Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 50 (8.12.1851)
- Date
- 1851-12-08
- Page
- Seite 596 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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596 keine besondere und bestimmte Entscheidung der ständigen Bürgerrepräsentation hat, kann er in der Versaffungsfrage nicht weiter Vorgehen. Die Schweiz. Zürich, 21. November. (Magdeb. Ztg.) In der demokratischen schweizerischen Republik haben auch heute die Juden noch keinerlei staatsbürgerliche Rechte; sie werden noch immer als die Paria's der Gesellschaft betrachtet. Die neue Bundesverfassung hat es nicht gewagt, die bürgerliche Gleichstellung der Juden zu dekretiren, sie hat die Regelung ihrer Verhältnisse vielmehr den Kantonalregierungen überlassen. Diese Letzteren aber haben alle, den tief eingewurzelten Vorurtheilen des Volkes huldigend, mehr oder minder weit gehende Beschränkungen nicht allein der politischen, sondern auch der bürgerlichen und Privatrechte der Juden in ihren Gesetzgebungen entweder sestgehalten oder gar wol in neuerer Zeit erst ausgenommen. In keinem Kantone hat Gerechtigkeit und Humanität in dieser Angelegenheit den Sieg zu erringen vermocht. In einzelnen Kantonen, z. B. m Luzern, wird keinem Juden der Aufenthalt gestattet, in anderen, wie in St. Gallen, dürfen sie keinen eigenen Herd besitzen, nicht einmal miethsweise. Es sind diese verschiedenen Kantonalgesetzgebungen, mit einem Worte, das wunderbarlichste Gemisch der verschiedenartigsten Beschränkungen gegen die Juden; nur darin stimmen sie Alle überein, daß der Jude ein schädliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft sei, den man entweder ganz entfernen, oder, wo dies nicht möglich ist, in eine möglichst enge Zwangsjacke stecken müsse. Der Landrath des protestantischen Kantons Baselland hat noch vor einigen Tagen (11. November) sich auf's Neue damit beschäftigt, ein Judengesetz zu berathen; er hat, noch mehr, ein Solches mit 22 gegen 7 Stimmen angenommen, dessen Inhalt wir nicht besser bezeichnen können, als wenn wir es einen Schandfleck des 19ten Jahrhunderts nennen. (Es ist schon neulich von uns mitgetheilt.) Die Mitglieder des Landraths, Walser, Leutenegger und Schaub sprachen mit Wärme und Energie für die Juden, aber sie vermochten Nichts gegen die althergebrachten trivialen Beschuldigungen, womit die Redner der Majorität das Gesetz der Unterdrückung und Feigheit (so wurde es pon senen bezeichnet) vertheidigten. Die althergbrachten Schlagwörter: „die Juden sind Wucherer, Blutsauger, sie ruiniren ihre christlichen Konkurrenten", gaben den Ausschlag. „Ihr mögt, erwiderte man den Bertheidigern der Juden, in der Theorie Recht haben, aber wir bleiben dabei, der Jude muß verbannt werden." Bafel, 21. November. (F. O. P. Z.) Der etwas mittelalterlich gesinnten Regierung von Baselland droht wieder ein Konflikt mit Frankreich/ wie unter Ludwig Philipp in der Angelegenheit derJsraelitenwahl. Der Landrath, von dem man aus ultraradikalem Eifer alle möglichen Beamtungen ausgeschlossen hat, scheint jetzt einigen Regierungsräthen unterthan, welche ihm ein Judengesetz aufbürdeten, nach welchem es zweifelhaft wird, ob ein landwirthschaftlicher Wirth einen reisenden Juden noch beherbergen darf. Dergleichen Bestimmungen sind aber nicht nur der neuen schweizerischen Bundesverfassung, sondern auch den mit Frankreich zu Recht bestehenden Verträgen zuwider. Wie man hört, hat deshalb auch schon der französische Gesandte in Bern reklamirt und der Landrath kommt nun in den Fall, etwas früher oder später durch Zurücknahme eines ungesetzlichen Gesetzes sich zu blamiren. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, im November. Die offiziellen statistischen Berichte ergeben, daß im Gebiete von Görz und Gradiska und Istrien unter 508,016 Seelen 3688 Juden wohnen, im Kronland Tirol und Vorarlberg unter 859,706 Seelen 976 Juden, in Böhmen unter 4,409,900 Seelen 75,872 Juden, im Kronland Mähren unter 1,799,838 Seelen 38,225 Juden, im Kronland österreichisch Schlesien unter 438,586 Seelen 2456 Juden, im Kronland Galizien unter 4,576,237 Seelen 334,774 Juden, in der Bukowina unter 380,828 Seelen 14,518 Juden, im Kronland Dalmatien unter 393,715 Seelen 340 Jude». Mit Ausschluß von Wien (wo beiläufig 11,000 Israeliten wohnen), Ungarn undderLombardei wohnen also im österreichischen Kaiserstaate zusammen 470,849 unserer Glaubensgenossen. —. Aus Brünn, 25. November, wird der „Prager Zeitung" geschrieben: Die Frage der Konstituirung einer israelitischen Kultusgemeinde dürfte bald