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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-11-03 · Heft 45 (3.11.1851) · p. Seite 532

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 45 (3.11.1851)
Date
1851-11-03
Page
Seite 532 (sequence 4)
Language
German
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332 die wirklich Kreisphysrci geworden sind? Sie sagt daher sehr richtig: „der Weg zum Physikate würden ihnen nicht versperrt werden" — allein nicht Zeder kommt zum Ziele, dem ein Weg nicht versperrt ist. So beruhigt die L. K. auch dadurch außerordentlich, daß sie-sagt: die Juden, welche sich der juristischen Laufbahn zugewandt haben, befinden sich noch zumeist auf Universitäten, d. h. doch klar, sie sollen sich flugs etwas Anderm zuwenden. Auch ist das eine außerordentliche Beruhigung, daß sie sagt: Anstellungen im Subalterndienste scheinen bis jetzt fast gar nicht stattgefunden zu haben. Daß unsere Glaubensgenossen wünschen, aus dem prekären Zustande herauszukommen, und statt von der L. K. von einer kompetenter» Stelle aus zu erfahren, woran sie sind, und ob das Judengesetz vom 23. Juli 1847 auch in den Theilen, in welchen es mit der Verfassung im Widerspruch steht, noch giltig sei oder nicht, kann man ihnen sicher nicht verargen. Zeitrmgsnachrichten. Deutschland. Berlin, 25. Oktober. Das königl. Polizeipräsidium hatte im vorigen Monat auf den Antrag der hiesigen jüdischen Gemeinde gegen drei Mitglieder derselben Exekutionen wegen angeblich schuldiger Gemeindebeiträge vollstrecken lassen, deren Berufung auf den Rechtsweg nicht erachtet, vielmehr in einem Bescheid vom 15. September e. ausgesprochen, daß der hiesigen Judengemeinde Korporationsrecht und Exckutionsbefugniß zustehe. Auf die von den Betheiligten ergriffene Beschwerde ist an deren Mandatar, Rechtsanwalt Lewald, nachstehender Bescheid des Oberpräsibenten Flottwell ergangen: „Ew. Wohlgeboren eröffne ich auf die an das königl. Ministerium des Innern gerichtete und von diesem zur ressortmäßiger Verfügung an mich abgegebene Beschwerde der Kaufleute N. N. vom 20. September c., wegen der exekutivischen Einziehung der an die Kasse der jüdischen Gemeinde zu zahlenden Beiträge, daß ich das königl. Polizeipräsidium heute angewiesen habe, die exekutivische Beitreibung dieser Beiträge sofort zu sistircn und sich über das beobachtete Verfahren näher zu äußern. Die definitive Entscheidung behalte ich mir demnächst vor. Potsdam, den 16. Oktober 1851. Flottwell. —. (SB.’3.) Bei dem hiesigen Stadtgericht entstehen jetzt oft Schwierigkeiten in Bezug auf die Eidesleistungen, wenn Personen schwören sollen, welche einer Religionspartei angehören, für welche die Norm des Eides nicht besonders vorgeschrieben ist. So war dies kürzlich der Fall bei einem Manne, welcher bisher Christ gewesen, kürzlich aber zu der Partei der Reformjuden übergetreten ist. Das Gericht war zweifelhaft, ob derselbe den Eid der Christen oder der Juden zu leisten habe und ob letztem Falls die Vereidigung in der Synagoge erfolgen müsse. —. Der §. 136 des Strafrechts verordnet eine Gefängnißstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren auch gegen denjenigen, der in Kirchen oder anderen religiösen Versammlungsorten durch Erregung von Lärm und Unordnung den Gottesdienst oder einzelne gottesdienstliche Verrichtungen einer im Staate bestehenden Religionsgesellschaft verhindert oder stört. Aus der Provinz Posen, im Oktober. (Privatmitth.) Von gewissen Zeitungen, namentlich von der mit dem Kreuze, ist den preußischen Juden — und ganz besonders denen des Großherzogthums Posen — schon oft Mangel an Patriotismus, Mangel an Liebe zu König und Vaterland vorgeworfen worden. Wie ungegründct dieser Vorwurf, hat der verflossene 15. Oktober wieder ganz deutlich gezeigt. Denn keine Stadt in der ganzen Provinz, wo sich nicht die jüdischen Einwohner an der Feier des Geburtstags unsers Königs mit sehr lebhaf, tem Interesse betheiligt hätten. Ueberall, wo Festzüge, Musikausführungen, Illuminationen, Bälle rc. stattfanden, haben die jüdischen Unterthanen Sr. Majestät nach Kräften dazu beigctragcn, die Feierlichkeit zu verherrlichen, ja oft haben sic hierin ihre christlichen Mitbürger noch bei Weitem übertroffen. In manchen Städten sind sogar von den Juden ganz besondere Feierlichkeiten zu Ehren des königl. Geburtstags arrangirt worden. So hat z. B. in Gnesen am Nachmittage des 15. Oktober in dem festlich geschmückten Tempel der jüdischen Gemeinde ein sehr feierlicher Gottesdienst stattgefunden, bei welchem der Prediger, Herr vr. Gebhardt, eine ausgezeichnete Rede über die Bedeutung des Tages gehalten. Die Theilnahme des Publikums an dieser Feier war ungemein groß. Die höchsten Zivil- und Militärbeamten der Stadt waren

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