Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-01-01 · Heft 1 (1.1.1852) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 1 (1.1.1852)
Date
1852-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225768-3225770--12162-3242313
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

diese Vorsorge der Regierung zu umgehen. Dem zufolge sind aber auch gestern von Seiten des Stadtkommando's zwei hiesige hebräische Buchdruckereien geschlossen worden. (C. Bi. a. B.) StuhlweißenburH, 15. Dezember. (Privaimitth.) Die Berathungen über die Regelung der israelitischen Schul- und Kultusangelegenheiten in Ungarn von den Rabbinen Schwab, Vc. Zipfer, Löw, Freyer im Statthaltereigebäude in Ofen gepflogen, sind nun beendigt, und das diese Angelegenheiten betreffende Statut, welches, wie aus folgendem an Herrn Dr. Zipser gerichteten Schreiben zu ersehen ist, vom Herrn Statthalter Baron Geringer mit lebhaftester Zufriedenheit ausgenommen wurde, liegt gegenwärtig der hohen Regierung zur Sanktionirung vor, und wir sind der Hoffnung, daß selbes zum Wohle unsers in Dunkelheit verödeten Volksunterrichts bald als Gesetz. maßgebend für das Königreich Ungarn, erscheinen wird. Benanntes Schreiben vom Herrn Gubernialrath Sacher, der auch bei den abgehaltenen Sitzungen präsidirte, geschrieben, und der durch seine loyale Haltung die Liebe und Achtung der ganzen Kommission sich erwarb,lautet folgendermaßen: „Wohlgeborner Herr! Se. Erzellenz der Herr Chef der k.k. Stallhalterei des Königreichs Ungarn, Freiherr v. Geringer, haben mich beauftragt, den Mitgliedern der unter meinem Vorsitze Behufs der Regelung der israelitischen Angelegenheiten zusammengesetzten Berathungskommission zu eröffnen, daß Hochdieselben den von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf eines den Gegenstand unserer Aufgabe umfassenden organischen Statuts mit lebhafter Befriedigung ausgenommen habe und die Verdienstlichkeit dieser schwierigen Leistung im vollsten Maße anerkennen. Indem ich Ihnen, Herr Rabbiner, der Sie in dieser Angelegenheit eifrig mitwirkten, diesen angenehmen Ausdruck der Zufriedenheit mit wahrem Vergnügen bekannt gebe, und auch meinen eigenen Dank im vollsten Maße beifüge, bitte ich Sie die Versicherung der vollkommensten Hochachtung aufzunehmen, mit der ich u. s. w." Es ist nun mehr als klar bewiesen, mit welcher Wärme die hohe Regierung die Angelegenheiten des Judenthums beherzigt und mit welcher Liebe sie alle Leistungen für dasselbe zu belohnen weiß. Möge Gott ihrer Kraft seinen Segen verleihen. 8—n. Prag, 18. Dezember. Die Anschlußfrage der Josephs- (Juden-) Stadt gewinnt eine immer größere, prinzipielle Bedeutung. Der „Lloyd" berichtet: In der letzten Sitzung der Präger, Handels- und Gewerbekammer wurde zur neuerlichen Diskussion über die Freizügigkeit des israelitischen Handels, worüber die Debatte erfolglos geblieben, geschritten. Das für diesen Gegenstand in der letzten gewählte zweite Konnte erstattete Bericht über seine Beralhungen und erklärte schließlich für zeitgemäß und gerecht, daß die Freizügigkeit des jüdischen ordentlichen kaufmännischen Handelsbetriebes, weil gleichartige Verhältnisse obwalten, grundsätzlich, und zwar sowol für die bereits bestehenden, als auch in der Zukunft zu verleihenden Befugnisse — anerkannt ausgesprochen und durchgeführt werden, jedoch erst von dem Zeitpunkte an, bis die Vereinigung der beiden Gemeinden de facto vollzogen, daher jeder Zweifel über die Anschlußfrage behoben sein wird. Der kleinere jüdische Handel jedoch — nämlich der Krämernnd Trödlerhandel rc. — soll fortan auf dem ihm bisher zugewiesenen Bezirke beschränkt bleiben, und diese Beschränkung so lange dauern, bis das neue Handels- und Gewerbegesetz auch die -Art und Weise, wie der Betrieb des kleinen Handels in großen Städten stattfinden soll, geregelt haben wird. Doch soll die jetzige Zahl der jüdischen Kramer- und Trödlerbefugnisse keineswegs weiter vermehrt werden. — Dieser Antrag des Kornite's wurde zur Abstimmung gebracht, und nachdem sich der Herr Vorsitzende Fr. Richter und Herr Pleschner des Votums enthielten, mit 16 Stimmen gegen 12 zumBeschlusse erhoben. Großbritanien. London, im Dezember. Wir geben hier nach dem „Sun" einen Bericht über das gerichtliche Verfahren gegen den Alderman Salomon, wodurch die Frage über die Eintrittsbefähigung der Israeliten in das Unterhaus gerichtlich zur Entscheidung gebracht werden soll. Er lautet: Court of Exequer, 9. Dezember. Es lag ein Verfahren vor, um Angeklagten zur Bezahlung dreier Geldstrafen im Belauf von 500 L. Sterl. anzuhalten, dafür daß er im Hause der Gemeinen seinen Sitz eingenommen und mitgestimmt habe, ohne den durch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.