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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-11-17 · Heft 47 (17.11.1851) · p. Seite 557

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 47 (17.11.1851)
Date
1851-11-17
Page
Seite 557 (sequence 5)
Language
German
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557 Halevy's, namentlich dessen bekanntes Zion hineinlegen. No. IV. beginnt nun: Meine Frau ist nicht zufrieden Mit dem vorigen Kapitel, Ganz besonders in Bezug Auf das Kästchen des Darius. Zn diesem trivialen Tone geht es weiter, sie will, er soll ihr einen Kaschemir dafür kaufen, und Halevy in ein Pappfutteral stecken. Da fragt er sie, ob sie denn nicht Gabirol und Zben Esra kenne — Fragt man nach dergleichen Namen, Dann mit großen Augen schauen Uns die Kleinen an — alsdann Stehn am Berge die Ochsinnen. (Sehr schön!) Nun spricht er vom Alcharisi und Iben Esra — Zbn Esra war ein Freund Und ich glaube auch ein Vetter Des Jehuda den Halevy, Der in seinem Manderbuche Schmerzlich klagt, wie er vergebens In Granada aufgesucht hat Seinen Freund, und nur den Bruder Dorten fand, den Medikus, Rabbi Meyer, auch ein Dichter — und so geht's fort, bis er Sklave wird und unter einer Kuh gekauert zum Melken sang; hier denkt er an Apollo, der hinter Daphne lief, und ein Schlemihl war — apropos, da nimmt er eine Droschke, und fahrt zu Hitzig, „welcher ehmals Jtzig hieß —" es wird berichtet, warum dieser sich Hitzig nannte, um zu erfahren, woher das Wort Schlemihl komme, nämlich von Schlemihl den Zur! Schadday, von dem eine Geschichte erzählt wird, und endlich wird Gabirols Ende erzählt. Damit ist endlich das lange Ding zu Ende. Hat der Leser die Geduld verloren, so bewundre er unsre Geduld, ihm dies zu Ende zu berichten. Aber wir muffen zum tollsten Poem, zur „Disputation" (22 Seiten), der dritten, und Gott sei Dank! letzten „hebräischen Melodie". Doch der Leser entschuldige, wir versparen es auf — über acht Tage. Daher der (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, im November. Daß es in unsrer Stadt Ernst wird mit den Bemühungen gegen die bürgerliche Gleichstellung der Juden durch das Wiederheraufbeschwören der Verfassung von 1816, ist schon daraus zu ersehen, daß man in den frankfurter Blättern darum zu streiten beginnt. Das Franks. Journ. bittet, wenn man einmal auf 1816 zurückgreifen will, man dies lieber bis 1815 thun solle. Sie schreibt vom 25. Oktober: „Trügen einige gewichtige Anzeichen nicht, so sind es vor Allem die im Lichte einer edlcrn Humanität und der Gerechtigkeit geordneten Rechtsverhältnisse der Israeliten, welche auch hier in kleinem Kreise den Wunsch einer Rückkehr zu dem Rcchtszustande vom Jahre 1816 erweckt haben. Der Zweck der folgenden Zeilen ist die Würdigung der rechtlichen Seite dieser Bestrebungen. Art. 16 der Bundesakte lautet in seinem zweiten Absätze: „Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte, gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne. Jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens, bis dahin, die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumtcn Rechte erhalten." Das „bis dahin" blieb leiderein „bis jetzt", denn zur Verwirklichung dieser Bestimmung ist Nichts geschehen. Zwar ward im Jahre 1820 der Bundcstagsgesandte v. Berg beauftragt, die hierüber bestehenden Gesetze zu sammeln (that dies auch so weit möglich) und im Jahr 1821 eine Kommission von 5 Mitgliedern zur Bearbeitung des Gutachtens über die bürgerliche Verbesserung der Juden gewählt, ein Bericht aber unsers Wissens bis zum heutigen Tage nicht erstattet. Daran mochte wol die allgemeine und unbestimmte Fassung des Artikels selbst mit Schuld sein, auf welche eine Erklärung Holsteins und eine Verwahrung Frankfurts, welch' Letztere die von Seite des gewesenen Großherzogs von Frankfurt „wider alle Regeln der Staatsklugheit" stattgefundene Begünstigung der Juden rügen zu sollen glaubte, nicht ohne

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