Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 50 (8.12.1851)
- Date
- 1851-12-08
- Page
- Seite 595 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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595 geborenen Levi aus Stuttgart, betroffen; die einen vielgenannten schwäbischen, jüdischen Schriftsteller durch ihre Geistesfülle und ihren Gemüthsreichthum in seiner dichterischen Laufbahn aneiferte. Möge dieses Familienunglück den gelehrten Herrn Dr. Weil in seinen Studien nicht hemmen, die ihn an die Seite der ersten Orientalisten setzen! Stuttgart, 1. Dezember. Dem Vernehmen nach scheidet Regierungsrath Dr. Karl Weil aus k. württembergischem Staatsdienste, um in den k. k. österreichischen überzutreten. Für unsere Oberkirchenbchörde ist der Austritt dieses geehrten Mitglieds ein Verlust, denn Weil ist ein gewiegler Geschäftsmann, dem besonders die Sache der Emanzipation in Württemberg viel zu danken hat. Seine Leutseligkeit im Amte hat ihm viele Verehrer erworben. Es wird dem Herrn Regierungsrath Dr. Karl Weil die Liebe der Württemberger ein freundliches Bindemittel zwischen Ost- und Westdeutschland sein und wir hoffen, daß in seiner publizistischen Thätigkeit er auch ferner seine schwäbischen Glaubensbrüder unterstütze und ihr Ringen nach Veredelung des Judenthums fördere. So ungern wir Herrn Weil aus seiner Stellung im Vaterlande scheiden sehen, so sehr gönnen wir ihm, daß er mit der Familie seines Schwiegersohnes, des Dichters Mosenthal, in jüdischer Gemüthlichkeit zusammen leben kann. Bezeichnend für Karl Weils Gemüthlichkeit ist sein Urtheil über Mosenthal. Er sagt von ihm: „Mosenthal ist recht, er hat ein jüdisch Herz!" Aus Baiern, im November. (Privatmitth.) In Mönchsroth bei Dinkelsbühl hat ein Herr Maier aus Würzburg, Schwager des Rabbinen Ettlinger in Altona, eine Kunstfärberei und Druckerei etablirt, die besonders Gegenstände für den jüdischen Kultus, als: Vorhänge vor die heilige Lade, Altardecken u. dgl. fertigt; wir empfehlen den kunstsinnigen Unternehmer der Beachtung der Kunstliebhaber. Frankfurt am Main, Ende November. In welchen Händen jetzt die bürgerlichen Rechte unserer hiesigen Glaubensgenossen ruhen, ersieht man aus folgenden Artikeln: Frankfurt, 16. November. Das hiesige „Volksblatt" bringt folgende Mittheilung: Freitag den 14. I November, Abends um 4 Uhr, war das Einundfünf-! zigcr-Kollegium zu einer außerordentlichen Sitzung l zusammenberufen. Der Senat beantragte: 1) Die ' alte Verfassung von 1816 soll durch Uebereinstimmung der Staatskörperschaften beibehalten und so weit sie aufgehoben ist, wieder belebt werden. 2) Das Gesetz vom 26. Februar 1849 über die Gleichstellung aller Staatsangehörigen (Landbewohner, Juden, Beisassen) soll daneben in Kraft bleiben, und so weiter. Frankfurt, 27. November. (Köln. Ztg.) Es! dürfte hinlänglich bekannt sein, daß die ständige Bür- : gerrepräsentalion die vom Senate bezüglich der Wie-! derherstellung der Verfassung von 1816, mit Beibel Haltung des Gesetzes der Gleichberechtigung vom 20. | Februar 1849 und Ergänzung des Senats und der ständigen Bürgerrepräsentation, gemachten Vorlagen sofort einer engern Deputation zur Prüfung überwiesen hat. Das Resultat derselben, welches den Senatsvorlagen eher ungünstig war, konnte die ständige Bürgerschaft zu keiner bestimmteren Entscheidung vermögen, und es wurden die Präpositionen des Senats wiederholt einer engern Deputation zur Begutachtung überwiesen. Diese bildete nun in der gestrigen Sitzung der ständigen Bürgerrepräsentation der Gegenstand der Berathung, und suchte man vom juridischen Standpunkte aus nachzuweisen, daß der 8tstus quo, die Verfassung von 1816, vollkommen wieder hergestellt, somit auch das alle Staatsangehörigen, auch die Juden, gleichberechtigende Gesetz vom 20. Februar 1849 aufgehoben und die jetzt bestehende gesetzgebende Versammlung als nicht verfassungsgemäß betrachtet werden müsse und somit auch von ihrer Mitwirkung an der Ergänzung des Senats und der ständigen Bürgerrepräsentation keine Rede sein könne. Gegen dieses Gutachten, dessen Anträgen die Majorität der ständigen Bürgerrcpräsentation beitreten zu wollen schien, erhob sich aber ein juridisches Mitglied, welches mit an der Spitze der gothaer Partei steht, und suchte in einem ausführlichen, schriftlich vorbereiteten Bortrage nachzuweiscn, daß die Gleichstellung der Juden durch Gesetzeskraft unumstößlich geworden und nur und allein der gesetzgebenden Versammlung zustehe, die betreffenden Gesetze auszulegen. Dieser Vortrag brachte die ständige Vürgerrepräsentation wiederum in's Schwanken, und nach längeren Debatten wurde beschlossen, die Sache zur nochmaligen Prüfung einer engern Deputation zu überweisen. So lange aber der Senat