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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-01-12 · Heft 3 (12.1.1852) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 3 (12.1.1852)
Date
1852-01-12
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 denselben rückgängig machen kann. DaS „Const. Bl. a. B." giebt einen ausführlichen Bericht von der gestrigen Sitzung des Stadtverordnetenkollegiums, aus dem wir Einiges hervorheben. Zuerst wurde mit geringer Majorität die Oeffentlichkeit der Sitzung beseitigt. Dann theilte der Bürgermeister mehrere Erlasse des Herrn Kreispräsidenten mit, nach welchen schon vom 1. November d. I. an die Gemeinschaft der Ausgaben und Einnahmen als begonnen angesehen werden müsse. Somit wären von diesem Zeitpunkt an alle Ausgaben der Judengemeinde (mit Ausschluß jener für reine Kultusangelegenheiten) in die allgemeinen Stadtauslagen einzubeziehen, dagegen aber auch wieder alle Einnahmen bereits vom November für die Hauptgemeinde zu erheben. Hierauf kam die bereits beschlossene Petition des Stadtverordnetenkollegiums gegen den Anschluß zur Verhandlung, welche vom vr. PinkaS Ln allen Theilen energisch bekämpft wurde. Sie sucht das Verlangen, den Anschluß der Josephstadt an die Christengemeinde rückgängig zu machen, zuerst vom rechtlichen Standpunkte und dann durch den Hinblick auf die Folgen jenes Anschlusses zu motiviren. Es bedarf wol keiner Erwähnung, daß dabei namentlich auf die Gefahren Nachdruck gelegt wird, die dem Handel und den Gewerben der christlichen Bevölkerung Prags bei einer Vereinigung mit der Judengemeinde drohen. — Im Laufe der Sitzung war eine Zuschrift von Seite der Präger Zunft- und Jnnungsvorstände eingelaufen, worin dieselben ihre Zustimmung zu den letzten Stadtverordnetenbeschlüssen in der Anschlußfrage aussprechen. Die Adresse zählt an 9 Seiten Unterschriften. — Bei der Abstimmung erhielt die Petition 29 gegen 20 Stimmen. Zu erwähnen ist noch, daß der Herr Bürgermeister, welcher ursprünglich zum Mitgliede der Deputation bestimmt war, eine schriftliche Ablehnung eingeschickt, indem er der Petition, als seiner Ueberzeugung widersprechend, nicht beitreten könne. Aus Ungarn, im Dezember. (Oestr. Bl.) Se. Erz. Freiherr v. Geringer schickte dieser Tage eine Summe Geldes nach Altofen> mit der Bestimmung, dieselbe unter nothleidende Israeliten als Weihnachtsgeschenk zu vertheilen. —. In Klausenburg wurde dieser Tage das Got- ' teshaus der dortigen jüdischen Gemeinde eingeweiht. Aus der würdigen Rede, welche der Rabbiner bei dieser Gelegenheit hielt, verdient hervorgehoben zu werden, daß er die Gemeinde zur unwandelbaren ^Hingebung für das allerhöchste Herrscherhaus, und nicht weitern Jsolirung von den übrigen Völkerschaften ermahnte und sie außerdem zur Erlernung und meisterhaften Handhabung jeglichen Gewerbes aufforderte. Die Feierlichkeit wurde durch das Mitwirken der RegimentSmustk von Baron Piret Infanterie noch erhöht. —. Vor mehreren Tagen geschah es, daß ein Jemand bei der pesther Polizeidirektion, wo er angeklagt war'/8 Dukaten als Bestechung zurückließ, in der sichern Meinung, seiner wahrscheinlich schlechten Sache dadurch eine gute Wendung geben zu können. Aber von der k. k. Polizeidirektion wurden diese 8 Dukaten zur Vertheilung an verschämte Hausarme der alt-ofner Jsraelitengemeinde zugesendet. Wien, 31. Dezember. Soeben werden die wichtigen kaiserlichen Patente veröffentlichte Das erste spricht aus: „Die Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze wird ausdrücklich bestätigt." In dem zweiten heißt es: „Wir erklären jedoch durch gegenwärtiges Patent ausdrücklich, daß wir jede in den Eingangs erwähnten Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genüsse der für ihre Kultus-, Unterrichts¬ und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen -leiben." Die Schweiz. Basel, im Dezember. In Basellandschaft ist das Veto gegen das Judengesetz nicht durchgegangen; kaum ein Drittel der Stimmfähigen hat dazu gestimmt. Rußland. Don der rusfisch-bukowinaer Grenze, 20. Dezember. Wir haben eine Maßregel der russischen Regierung hervorzuheben: es ist dies die Aufmerksamkeit, welche sie jetzt auf das Treiben der jü-

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