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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-01-12 · Heft 3 (12.1.1852) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 3 (12.1.1852)
Date
1852-01-12
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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ungemeiner Freund aller Privilegien, daß er selbst die privilegia ocliosa der Juden aufrecht erhalten wissen will? Glaubt Herr v. Harpprecht denn nicht, daß unsereins so zu sagen doch auch ein Mensch ist, der Unterdrückung und Schmach ebenso gut empfindet, wie er selbst? Worin bestehen denn aber die „so außerordentlichen Begünstigungen", die den Juden zu Theil geworden sind? Der Herr Direktor möge sie nennen! — Es wird sich zeigen, daß uns nicht einmal alle die Rechte eingeräumt worden sind, welche jeder andere, selbst der geringste,und schlechteste Württemberger von christlicher Geburt genießt. — 'Und warum sollen wir weniger Rechte haben als jedes andere Landeskind? — Der Herr Direktor sagt, wir hätten uns seit anno 1848 nicht darnach aufgeführt. Wir haben ihm darauf zu erwidern, daß das — auch nach christlicher Moral — kein „Recht" ist, wenn man einer Gesammtheit deshalb die bereits erworbene Gleichberechtigung entziehen will, weil vielleicht von Einzelnen gefehlt worden ist. Außerdem, haben wir hinzuzufügen, widerstreitet es gänzlich der Gerechtigkeit, den Juden des Landes jenen Vorwurf zu machen. Denn die Juden in Württemberg, die bei den verschiedenen öffentlichen Prozessen sich durch Nichts als durch ihre Abwesenheit auszeichnen, haben sich im Allgemeinen durchaus gut gehalten, wo gar Viele schwankten und Diele fehlten, denen der Herr Direktor ihre Rechte nicht im Entferntesten zu schmälern gedenkt. Die Zeitungen aber (und der obenerwähnte Herr Oberamtsrichter Harttman selber nach den Vorgängen in^Baisingen) sind unsere Gewähr dafür, daß sich damals Christen vielfältig gegen Juden schlecht aufgeführt haben. Endlich was die befürchtete Zunahme der Meineide betrifft, so rechtfertigt der Vorstand deS Zivilsenats des höchsten Gerichts diese öffentlich ausgesprochene kränkende Befürchtung merkwürdiger Weise vollends durch eine vollkommen irrige Unterstellung. Die Juden schwören in Württemberg in einer durch die Verordnung vom 25. Oktober 1832 festgestellten Form überhaupt bloS auf das Alte Testament, und diese Form hat gar keine Abänderung er sah r e n. Blos .das neue Schwurgerichtsgesetz enthält.allgemein für Jedermann eine gleiche vereinfachte Formel. Du aber schon viele Juden freiwillig zu Geschworenen g ew äh lt wordm find, so scheint es, daß Bürger und Behörden das Mißtrauen des Herrn Direktors nicht theilen. Auch ist es eine bloße Meinung deS Herrn v. Harpprecht, daß die Juden diese bestehenden Arten der Eidesabnahme für unverbindlich halten. Einen Beweis dafür, daß dem wirklich so sei, 'wird er nimmermehr anbringen können, und wir fordern den Herrn Direktor hiermit ausdrücklich auf, auch nur Einen, nur einen einzigen wirklich vorgekommenen Fall zum Beleg seiner Befürchtung namhaft zu. machen. MoseS Benedict. Dr, DreifuS. Rechtskonsulent Kaulla. Kirchenrath Maier. Preuße». Berlin, 4. Januar. Die schon lange schwebende Angelegenheit der jüdischen Gemeindeknabenschule ist nun endlich geordnet. Der bisherige Dirigent, HerrBaruch Auerbach, ist mit dem l.d.M. in den Ruhestand versetzt worden, und der zu seinem Nachfolger bestimmte Schulvorsteher Herr A. Horwitz, durch Verfügung deS königl. Provinzialschulkollegiums vom 20. v. M., als Dirigent der Gemeindeknabenschule bestätigt worden. Der Unterricht in derselben wird demnächst wieder beginnen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Prag, 28. Dezember. Die heutige „Prager Ztg." schreibt: „Dem Vernehmen nach hat der Herr Bürgermeister von der k. k. Kreisregierung den Auftrag erhalten, den Stadtraihsbefchluß vom 15. d. bezüglich deS früher schon angeordneten Einbezuges der Josephstadt in das Präliminare pro 1852 als den diesfälligen Erlässen zuwider und mit dem §. 2 der G. O. unvereinbar zu annulliren. Zugleich wurde der Herr Bürgermeister aufgefordert, das Präliminare der Josephstadt zu prüfen und festzustellen und ohne Verzug zur Einbeziehung desselben in das Hauptpräliminare zu schreiten. Demzufolge hat derselbe auch schon eine Kommission dazu bestimmt, sich sogleich mit den Herren Vertretern ber Joseph stadt in'ö Einvernehmen zu setzen, welche 'dann 'das Resultat nur seiner Approbation vorzulegen haben; eS kommt demnach von allen hierüber gefaßten Beschlüssen ab." Prag, 31. Dezember. Trotz obiger Verfügung unterlassen die Gegner deS Anschlusses Nichts, was

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