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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-10-27 · Heft 44 (27.10.1851) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 44 (27.10.1851)
Date
1851-10-27
Page
Seite 522 (sequence 6)
Language
German
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werfen, abzulassen von solchem Gebühren, das ebenso zwecklos, als es verachtenswerth ist. Wir wollen sie instänvigst bitten, und dem Hohn und Gelächter unserer Feinde nicht preisgebcn, die so gern sich um die Synagoge sammeln, um die Juden schulen auszulachen. Wir machen sie vor der Oeffentlichkeit verantwortlich für die traurigen Folgen ihrer Thalen, für die heillosen Prozesse, die Familien an den Bettelstab bringen, und für den Zjerralh, den sie an unserm gemeinschaftlichem Erbgut, der Religion, begehen. Mögen Sie in sich gehen und sich vor ihrem Gewissen zu rechtfertigen suchen, wie sie es einst werden vor dem höchsten Richter thun müssen. — Den Besseren in unserer Gemeinde aber legen wir an's Herz, so sortzufahren» wie sic begonnen. Noch glauben wir an Wahrheit und Recht und haben die Ueberzeugung, daß Ernst, Würde, Ruhe, Schonung und nur im äußersten Falle die gesetzliche Strenge die Ruchlosigkeit, die Verblendung und den Fanatismus endlich besiegen werden. Möge diese Zeit nicht mehr fern sein! Ostrowo, 17. Oktober. (P. Z.) Seit mehr denn einem Jahre haben sich in allen jüdischen Gemeinden des Herzogthums Kultusvorstände gebildet, die, neben dem Korporationsvorstande, selbstständig für sich einen Korpus bildeten, dem lediglich alle Kultusangelegenhciten und mit ihnen die nicht unbedeutenden Einnahmen und Ausgaben, in die Hände gegeben waren, ohne daß den Behörden hiervon Rechnung gelegt werden durfte. Wahrscheinlich hat dies zu manchen Mißbräuchen Veranlassung gegeben, so beispielsweise, daß der Kultusvorstand hier, außerdem etatsmaßigen Gehalt, Zulagen von jährlich 50 Thlr. an Kantor und Lehrer bewilligt, in Folge deren heute in der Synagoge ein Reskript der königl. Negierung publizirt wurde, wonach die Nothwcndigkeit besonderer Kultusvorstände aufgehoben wird und in den Fällen, wo dieselben von den Gemeinden gewünscht werden sollten, solche dem Korporationsvorstande von nun ab subordinirt werden. Koblenz, 13. Oktober. (Privatmitth.) Bei dem Fortschritte, den der jüdische Religionskultus bei so vielen Gemeinden in neuerer Zeit gewonnen hat, dürfte Ihnen, geehrter Herr Redakteur, ein Bericht über die Bestrebungen der hiesigen israelitischen Gemeinde nicht ohne Interesse sein. Nach festlicher Einweihung der hiesigen neuen Synagoge, welche bereits im Monat Januar des laufenden Jahres stattfand, war die Aufgabe gestellt worden, eine durchaus Edlere Umgestaltung des Gottesdienstes zu schaffen, welche mit Beibehaltung der, wesentlich im Geiste und in den Vorschriften der jüdischen Religion liegenden gottesdienstlichen Gebräuche, hauptsächlich in folgenden Punkten eine zweckmäßige und die Andacht belebende Reform herbeiführen sollte. 1) Das Absingen der Litaneien des Vorsängers sollte sich nur auf das Nöthigste beschränken, und dieses nach vorhcrgegangener musikalischer Bearbeitung der zu singenden Litaneien mit Begleitung der Orgel statlfindcn. 2) Die Responsorien zwischen Vorbeter und Gemeinde sollten so lange von einem unter Leitung des Organisten stehenden Säncherchore vertreten werden, bis die Gemeinde durch vieles Hören allmälig im Stande sein würde, selbst respondiren zu können. Außerdem aber soll dieser Sängerchor den Gottesdienst von Anfang bis zum Schluß bei allen feierlichen Momenten durch den Vortrag entsprechender theils hebräischer, theils deutscher vierstimmiger Gesänge verherrlichen. Die größte Schwierigkeit bei Lösung dieses Problems stellten sich durch den Anbau des musikalischen Rituals heraus, indem eine mit Orgelbcgleitung versehene Bearbeitung aller, sowol für den gewöhnlichen Sabbatdienst als für die sämmtlichcn Festtage des Jahres gehörenden Litaneien eine viel umfassende Arbeit war, ebenso auch fast alle vierstimmigen Gesänge besonders kvmponirt werden mußten, um vollkommen zweckdienlich zu sein. Wie glücklich die Lösung dieser Aufgabe gelungen ist, wie trefflich der Sängerchor eingeübt ist, wie geläufig die schwierige Korrespondenz zwischen Vorsänger und dem Organisten von statten geht, davon lieferte die erhebende Gottesfeier während der verflossenen Festtage, des Neujahrsfestes und Versöhnungsfestes, den schönsten Beweis. In allen Räumen war die festlich geschmückte und erleuchtete Synagoge von einem wahrhaft andächtigen Publikum gefüllt, in dessen Mitte sich auch eine Mehrzahl von Christen befand, die der belebende Impuls des schönen, noch durch Blasinstrumente verstärkten vierstimmigen Gesanges, so wie der Ruf, welchen der hiesige Rabbiner, Herr Ben Israel,

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