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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-12-08 · Heft 50 (8.12.1851) · p. Seite 594

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 50 (8.12.1851)
Date
1851-12-08
Page
Seite 594 (sequence 9)
Language
German
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594 kam dieser Regierungsakt in der Kammer der Abgeordneten zur Sprache und vom Ministertische aus wurde die Verabschiedung dieses Gesetzes durch die gesetzgebenden Organe verheißen. — Bei der Berathung des Etats des königl. Kultusministeriums wurde die Erigenz der königl. Regierung zu den Kultkosten der Israeliten einstimmig angenommen. — |5ei Gelegenheit der Berathung einer Petition der Dcutschkatholiken, um einen Staatsbeitrag zu ihren Kirchenkosten wollten einige radikale Kammermitglieder ihnen gleiche Rechte mit den Israeliten vindiziren, allein Herr Minister von Wächter-Spittler verwahrte sich dagegen, weil die jüdische Religion als eine geoffenbarte nicht feindselig gegen den christlichen Offcnbarungsglauben austrete. — Eine Petition mehrerer badischer Israeliten an die Kammer, die mit ihrer Berufung gegen einen Bescheid der betreffenden Kreisregierung, wegen Aufnahme in das württembergische Staatsbürgerrccht, von dem k. Ministerium abgcwiesen worden, um Jnterzession bei der k. Regierung wurde von der Kammer abgewiesen. Die k. Regierung kann ausländischen Israeliten das Staatsbürgerrecht insolange nicht unbedingt gestatten, als in anderen deutschen Staaten die Emanzipation noch nicht durchgeführt ist. Wiederum wurde die k. Regierung an die Einbringung des Gesetzesentwurss über die Emanzipation der Israeliten gemahnt. Unter der Leitung des Präsidenten der k. israelitischen Oberkirchenbehörde, des Oberkirchenraths v. Schmidt, entwickelt dieselbe nun eine rege Thätigkeit. In Beziehung auf die Erthcilung und Beaufsichtigung des israelitischen Religionsunterrichts ist ein Generalerlaß an die k. Rabbinate ergangen. Die Rabbinate sollen periodische Prüfungen an den israelitischen Schulen vornehmen und periodische, ausführliche Berichte darüber erstatten. Der Religionsunterricht erstreckt sich auf: 1) bliblische Geschichte, Memoriren von Bibelsprüchen und Licdcrversen, 2) hebräisch Lesen, Pentateuch- und Gebeteübersetzen und 3) systematische Religionslehre nach dem eingeführten Lehrbuche. Wir finden diese Instruktionen ganz gerechtfertigt; doch wer visitirt die Rabbinen selbst, die am Mutterorte den Religionsunterricht zu ertheilen haben? — Es wäre darum nothwendig, Kirchenvisitationen, ähnlich wie bei den christlichen Konfessionen, anzuordnen. So lange diese nicht eingeführt sind, ist auch diese ganze Verordnung illusorisch. Die k. Oberkirchenbehörde wird immer Gefahr laufen, einen papiernen Religionsunterricht in den Faszikeln ihrer Registratur zu haben, der faktisch nicht besteht. Man entschuldige , diese Befürchtung, die man mir als selbst Beaussichj tigter nicht verargen darf. — Im Rabbinate Stutt-; gart wurde die Anordnung getroffen, daß kein Kon-; sirmand zur Konfirmation zugelassen wird, der nicht mit einer Zunz'schen Bibel und einem Gebetbuche versehen ist. Wir wissen nur eine größere israelitische j Schule des Landes in der die Zunz'sche Bibel eingej führt ist. Es ist gewiß unverantwortlich, in israelitischen Schulen Uebersetzungen von Nichtjuden zu gebrauchen. Diese Anordnung des stuttgartcr Rabbinats sollte im ganzen Lande Nachahmung finden. Der schwäbische Merkur brachte den etwas verspäteten Bericht, daß an den Halbfciertagen des Laubhüttenfestes in Laupheim der jüdische Gesangverein des schwäbischen Sängerbundes seine Fahnenweihe hielt. Kirchenrath Dr. Maier aus Stuttgart hielt die Festrede. Jrrthümlich war in dem Berichte angeführt, daß Laupheim den einzigen israelitischen Gesangverein in Württemberg habe. Wir erlauben uns zu berichtigen, daß seit Jahren ein Synagogenverein in Pflaumloch, unter der Leitung des für den Synagogengcsang rühmlichst thätigcn Herrn Markus Pflaum, besteht, der als Dilettant mit seltener Ausdauer seine Gesang-! direktorstclle versieht. Der Gesang und besonders das deutsche Nationallied soll nicht jüdisch sein, hier wollen wir als gute Deutsche gelten; aber der Synagogeni gesang kann nur spezifisch jüdisch aufgefaßt werden, : darum wollen wir auch von Israeliten, die dem : schwäbischen Sängerbünde angehören, kein Aufhebens i machen. In dem k. württembergischen Staatsanzeiger war von der k. israelitischen Oberkirchenbehörde das Rabbinat Laupheim zur Besetzung ausgeschrieben; der jetzige Rabbine dort wird in den Ruhestand versetzt. Der bei uns durch Verwandtschaft und Heirath eingebürgerte Professor Dr. Gustav Weil in Heidelberg ist von dem Könige von Preußen für seine trefflichen literarischen Leistungen durch ein eignes Handschreiben und die Medaille für Kunst und Wissenschaften ausgezeichnet worden. Leider bat denselben ein herber Verlust durch den Tod seiner Gattin, einer

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