Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1851)
- Date
- 1851-10-27
- Page
- Seite 519 (sequence 3)
- Language
- German
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519 sucht, dem alten Ritus eine neue Form geben zu wollen, vetustis novitatem dare, wie der Lateiner sagt. Man hat zu diesem Zweckk erstens die Menge und Weitschweifigkeit der Gebete vermindert und verkürzt, die Gebete in Responsen-, Rezitationsformen u. dgl. gebracht, einige kürzere Formeln in Musik gesetzt und zum Gesang qualisizirt u. dgl. Selbst da, wo es gelang, ist es auch ohne wesentlichen Einfluß geblieben, die Alten fühlen sich genirt, wissen sich in diesen Formen, die ihnen fremd sind, nicht zu bewegen, glauben sich in ihrem Gewissen beschrankt, halten ihre Religion für verletzt u. s. w., und die Neueren sind von dieser cingepfropften Aesthetik auch nicht sonderlich erbaut und es ist ihnen sehr gleichgiltig, ob das N72W 8Jrp u. dgl. hergerufen oder hergesungen wird. Zudem hat dies Modernisiren, Komponiren des Alten u. s. f. seine großen materiellen Schwierigkeiten. Wir hatten nun folgenden Vorschlag, der uns als der praktischeste erscheint. Was dem neuern Bewußtsein am Meisten entspricht, ist die deutsche Predigt und das deutsche Lied; in der That fühlt sich das religiöse Bedürfniß hiermit befriedigt. Gegen die Einführung Beider wird die Orthodoxie Nichts einzuwenden haben, die Predigt hat so schon das Bürgerrecht im jüdischen Kultus gewonnen. Nun lasse man den alten Kultus unberührt bestehen, da ja so alles Modeln daran zu Nichts führt, halte höchstens auf äußere Ordnung und Anstand, und führe vor und nach der Predigt das deutsche Lied ein. Auf diese Weise ist der neuere Kultus in den alten gerückt, ohne sich zum Schaden der Einigkeit außer demselben zu stellen, es bleibt Jedem überlassen, dem die alten Formen nicht mehr Zusagen, sich zum Liede und zur Predigt einzustellen. Je verbreiteter die Bildung wird, desto größer wird die Theilnahme werden und desto mehr wird das Alte von dem Neuern absorbirt werden, ohne daß man nöthig hat, es gewaltsam aufzuheben. Auf diese Weise würde auch unsere Jugend nicht in den Zweifel geführt, sie sähe vor sich das vereinte und doch geschiedene Alte und Neue und es bliebe ihr die Freiheit, je nach ihrer religiösen Entwickelung und Erziehung, Theil zu nehmen da, wohin der Geist sie leitet. Es ist Sache der Geistlichen und Lehrer, in der Jugend das Interesse und die Freude am israelitischen Gemeindewesen zu heben und zu stärken und für den neuern Kultus zu erziehen, dabei aber auch möglichst mit dem Alten vertraut zu machen. Blicken wir noch einmal aufs Ganze zurück, so bestände also die Aufgabe der jetzigen religiösen Erziehung darin: das israelitische Bewußtsein überhaupt von frühester Jugend an zu wecken, und zwar 1) von historischer Seite als israelitischer Stammesgenosse, 2) von religiöser Seite als israelitischer Glaubensgenosse, den israelitischen Glauben auf dem im Wesen des Menschen ruhenden und aus der Liebe hervorgehenden Bedürfniß und auf den Ueberlieferungen der hiermit hnrmonirenden israelitischen Offenbarungslehren basirend. — Festhaltend an den Fundamentallehren und sie durch die That zum Bewußtsein und zur Anwendung bringend, walte die häusliche Erziehung, eine möglichst genaue Kenntniß des Judenthums und seiner Entwickelung schaffe der Unterricht, religiöse Fortbildung das Gemeindewesen und der öffentliche Kultus. So werden religiöse häusliche Erziehung, religiöser Unterricht und Kultus die Mittel, das Judenthum aus veralteter Auffassung und veralteten Formen in ein neueres Bewußtsein und neuere, der Zeit angemessene Formen zu führen: Haus, Schule und Synagoge die Stätten, wo — bei freier Entwickelung — die religiöse Wohlfarth des Individuums und der aus Individuen bestehenden Gesammtheit auf den ewig festen Fundamenten begründet und gebauet wird. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 15. Oktober. (Br. Z.) Es waren seit dem Jahre 1848 bekanntlich auch die Juden in Preußen zur juristischen Karriere zugclassen worden; späterhin hatte man ihnen jedoch die Bestätigung als Refcrcndarius aus dem Grunde versagt, weil sie als Juden sich nicht in der Lage befänden, christliche Eide abnehmen zu können. Auf die dieserhalb unter Bezugnahme auf Art. 12 der Verfassung beim Justizminister angebrachten Beschwerden ist nunmehr eine Entscheidung dahin ergangen, daß denjenigen, welche gegenwärtig bereits die ersten juristischen Examina abgelegt haben, der Ucbertritt zur Verwaltungskarriere, also zu den Regierungskollegien gestattet, daß aber in der Folge neue Meldungen zu dem juristischen Examen von Juden überhaupt nicht mehr angenommen werden sollen. (In den letzten Tagen wurden in der Synagoge zu Berlin zwei Juden als Auskultatoren vereidigt.