Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1852)
- Date
- 1852-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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9 deren Menschen gleichzustellen; denn nur für die wenigen im Kanton wohnenden Juden ein Veto zu ergreifen, wäre des souveränen Volkes der Basellandschaft unwürdig, da nicht für Personen, sondern für Grundsätze dieses schöne Recht in Anwendung gebracht werden soll." Wir sind so ziemlich dieser Ansicht."' China. Hong-Kong, 22. August. (Jew. Inteil.) Der Bischof von Viktoria hat folgendes Schreiben erlassen: „Ich schreibe Ihnen einige Zeilen, um Ihnen anzuzeigen, daß unsere zwei chinesischen Reisenden im letzten Monat von ihrem zweiten Ausslug nach Kaefung-foo, in Shanghae wieder eingetroffen sind, mit dem günstigsten Erfolg, den wir erwarten konnten. Sie hatten die ganze Synagoge dort versammelt, etwas über 300 Personen; und es wurde daselbst beschlossen, daß ihnen die Rollen abgegeben werden sollen. Sie haben demnach sechs von den zwölf Gesetzrollen mitgebracht, nachdem sie 533 Dollars dafür bezahle Sie haben außerdem 40 kleinere Bücher erworben, welche möglicher Weise einige Erinnerungen aus ihrer frühem Geschichte und Wanderung nach China enthalten. Die nähere Prüfung in Shanghae hat ergeben, daß die sechs Rollen ein vollständiges Pentateuch enthalten. Sie sind auf dickem, starkem Schaffell geschrieben, ohne Punkte und ohne Abtheilung, wunderschön und sehr leserlich geschrieben. Nur eine der Rollen ist sehr defekt, da sie nach der Aussage der Juden in der Fluth, welche unter der Ming- Dynastie stattgefunden, im Wasser gelegen. Gerade diese scheint aber die älteste und kritisch bedeutendste. Die Manuskripte sind jetzt unterwegs von Shanghae hierher, und zwar auf zwei Schiffe vertheilt, um uns vor einem totalen Verlust durch Schiffbruch zu schützen. Durch die beste Gelegenheit sollen sie nach England gehen. Sicher von Bedeutung ist es aber, daß mit ihnen zwei eingeborene Juden angekommen, die jetzt eifrig unter vr. Medhurst's Anleitung Hebräisch lernen. Sie sind sehr empfindlich gegen die Demüthigung, daß unter ihnen die Kenntniß deS Hebräischen ganz verloren gegangen." Literarische Nachrichten. Magdeburg, 21. Dezember, lleeueil des lois, decrets, ordoiinances etc. concernaul les Israelites depuis )a revolulirn de 1789 etc. par Achille-ISdmond Halphen, secretaire du consist. israel. de la circonsc. de Paris, avocat ä la cour d’appel. Paris, 1851. Diese Sammlung ver, die Israeliten Fraukrcich's betreffenden Gesetze und Dekrete, zugleich der Parlamentsreden und Verhandlungen hat nicht bloß Wichtigkeit für die französischen Juden, sondern ist auch von unschätzbarem historischen Werthe für eine Zeit, wie sie in der Geschichte des Judenthums noch nie Lagewesen, für eine Zeit, welche den Bekennern unsrer Religion eine neue gesellschaftliche Stellung schuf, die der bürgerlichen Gleichstellung unter den Völkern, unter welche sie zerstreut sind, und Lenen sie von da ab integrircnd angehörten, für eine Zeit, die freilich noch heute nicht abgeschlossen ist, aber jedenfalls ihre bedeutungsvollste Periode hinter sich hat, für die Zeit von 1789—1850. Wir wollen hier nur kurz den Fleiß, den der Verfasser anfgewendet hat, um aus viele« und weitschichtigsten Quellen den Stoff zusammenzutragen, die Sorgfalt und die Umsicht, mit der er ihn geordnet hat, berühren, und einige wichtige Punkte auszüglich mkttheilen. In einer Einleitung geht der Verf. alle Gesetze durch, welche in Frankreich die Juden betreffend erlaffen worden. Bis zum 6ten Jahrhundert ist die bürgerliche Lage der Juden in Frankreich wenig bekannt. Kein authentisches Dokument ist darüber zu uns gekommen. Erst seit 614 ist uns daö Edikt bekannt, durch welches Klotar II. unter den strengsten Strafen den Juden jede öffentliche Handlung gegen die Christen untersagt. Schon 633 befahl ihnen Dagobert, sich entweder taufen zu lassen, oder seine Staaten zu verlassen. Seitdem schwieg wieder die Gesetzgebung. man weiß, wie Karl der Große sie begünstigte. Die Verfolgung begann wieder unser Philipp 1., der sie 1096 verjagte. 1182 wiederholte dies Philipp August, indem er alle ihre Güter einzvg, ihre Gläubiger aber mit Abzug von 20 % bezahlte. Jndeß zitirt der Verf. mehrere Tractate, welche die Anwesenheit von Juden unter den drückendsten Verhältnissen unter diesem Könige wie unter Ludwig VIII. erweisen. Unter Ludwig IX. nahm die Verfolgung den gehässigsten Charakter an. 1230 wurden die Juden zu Leibeigenen erklärt, und alles Eingehen von Schulden an sie nichtig gemacht; 1254 befahl er ihnen den Talmud zu verbrenne»; 1257 ließ er alle ihre 1*