Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 47 (17.11.1851)
- Date
- 1851-11-17
- Page
- Seite 558 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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558 Einfluß geblieben waren. Gleichwol wird man nicht verkennen dürfen, daß der ursprüngliche Geist dieses Artikels ein für die Israeliten günstiger sei, und wir halten es in der That für eine Ironie des Schicksals, wenn die Gegner der Emanzipation bei ihrem helfensollenden Rückgreifen in jene Zeit auf eine Bestimmung stoßen, die ja eben in ihrem Sinne über jeder Klausel einer Einzclgcsetzgebung stehen müßte, und selbst vermeintliche Freunde plötzlich als Gegner vor sich sehen. Denn es ist bekannt, daß — als im Gegensätze zu der großherzoglichen Verordnung vom 28. Dezember 1811 über das Bürgerrecht und die völlige Gleichstellung aller bürgerlichen Rechte für die Juden, so wie zu einer am 9. Juni 1815 der israelitischen Deputation abgegebenen Erklärung über vollkommene Sicherung der aus einem frühern Vertrage geltend zu machenden Gerechtsame, eine in die Konstitutionsergänzungsakte vom 19. Juli 1816 Art. 7 aufgenommene Klausel eine vollständig neue Ordnung der Rechtsverhältnisse der Israeliten und eine Unterordnung ihrer Interessen unter diejenigen der Christen (im Regulativ vom Jahr 1824 vollendet) befürchten ließ — Fürst Metternich und Hardenberg es waren, die gegen diese Verfügungen (vom Jahre 1816), als der Kongreßbestimmung'widerstreitend, an den Magistrat Schreiben erließen, die freilich ohne Wirkung blieben. Schon früher, an jenem 9. Juni 1815 hatte der Kongrrßpräsidcnt, Fürst Metternich, gelegentlich der Anzeige von der Bestätigung der Selbstständigkeit und Freiheit der Stadt Frankfurt an den Bevollmächtigten derselben, Syndikus Danz, folgende Worte geschrieben: „Indem sie (die hohen Mächte) dem Senat und der Bürgerschaft die vollkommenste Eintracht und Unparteilichkeit bei Festsetzung ihrer Verfassung empfehlen, müssen sie auf Erhaltung aller wohlerworbenen Rechte jeder Klasse von Einwohnern fest bestehen, damit jede zurückwirkende Maßregel vermieden werde." Wer in das Jahr 1816 zurückgreifen zu müssen glaubt, möchte nicht umhin können auch das Jahr 1815 mit in den Kauf zu nehmen, dies dürfte nicht so ganz arm an Früchten sein, als Manche zu hoffen und zu glauben scheinen!" —. Wir sind also wieder so weit, der kurzen schönen Periode der Freiheitskriege abvcrlangen zu müssen, was man uns wieder rauben will! Daß es aber auch faktisch Ernst wird, ersieht man aus folgenden Artikeln : Vom 23. Oktober: Jener kleine Theil der hiesigen Bürgerschaft, über dessen in der frankfurter Verfassungsangelegenheit bei der deutschen Bundesversammlung zu gewärtigende Schritte wir gestern, äußerm Vernehmen nach, Einiges mitgetheilt haben, hat bereits vorgestern Abend seine Vertreter zu einer Vor- ' berathung im Saale des Hauses „Braunfels" abgeordnct. Die Intentionen dieser Vertreter, wie sie sich in der Versammlung aussprachen, werden als mit denen so ziemlich überstimmend bezeichnet, welche in unserer gestrigen Mittheilung als Solche genannt wurden. Für Motivirung des an die Bundesversammlung zu richtenden Gesuchs werde man sich, wie es heißt, hauptsächlich auf den Umstand stützen, daß die Erweiterung des Wahlgesetzes eine Aufhebung des Art. V der Konstitutionsergänzungsakte bedinge, nach welchem die Souveränetät der Stadt Frankfurt auf der Gleichheit der drei christlichen Konfessionen beruht, also eine Verfassungsänderung in sich schließe und demgemäß Anlaß dazu böte, daß die Bundesversammlung angegangen werde, auf Grund der ihr nach Art. 46 der Kongreßakte zustehenden Kompetenz in den städtischen Angelegenheiten zu interveniren. 6. November. Die Petition einiger hiesigen Bürger beim Bundestage um Erhaltung der Verfassung von 1816 ist dem betreffenden Ausschüsse des Bundestags, der auch die Erklärung des bremer und Hamburger Senats bearbeitet, zum Referate übergeben worden. Berlin, 9. November. (Privatmitth.) Ich habe heute den Lesern Ihres Blattes einige Thatsachen des blinden Strebcns und Haschens einer Partei vorzuführen, die trotz ihrer Ohnmacht und Schwäche dennoch glaubt, daß die Zeit herangekommen sei, wo sie ihr Banner wieder erheben und frei entfalten könne. Es ist dies die alte Orthodoxie verbunden mit der neuen. Die Reaktionspolitik, nachdem sie sich bereits auf staatlichen Wegen die Oberhand errungen, sucht nun ebenfalls auf religiösem Gebiete einherzuwandern. Diese Gelegenheit sucht nun die Orthodoxie für sich auszubeuten, nicht nur zur Erlangung ihrer Rechte, das ihr nicht übel genommen werden könnte, sondern auch zur Unterdrückung und Vernichtung alles dessen, was sie als Feind betrachtet. Sie werden aus hiesigen Blättern schon ersehen haben, daß die Mitglieder der Reform durch Exekutive gezwungen werden,