Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 45 (3.11.1851)
- Date
- 1851-11-03
- Page
- Seite 537 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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537 Zeit, wo das Wort Gottes theuer ist; denn außer Rabbiner, Tempelprediger und dem Prediger der portugiesischen Gemeinde (vr. Krüger) wird noch in einer starken Anzahl von Vereinen und Stiftungen mehr und minder gut, mehr und minder modern gepredigt. Auch gut! ich erinnere mich noch der Zeit, wo jede gehaltene Predigt betrachtet und gewürdigt wurde, wie eine gelungene chirurgische Operation auf Tod und Leben! Ueber die Wirksamkeit des neuen Oberrabiners läßt sich noch nicht viel sagen: er predigt im Ganzen mit zunehmendem Beifall; seine Entscheidungen gehen aber meist immer nach der rigorosesten Seite hin. Möglich ist, daß hier die gemüthliche und die sophistische Orthodoxie immer mehr der blos mechanischen Platz machen. Oesterreichischer Kaisersraat. Prag, 23. Oktober. (Privatmitth.) Das Wichtigste des Moments ist die Wahl von 18 Personen, die als Ausschuß dem Gemeindevorsteher Landau zur Seite sitzen sollen. Die Wähler wurden in drei Wahlkörper getheilt; jeder Wahlkörper wählte 6 Ausschußmänner. Dem 1. und 3. Wahlkörper ist eben nicht große Betheiligung nachzurühmen, besonders tadelnswerth ist der Jndifferentismus, der in dem 3. Wahlkörper sich zeigte. Indessen ist die Wahl — der Mehrheit der Gewählten nach zu urtheilen — doch befriedigender ausgefallen, als unter den obwaltenden Umständen zu erwarten stand. Gemeindebeamte waren — und das mit Recht — von der Wählbarkeit ausgeschlossen. Das vunotum 8g!ien8 ist — die leidige Anschlußfrage. Broschüren kreuzen sich und — verwickeln die Frage nur noch mehr. Jetzt hat sogar das Stadtverordnetcnkollegium durch Stimmenmehrheit entschieden, von der geforderten l/t Million fl.K.M. nicht abzustehen!! — Alles sieht nun ein, daß die Regierung wird entscheiden müssen. Uebrigens hat die Kreisrcgierung entschieden, daß die Verhandlungen über den Anschluß durch die früheren Vertrauensmänner zu führen seien. — Der jüdische Religionsunterricht an den hiesigen Gymnasien ist dem vr. Lowositz, der sich längere Zeit in Königsberg in Preußen aufgehalten, übertragen worden. Außer vr. L. bewarben sich noch um diese Stelle: Rabbiner Kohn aus Raudnitz und vr. Feiteles von hier. Die getroffene Wahl findet allgemeinen Anklang. Noch aber ist die Religionslehrerstelle an der Gemeindeschule zu besetzen. Die Kandidaten dazu sind: vr. Feiteles, vr. mell. Grünhut und Lehrer Foges. Doch dürfte die Wahl auf vr. Feiteles fallen; auch diese Wahl wäre eine befriedigende. Die Kollegien an der Universität haben bereits begonnen; Kämpf liest in diesem Semester: 1) Einleitung in den Koran in sprachlicher und sachlicher Beziehung, 2)Jesaja; Wessely: 1) hebräische Grammatik, 2) Jkkarim. — Napaport's y>8a “p? naht sich der Vollendung, und bald hoffe ich Ihnen Näheres darüber mittheilen zu können. Der letzte Artikel des jetzt erscheinenden ersten Theils ist av-inN, und äußerst interessant. Prag, 23. Oktober. Nach einer Notiz im „Lloyd" ist hier 40 jüdischen Gewölbsinhabern die Aufkündigung ihrer Gewölbe in Folge der letzten magistratlichen Verordnung geschehen. Aus Galizien, im Oktober. In allen Orten, die Se. Maj. der Kaiser passr'rt, bezeugen die Israeliten ihre Freude durch Deputationen, prachtvoll ausgestattcte Adressen, Illuminationen u. dgl., die der Kaiser huldreich aufnimmt. Pesth, 21. Oktober. (L. Bl.) Vorgestern Nachmittags machten die Repräsentanten der israelitischen Gemeinde, unter Vvrtritt des Herrn Oberrabbiners Schwab, wie auch der israelitische Handelsstand, mit dem Vorsteher Herrn Gerson Spitzer als Sprecher, Sr. k. k. Hoheit dem durchl. Herrn Erzherzog-Gouverneur ihre Aufwartung, und wurden von Hochdemselben äußerst huldreich empfangen. —. Der Oberrabbiner zu Großkanischa, Herr Hirsch B. Fasset, welcher sich schon durch sein früheres Werk: „Tugend und Rechtslehre nach den Prinzipien des Talmuds bearbeitet" einen bedeutsamen Ruf erworben hat, verfaßte nun ein neues Werk: „das mosaischrabbinische Zivilrecht" und legte Solches der k. k. Akademie der Wissenschaften vor, welche den Werth desselben erkennend, die Kosten der Veröffentlichung übernahm und die zwei ersten Theile bereits der Sommer'schen Buchdruckerei übergeben hat. 45*