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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-12-22 · Heft 52 (22.12.1851) · p. Seite 619

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 52 (22.12.1851)
Date
1851-12-22
Page
Seite 619 (sequence 7)
Language
German
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619 im sogenannten ständigen Bürgerausschuß einen Ausdruck gefunden, die alles Ernstes darauf ausgeht, den Dorfbewohner und Juden wieder in den srühern Stand der Unfreiheit zurückzuführen und die Kompetenz unserer Legislatur in Zweifel zu stellen, in welcher seit dem Verfafsungsgesetze vom 19. Oktober 1848 die Landbewohner auch über die Angelegenheiten unsers kleinen Staats mitberathen und einige Israeliten mit tagen. Komisch nimmt es sich dabei aus, daß eben der ständige Bürgerausschuß, der dieser Versammlung in ihrer jetzigen Gestalt die Kompetenz abspricht, verfassungsmäßig dazu 20 Abgeordnete aus seiner Mitte ernannt hat, und diese, obgleich zum Theil selbst Protestirende, doch ganz ruhig darin verbleiben und mit verhandeln. Gestern Abends nun brachte unser wackerer Mitbürger, Dr. Souchay, das Haupt der hiesigen Konservativen, als noch Gefahr dabei war, dieses Mißverhältniß in der gesetzgebenden Versammlung zur Sprache. Er machte aufmerksam, wie sonderbar das Mißtrauensvotum sei, das der ständige Bürgerausschuß sich gewissermaßen selbst gegeben habe, wie es den gesetzgebenden Körper in die Alternative bringe, entweder, was doch Niemandem einfalle, als Steuerverweigerer oder als inkompetent zur Bewilligung der Steuer dargestellt zu werden. Er rief die zahlreichen Gesetze und Erklärungen des Senats in's Gedächtniß zurück, welche die Gleichstellung aller Bürger von Stadt und Land, sowie jeder Glaubensrichtung aussprechen und verbürgen, und betonte sofort die Gefahr, die darin liege, wenn Egoismus und Vorurtheil es endlich dahin brächten, daß" die Mächtigen aufgcrufen würden, den Streit der Schwachen, nicht zum Vortheil der Selbstständigkeit dieser Letzteren, vor ihr Forum zu ziehen. Es wurde hierauf mit großer Majorität beschlossen, dem frühem Anträge an den Senat, um baldige Erledigung der noch immer schwebenden Verfassungsfrage, den um Mittheilung jener Einreden des ständigen Bürgcrausschusses, und zwar (da man demselben das Recht nicht einräumcn kann, in dieser Angelegenheit eine Stimme abzugeben) „zur Vervollständigung der Akten", hinzuzufügen. Der Antrag ging mit Zustimmung der meisten Senatsglieder, welche Mitglieder der Versammlung sind, ohne allen Widerspruch durch. Die Herren Protestirenden aus der ständige» Bürgerrepräsentation (wozu einer der Vizepräsidenten der Versammlung gehört) beobachteten ein beredtes Schweigen, und ein Mitglied (Herr Dr. Mappes) protestirte nur darum dagegen, weil dadurch dem ständigen Bürgerausschusse in dieser nicht zu seiner Kompetenz gehörigen Angelegenheit eine Bedeutung zugeschrieben werde, die er nach unserer Verfassung nicht habe. Posen, im Dezember. (Privatmitth.) Der in No. 50. S. 593 von hier erwähnte Fall, daß der Rechtsanwalt Tschuschkc in der Vcrthcidigung eines, des straßenräuberischen Anfalls auf einen jüdischen Handelsmann Angeklagten, den Zeugnissen der „ungebildeten Juden" die Glaubwürdigkeit absprach, weil diese nach der frühem Kriminalgesetzgebung in Preußen nicht anerkannt gewesen, indem die Juden Gehässigkeit gegen die Christen trügen, hat allerdings zu Weiterungen geführt. In einer Reihe von Nummern der Posener Zeitung hat ein „Unus pro multis“ in schlagendster Weise dargethan, wie eine solche Auslassung die Grundsätze der Humanität umstößt, indem sie einen Unterschied zwischen Gebildeten und Ungebildeten aufstellt, der bis in die innerste sittliche Region dringt, und dem ungebildeten Theile des Volkes Wahrheitsliebe und Glaubwürdigkeit abspricht, wie sie aber auch demoralisirend wirkt, indem sie in dem ärmer» Juden den Glauben nährt, daß sein Recht selbst im Schooße der Gerichtshöfe verkümmert werde. Wir hätten allerdings von dem wackern „Unus" erwartet, daß er auch noch die dritte Seite hervorgehoben hätte, wie eine solche Behauptung am geheiligten Orte der Justiz öffentlich und ungeahndet ausgesprochen demoralisirend auf den christlichen Theil des Volkes wirkt, indem sie altes Vorurtheil, alten Verdacht, alte Verurtheilung mit einer Schärfe und Nachhaltigkeit wieder erweckt, welche allen Glauben an Rechtlichkeit und Geradheit nicht blos der Juden, sondern des Menschen überhaupt, untergraben muß. Der Rechtsanwalt Tschuschkc wußte dem „vous" Nichts zu erwidern, als eine Anklage bei dem StaatSanwall — worauf unser „Unus“ mit Ruhe erwidert, daß er den Erfolg abwarten werde, da der rc. Tschuschke den Bericht der Posener Zeitung über die Verhandlungen der Gerichtssitzung nicht rektifizirt habe. Wir können unsrerseits dem „Unus“ nur unfern Dank sagen! Bleiben solche Behauptungen ungerügt, werden sic nicht an das Licht gezogen, und wird nicht in der Oeffentlichkcit darüber zu Gericht gesessen, so werden sie immer wiederholt hervorkommcn und zuletzt als ein un-

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