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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-12-22 · Heft 52 (22.12.1851) · p. Seite 620

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 52 (22.12.1851)
Date
1851-12-22
Page
Seite 620 (sequence 8)
Language
German
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620 erschüttcrliches Argument angesehen, so können sie sich so fest in den Geistern setzen, daß sie irgend einmal auch auf die Gesetzgebung wieder influircn können. Allerdings ist es Sache eines Vertheidigers, alle möglichen Mittel zu benutzen, um seinen Angeklagten frei sprechen zu lassen — allein diese Mittel müssen stets doch den Charakter der Wahrheit haben, und dürfen nicht aus einer Allgemeinheit hcrausgezogen sein, sondern lediglich aus der Subjektivetät der Personen und des Falles erflicßen. Um einen Angeklagten zu vcrtheidigen, muß der Ankläger in seiner allgemeinen Eigenschaft als Bekenner eines Glaubens oder Mitglied eines Standes nicht zum Verbrecher gestempelt werden, weil eben dadurch zahllose Bekenner dieses Glaubens oder Mitglieder dieses Standes zu Verbrechern gemacht werden, die der Vertheidiger nicht einmal kennt, die als Verbrecher zu bezeichnen er alte gehässige Vorurtheile, unerwicsene Voraussetzungen zu Hilfe rufen muß, zu einer Hilfe, die in einem gegebenen Einzelfall wol stark genug sein mag, aber dann von den traurigsten und weitgreifendsten Folgen sein muß. Des Vertheidigers hohes Motiv muß Freisprechung des Angeklagten sein, aber sein höheres und höchstes Motiv muß stets Wahrheit und Sittlichkeit sein! Es ist aber nicht wahr, daß in dem Herzen der „ungebildeten" Juden eine solche Gehässigkeit gegen ihre christlichen Mitbürger vorhanden sei, daß sie ganz allgemein zu falschen Anklagen, ja selbst zum Meineide verleite — denn der Zeuge muß seine Aussage beschwören — und es ist nicht sittlich, Haß und Zwietracht, Verdacht und Mangel an Vertrauen zwischen ganzen Schichten des Volkes auszustreuen! Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, im Dezember. (Lloyd.) Das jüdische Armenwesen ist in den meisten Kronländern ganz verwahrlost. Man sieht daher für die nächste Zeit einem höhern Aufträge, namentlich für Galizien, entgegen, welcher eine nachdrückliche Regelung dieses Gegenstandes anordnet. —. Die Regierung hat den Grundsatz ausgesprochen, daß die Mitglieder der jüdischen Reformgenossenschaften weder als selbstständige religiöse Sekte, noch als Gemeinde von irgend einer gesetzlichen Behörde anerkannt sind, daher zu den betreffenden Judengemeinden gezählt werden. Prag, 9. Dezember. Das „Const. Bl." enthält heute eine Erklärung des Herrn D. B. Frankel, Stadtverordneten für die Josephstadt, bezüglich der letzten Sitzung. Herr Frankel bringt seinen Wählern zur Kenntniß, daß nachdem Herr Wischin seine Glaubensgenossen öffentlich in gemeinen Ausdrücken beschimpft, ohne daß ihm von Seite des Herrn Vorsitzenden der Ordnungsruf zukam, nachdem weder er (Herr Frankel nämlich) noch Herr Stadtrath Landau das Wort erhielten, obschon sie es in gewohnter Weise durch Händeaufhebcn und Aufstehen forderten, so habe er gegen Herrn Wischin bei den ordentlichen Gerichten die Klage cingeleitet. Mittwoch wird eine neuerliche Sitzung in der Anschlußfrage stattsinden. Prag, 13. Dezember. Auch hier handelt cs sich jetzt um die wichtige Frage: soll die bürgerliche Gleichstellung der Juden eine Wahrheit werden oder nicht? Auch hier giebt es eine große Partei, welche diese Gleichstellung hintertreiben will, und die immer mehr erstarkt. Die Anschlußfrag« der Josephsd. i. Judenstadt an die Stadtgemeinde, die so sehr verzögerte, ist hier der Angelpunkt. Wir geben den neuesten Bericht der österreichischen Blätter. Dem vom gestrigen Morgenblatte des C. Bl. a. B. mitgetheilten Beschlüsse der prager Handelskammer entgegen, enthält das Mittagblatt den merkwürdigen Beschluß des Gemeinderathes, gegen die Vereinigung der Judenmit der Christengemeinde zu petiren. Vergeblich, sagt das Blatt, waren alle seit Jahr und Tag gepflogenen Berathungcn und Erhebungen, alle Kommissionen, die eingesetzt, alle Protokolle, die ausgenommen wurden. Vergeblich hat man seit Jahr und Tag den Anschluß der Josephstadt an die Christengemeinde als eine vollbrachte Thatsache angesehen, und den Vertretern der Erstem Sitz und Stimme eingeräumt im Kollegium der prager Gemeinderepräsentanten. Das Sladtverordnetenkollegium hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, einer bedeutenden Anzahl seiner früheren Beschlüsse und Entscheidungen, ja, einem Beschlüsse, den es kaum vor einer Stunde gefaßt hatte, ein großartiges Dementi zu geben. Herr Dr. Pinkas theilte im Namen des Stadtrathes den von ihm entworfenen und vom Stadtrathe adoptirten Rekurs mit, der gegen die Entscheidung der prager Kreisregierung in der josephstädter Anschlußfrage an Se. Maj. den Kaiser eingebracht werden sollte. Die

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