Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1851)
- Date
- 1851-12-01
- Page
- Seite 582 (sequence 6)
- Language
- German
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882 Stadt lag der kleine Flecken St. Michael. Jedenfalls war das Judendorf die älteste der magdeburgischen Vorstädte oder Beiörter. Schon im 12ten Jahrhundert bestand es, und half bei Feuersbrünsten und anderen Gelegenheiten zu Wohnungen aus. Im Jahre 1213 verbrannte der Gegenkaiser Otto IV. in seiner Fehde mit dem Erzbischof von Magdeburg die Neustadt und das Judendorf gänzlich. Im Jahre 1260 bestieg Ruprecht, Graf von Mansfeld den erzbischöflichen Thron. „Die gehabten bedeutenden Ausgaben," heißt es, „besonders die Erkaufung des Pallii, hatten den ohnedies schon unter seinen Vorgängern ziemlich geleerten erzbischöfliche Schatz völlig erschöpft. Es galt, denselben zu füllen, und dazu wählte Rupertus ein in den damaligen Zeiten bei den Fürsten nicht ungewöhnliches Mittel — eine Judenverfolgung. Durch Handel und Ausleihen von Kapitalien hatten, wie in anderen Städten, so auch in Magdeburg die Juden sich zwar große Reichthümer erworben, wurden aber eben deswegen auf das Heftigste angefeindet und gehaßt. Unter nichtigen Vorwanden ließ der Erzbischof 1261 wahrend der Feier des Laubhüttenfestes die reichsten von ihnen gefangen nehmen, und gab sie nur gegen Zahlung einer sehr bedeutenden Geldsumme wieder frei. Die Unglücklichen verloren überdies bei der Plünderung ihrer Häuser Alles, was sie an Gold, Silber und Gegenständen von Werth besaßen. Den Juden in Halle war eine gleiche Behandlung zugedacht; da die dortigen Bürger aber denselben Schutz zugesagt hatten, und sich ihrer annahmen, so belagerte der Erchischof mit den Grafen von Mansfeld die gegen seinen Willen sich auflehnende Stadt. Herzog Albert von Braunschweig zog derselben zu Hilfe, ward aber geschlagen, gefangen, und mußte für seine Freilassung ein Lösegeld von 18,000 Mark Silbers zu zahlen versprechen. Die Stadt Halle ward gezwungen, sich dem Willen des Erzbischofs zu fügen, mußte die Juden ihrem Schicksal überlassen, und selbst noch für ihre Widersetzlichkeit eine namhafte Strafsumme erlegen. In Rupertus Schatzkammer sollen durch dieseOperation mehr als 100,000 MarkSilbers(1,400,000 Thlr. Pr. Krt., eine für damals ungeheure Summe!) geflossen sein." Am Mittwoch nach Ostern 1301 brach über die unglücklichen Bewohner des Judendorfs ein böses Ungewitter los. Sie hatten, nach Aussage einer christlichen, dort im Dienste stehenden Magd, ein Bild Christi an das Kreuz geschlagen, und diese Beschuldigung entflammte den Fanatismus der Bürger dermaßen, daß sie über den Ort herfielen, ihn plünderten (das wird wol die Hauptsache gewesen sein!) und mehrere Juden todteten. Im Jahre 1384, während der Fasten, hielten Juden aus der Nähe und Ferne, die sich unter stcherm Geleit nach Weißenfels begeben hatten, dort eine festliche Zusammenkunft, bei welcher sie sich auch mit ritterlichen Spielen erlustigten (ein Tournier!). Heimkehrend wurden sie aber theilweise von räuberischen Edelleuten des Erzbischofs überfallen, mißhandelt, geplündert und mit ihren Klagen über Verletzung des ihnen zugesicherten Schutzes verlacht, weil ihnen als Feinden der Kirche die Wohlthat des Gesetzes nicht zu gute komme. Auch in Magdeburg brach in diesem Jahre wieder eine Verfolgung gegen die unglücklichen Juden aus. Unter dem alten Vorwände, daß sie an der damaligen großen Sterblichkeit in der Stadt Schuld seien, überfiel man das Jubendocf, plünderte es und verjagte die Bewohner. Die geraubten Schatze eigneten sich des Erzbischofs Mannen zu. Im nächsten Jahre stellten sich die Vertriebenen wieder ein und zahlten für die Erlaubniß, das Judorf ferner bewohnen zu dürfen, dem Erzbischof 1000 und der Stadt Magdeburg 500 Mark Silbers. Im Jahre 1410 gab der Erzbischof Günther den im Judendorfe und sonst im Erzstifte wohnenden Juden am 17. Januar einen Schutzbcief auf sechs Jahre. Eigentlich hatte er die Absicht, es den Markgrafen Friedrich und Wilhelm von Meißen und dem Markgrafen Balthasar von Thüringen nachzuthun, welche kurz zuvor alle Juden aus ihren Landern verjagt und die Habe derselben an sich gerissen hatten; die Magdeburger Bürger aber, unter deren Schutze die Juden mit standen, und die ihre denselben versetzten Pfänder zu verlieren fürchteten, wenn es zu einer Verfolgung käme, nahmen sich der Bedrohten an und retteten sie für diesmal. Der Erzbischof versprach der Judenschaft in dem Schutzbriefe, daß alle Klagen der Christen gegen sie — Fälschung, Diebstahl, Mord und Brandstiftnng ausgenommen — nach mosaischem Gesetz vor ihrer Synagoge sollen gerichtet, auch wenn ein Jude einen Christen tharlich beleidigt oder gar getödtet habe, nur der Schuldige, und nicht zugleich die ganze Judenschaft mit, sollte bestraft werden. Bei Eintreibung ihrer Kapitalien und Zinsen sollten die erzstiftischen Beamten ihnen hilfreiche Hand leihen, ihre alten jüdischen Reckte unangetastet bleiben, und zwei von ihnen gewählte Männer aus ihren