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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-12-01 · Heft 49 (1.12.1851) · p. Seite 585

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 49 (1.12.1851)
Date
1851-12-01
Page
Seite 585 (sequence 9)
Language
German
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MitHeilrmgen aus dem Oriente. (Fortsetzung.) Der Name Mislamin Muselmann, hat seinen Radix in Salem, d. h. vollkommen, ausgebildet, unmangelhaft. Darum ist auch jedem Muhamedaner der Name Malim, Meister, ein Schimpf. Wenn zufällig dieser Ausdruck einem Fremden entschlüpft, so fragt der Muhamedaner höchst entrüstet: Anna Malim? Ich (nur) ein Gelehrter? und der Ausländer muß sich devot entschuldigen. Auch wird es für ein Vergehen gehalten, wenn der eines andern Glaubens dem Muhamedaner den gebräuchlichen Gruß Selam Alikum — Friede euch — zurufr; er würde sich argen Schmähungen aussetzen. Nur Alla vi ^I5f, d. h. Gott sei gegegenwartig! darf der Zuruf, die Höflichkeitsbezeugung des Ungläubigen gegenüber dem Muhamedaner sein. Das Al Charim wird außer den gewöhnlichen Andachtsstunden, vornehmlich am Freitag, auch bei drei anderen Gelegenheiten besucht. I. Bei einer Verehelichung. Das neue Ehepaar wird unter ein zeltartiges Bedeck aus Leinwand gebracht, das gleichsam die Form einer großen umgekehrten Kiste hat, und aus dem man nur die Füße der sich unter demselben Befindenden sehen kann. Von Sklaven wird es getragen und die Neuvermählten werden von den Tragenden mit fortgerissen. Neben diesen Sklaven folgen brennende Pechfacketn, von einer großen Pauke mit elenden dudelsackähnlichen Pfeifen begleitet; „das Lied ist zu vergleichen dem Unkenruf in Teichen." Dann folgen die Freunde des Paares, und dann ein Menschengewühl mit Lärmen und Toben. So geht der Zug am Abende nach dem Al Charim, dort werden einige religiöse Zeremonieen vorgenommen und nach einer halben Stunde geht der Zug wieder ebenso lustig zurück. II. Bei einer Beerdigung. (Vgl. Jerem. 7, 30; 16, 18.) Der Sarg wird von den Angehörigen begleitet, und von den Schechen, die mehrere lange Palmenzweige tragen, unter fortwährendem Gebrumme „Hu Alla" d. h. es ist ein Gott, nach dem Al Charim gebracht, auf einen bestimmten Stein gesetzt und einige Gebete für ihn abgehalten; dann wird er zur Beerdigung außerhalb der Stadt gebracht. M. Bei einer Beschneidung. Diese hat keine festgesetzte Zeit, wie alt der Knabe sein muß. Nach israelitischer Sitte wird im 13tm Zahre diese Operation an ihm vorgenommen. Der Knabe wird im größten Pompe durch die Stadt in das Al Charim geführt. Dort wird für das glückliche Gelingen der Beschneidung gebetet und dann bei der Nachhausekunft unter Jauchzen, im Beisein unzähligen Volkes, das Geschäft von einem Rasirer vorgenommen. Im Hause des Beschnittenen wird die ganze Woche festlich zugebracht. Doch ist die Beschneidung nur eine oberflächliche, und die Wunde verwächst bald wieder. (Vgl. Jer. 9, 24.) Jedem Ungläubigen ist das Betreten dieses heiligen Ortes bei Todesstrafe verboten. (Dem Juden ist eö nach seinen eigenen mosaischen Vorschriften untersagt; vgl. Num. 19, 13. und 20.) Da aber der in jeder Beziehung sich schon als vollkommen glaubende Muhamedaner sich zur Erlernung eines Handwerks nicht herabwürdigt (nur unter der ärmsten und verachtetsten Klasse findet man Prosessionisten), so muß nun bei Reparaturen des Al Ehacim dennoch ein Kafr, ein Nazarani geholt werden. Ein schwarzgekleideter Derwisch erwartet nun den Arbeiter am Thore des Tempelberges, nimmt den Nazarani auf die Schultern und läuft mit ihm an den Ott der seine Hilfe braucht. Der Raum, worin er sich bewegen muß, wird mit Teppichen belegt und ihm bei seinem Kopse untersagt das bloße Pflaster zu berühren. Nach geendigter Arbeit wird er auf den Schultern des Derwisches wieder so hinaus expedirt. Dann wird der entweihte Ort mit Rosenwasser und Räuchereien geheiligt. Doch sind in neuester Zeit die Derwische etwas duldsamer geworden, namentlich wenn die Ungläubigen die Gläubiger geworden sind. Im Jahre 5593 fanden eines Morgens die Muhamedaner in der großen Moschee einen Juden, der die ganze Nacht dort zugebracht und eine furchtbare Zerstörung unter den Lampen angerichtet hatte. Obschon man bald merkte, daß er im Kopfe wirr sei, so fiel man doch über ihn her und schlug ihn halb todt. Er wurde ohnmächtig in den Kerker geworfen und sie freuten sich, den Ketzer bald lebendig brennend zu sehen. Aber die anderen Juden fürchteten nicht minder einen Ueberfall der Muhamedaner. Glücklicher Weise kam gerade Militär zu einer anderweitigen Kriegsoperation und es wurden wenigstens Gewaltthatigkeiten vermieden. Mahmud Ali Pascha wurde nun von der ganzen Geschichte in Kenntniß gesetzt und der Tag der fürchterlichen Bestrafung erwartet— aber der kluge Fürst antwortete: daß die Wächter des Al Charim allein ob ihrer Nachlässigkeit verantwortlich seien, daß aber der Jude augenblicklich müsse in 49*

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