Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 51 (15.12.1851)
- Date
- 1851-12-15
- Page
- Seite 607 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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607 Gewiß ein sehr ehrenvoller Abschied! Der Ausschuß des israelitischen Waisenvereins dahier, welchem Herr Regierungsrath Weil ebenfalls als Mitglied angehörte, hat denselben in Anerkennung seiner vielfachen Verdienste auch in dieser Beziehung zum Ehrenmitgliede ernannt und der würdige Vorstand desselben, Herr Dr. Dreifus, sprach dieses in geeigneter Rede aus. Vom Rhein, 1. Dezember. (Privatmitth.) Das Programm, welches die in Folge Beschlusses der Vertrauensmänner der Provinzen Westfalen und Rheinland vom 27. August d. I. zusammengetretene Kommission zur innern Regeneration des israelitischen Lehrerseminars in Münster aufgestellt, ist veröffentlicht und daran die Einladung an die Gemeinden zur materiellen Aushilfe der Anstalt geknüpft. Wir haben gegen die Letztere Nichts. Die Anstalt muß erhalten werden, selbst wenn eine innere Verbesserung derselben erst in fernerer Zukunft zu erwarten stände. Eine Beleuchtung des Programms dürfte aber jedenfalls an der Zeit sein. Die Anstalt zu M. ist ein Seminar zur Ausbildung israelitischer Lehrer. Schon wegen dieser konfessionellen Absonderung, nicht minder aber wegen der Anforderungen, welche an israelitische Lehrer insbesondere gemacht werden, erscheint die religiöse, ja sogar theologische Basis bei der Ausbildung israelitischer Lehrer unerläßlich. Israelitische Lehrer sind zur Zeit nicht blos Lehrer der Elementarwissenschaften, sondern auch geistliche Diener, ja wenn man will, geistliche Führer der Gemeinden. Dieser Punkt ward bei der Gründung der Anstalt, wie auch bei der Führung derselben während der ersten Dezennien, wenn nicht ganz außer Acht gelassen, doch nicht in erforderlicher Weise berücksichtigt. Wenn die in der Anstalt gebildeten Zöglinge als Elementarlehrer gar Nichts oder nur wenig zu wünschen übrig ließen, so genügten sie als Religionslehrer in der Regel nur ganz geringen Ansprüchen. Die wenigen Ausnahmen hatten selten ihr religiöses Wissen der Anstalt zu verdanken. Mit der Anstellung des Herrn vr. Friedlander trat vor wenigen Jahren freilich eine Aenderung in Betreff dieses Punkts ein, aber keine vortheilhafte, wenigstens nicht die erwünschte. Die Anstalt hatte nach der extremen Außenseite gegriffen. Ein Theologe wirkte an derselben, aber die religiöse Richtung der Anstalt war nicht fern von Atheismus, wenigstens durchaus nicht kirchlich-religiös nach den Grundsätzen des historisch- und traditionel-positiven Judenthums. Eine Verbesserung that Noth. Sie soll der Anstalt nach dem in Rede stehenden Programme werden. Aber zu unserm Bedauern bekennen wir, daß die Anstalt dem Programme zufolge einen Fehlgriff nach der andern extremen Seite macht. Die religiöse Richtung der Anstalt wird danach entschieden orthodox. Was wir daran tadeln, ist nicht die dogmatische Bedeutung dieses Worts, sondern daß der Maßstab, welcher an die Erfordernisse eines israelitischen Lehrers gelegt wird, gar nicht von den Fortschritten der Zeit zeugt. Hebräische Disziplinen sollen gepflegt werden. Davon spricht I und 2 des Programms. Wir sind weit entfernt, dies zu tadeln und weniger zu fordern von einem israelitischen Lehrer, als Kenntniß der hebräischen Grammatik, geläufiges Uebersetzen der Bibel und das Verständniß eines hebräischen Kommentars. Aber wir fordern auch für einen israelitischen Lehrer die Pflegung anderer Disziplinen. Gründliche Religionskenntnisse und Bewandertsein in der biblischen und jüdischen Geschichte wird zwar auch gefordert, aber dadurch unterscheidet sich das Wissen der Lehrer noch nicht von dem jedes andern Israeliten. Die Bildung des israelitischen Lehrers kann und darf der theologischen Basis nicht entbehren. Er ist geistlicher Führer der Gemeinde, wo kein Rabbiner ist, und muß diesen, wenn er ihn auch nicht an Wissen erreicht, in selbstständiger Forschung und eigener Urtheilskraft ihm auch nicht gleichsteht, doch in praktischer Beziehung ersetzen können. Er muß Religionsunterricht (Glaubens-, Sitten- und Zeremoniallehre) erlheilen und darum, wenn auch nicht alle Quellen selbstständig studiren, doch mit ihrem Inhalte genauer vertraut sein. Er muß predigen und darum ein Vorbild dafür haben und selbstthätige Uebung darin erhalten. Dagegen wird all 3 und 4 nur das Vorbild eines Gottesdienstes in Aussicht gestellt, wie er früher am Seminare bestand, ohne Predigt und in einer Gestalt, wie er von früheren Jahrhunderten uns vererbt, in der Mehrheit der Gemeinden theils mehr, theils minder verändert noch bestehen mag, aber keinesfalls, wie vorausgesetzt wird, ihrem religiösen Bedürfnisse aNnoch entspricht. Wäre es aber auch noch so, der israelitische Lehrer soll das Bild eines andern, vor den Grundsätzen der religiösen Gesetzgebung gerechtfertigten, wie der historischen Ueberlieferung nicht wider-