäer, Johannes der Täufer und so viele Andere unserer Helden — Thoren nicht nur, sondern auch strafwürdige Rebellen. Uebrigens hat das Gericht blos der Frau, als dem unschuldigen Theil, die Wiederverheirathung frei gestellt, und eS wäre interessant zu erfahren, ob Herr Wechsler sich nun auch ein Gewissen daraus machen würde, dem Manne zu einer zweiten Ehe zu verhelfen, bevor das Obergericht der Stadt Hamburg (denn das Territorialsystem gehört ja mit in diesen Jdeenkreis) sie auch diesem gestattet. *) Damit ist aber nicht gesagt, dass nicht Etwas ge¬ *) Herr Landrabbiner Wechsler hat uns eine Defenfiönalschrisi zügdsandt, welche in d. Bl. gegeben werden soll. . . Redaku;:v schehen müsse, um solchen Uebelftänden für die 3\v fünft vorzubeugen. Freilich ein solcher Fall, wo man den Aufenthalt des ManneS kennt, der den Get auSstellen soll, und doch, wegen des breiten Rinnstein, wie man hier zu sagen Pflegt, seiner nicht habhaft werden kann, ein solcher Fall kommt nur höchst selten vor. Allein deshalb könnten doch die jüdischen kirchlichen ScheidungSgesetze — wenn von einer nur nicht gar zu geringen Zahl von Gemeinden' — einigermaßen korrigirt werden. Vielleicht könnte die Fassung des Scheidebriefs modifizirt und derselbe in Fällen wirklicher Verschollenheit durch ein Analogon supplirt werden. Die Wiederverheirathung für einen Theil allein, und mithin die gezwungene Ehelosigkeit für den andern, das ist freilich ein Begriff, der der jüdischen Anschauungsweise ewig fremd bleiben wird, und der sogar jüdischen Religionsregeln gerade entgegensteht. Ebenso ist der Begriff des qualifizirten Ehebruchs, insofern er, wie das in den meisten deutschen Gesetzgebungen — auf dem Papier freilich nur — der.Fall, Ehemann und Ehefrau völlig gleichstellt, der jüdischen Auffassung ebenso widerstrebend, als er es der Natur und dem 6oäo Napoleon ist. Wir dürfen dies gerade heraus bekennen, da trotz alledem die jüdischen Ehen den nichtjüdischen an Treue und Innigkeit bekanntlich nicht nachstehen. Das Gewehr völlig strecken darf daS jüdische Ehegesetz nur da, wo die Ehe ein rein bürgerliches Institut ist. BiS dahin aber: fair play! Am 31. Januar verstarb hier ein sehr würdiger Mann, Rabbi Isaak ben Ascher (Angel) Metz, in seinem 79sten Jahre, einer der Lehrer deS verstorbenen ChachamS Bernays, den er 1821 mit hierher gebracht, der ihn also um 23/* Jahre überlebt hat. Von Bernayö Tode bis zur Wiederbesetzung des hiesigen Rabbinäts war er Angestellter RabbinatSverweser der Gemeinde. Außerdem war er Talmudlehrer an der Talmud-Tora-Armenschule und an dem hiesigen „Lernverein". Es war ein Mann.von gediegenem fleckenlosen Charakter, von großer theologischer Gelehrsamkeit und eiserner orthodoxer Religiosität, diese jedoch in der gemächlichen, bescheidenen, milden und phantasiereichen .Richtung: eine Richtung, die namentlich bei den. jüngeren Orthodoxen immoß mehr der frommen Koketterie, Renommage und^Änmaßlichkeit, vereinigt mit der Unfähigkeit sich in tÄ Denkungsart Anderer zu versetzen, Platz macht. Metz war überdies ein