Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 43 (20.10.1851)
- Date
- 1851-10-20
- Page
- Seite 511 (sequence 7)
- Language
- German
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511 wichtigen und vom Gesetze nicht minder gebotenen Feiertagen im Gottesdienste für zweckdienlich, ja nothwendig halten, zu dieser Zeit zu unternehmen sich nicht getrauen. Sind die genannten Pijutim für Gebete in unserer Zeit paffend, aus welchem Grunde werden sie am Pesach- oder Wochenfeste nicht ebenso beibehalten? Sind sie es nicht, wie wol einzusehen, welcher Grund besteht, sie am Neujahr- und Versöhnungstage herzusagen? Sollte man aber auch für diese Feiertage so wie für die Selichotkage eine Ausnahme statuiren und manche wichtige oder für wichtig gehaltene Pijutim und Selichot beibehalten, so können doch unmöglich die der Keduscha eingeschalteten mystischphantastischen Schilderungen und Betrachtungen, manche andere poetische Spielereien und werthlose Reimeleien, der anmaßende ja gotteslästernde Ausspruch: 'wi nVna Vw das zweideutige, leicht zu Mißverständniffen leitende, jedenfalls überflüssige ■ma Vs rc. eine nur etwas strenge Kritik passiren. Möchten doch alle Lehrer Israels, denen in unsrer der Reform unaufhaltsam zueilenden Zeit das wichtige Geschäft übertragen ist, die Neugestaltung der Religion und des Gottesdienstes in der Art zu leiten, daß sie ohne Nachtheil für den alten Stamm hcrvorgehe, ja daß dieser in verjüngter Lebenskraft erscheine, möchten sie doch erkennen, daß starres Festhalten am Alten eitles Bemühen, so wie sorglose Apathie verwerflich und sträflich ist! Wenn die Frucht im Mutterliebe ihre Reife erhalten, so muß sie an's Tageslicht, möge dieser Akt auch nicht ohne Schmerz für den mütterlichen Körper geschehen. Wenn aber der Geburtshelfer, statt das Nothwendige und Unvermeidliche nach vernünftigen Grundsätzen zu leiten, es verhindern wollte, oder wenn er sorglos und gleichgiltig sich so benimmt, als ob kein wichtiger Akt bevorstünde, was geschieht dann? die Entwickelung erfolgt dennoch; aber die Gefahr für Mutter und Kind, durch umsichtige Leitung vielleicht glücklich vorüber geführt, kann jetzt Verderben für Beide bringen. Es gilt dies aber nicht blos für den öffentlichen Gottesdienst, auch für das Haus, für das bürgerliche Leben, für die religiöse Erziehung vorzüglich sind Reformen nöthig, damit das Leben nicht in beständigem Widerspruche mit den faktisch zwar bei den Meisten aufgehobenen, aber gesetzlich noch bestehenden Auswüchsen und Uebertreibungen ddr religiösen Vorschriften stünde. Die Sitzungen der Kammer der Abgeordneten haben am 4. Oktober wieder begonnen, und das Uebergewicht der Rechten, welche höhnisch den Liberalen begegnen, hat sich wie in den früheren Sitzungen, auch jetzt bereits gezeigt. Glücklicherweise hat die Judenemanzipation auch an der Rechten eifrige Vertreter, und man hofft, daß auch in diesen Sitzungen ein Blatt von der Unkraulpflanze der Ausnahmsgesetze fallen wird. Die Matrikelgesetze von 1813 sind es, welche diesmal an die Reihe kommen sollen. Für diejenigen, welche mit dem Inhalte dieses „Erziehungsgesetzes" — so nannte es ihr Schöpfer, der verstorbene Minister Montgelas — nicht bekannt sind, diene zur Erläuterung, daß es unter anderen humanen Bestimmungen auch vorschreibt: In jeder Gemeinde, wo Juden wohnen, darf die Zahl der anwesenden, durch Nummern bezeichncten jüdischen Familien nie überschritten werden, und im Falle Jemand einen eignen Heerd, ein Familienglück gründen will, so muß er zur Erreichung dieses Zweckes erst auf den Tod oder die Auswanderung eines Familienvaters warten. Den Ansässigmachungcn sollten, den neuen Gesetzcsvorlagen gemäß, künftighin bei Israeliten nicht mehr oder nicht viel mehr Hindernisse in den Weg gelegt werden, als die gesetzlichen Bestimmungen es bei den christlichen Bewohnern vorschreiben. Zur Ertheilung der Emanzipation im Ganzen, wodurch sowol dem Wunsche des bei Weitem größten Theiles des Volkes, als den wiederholten königlichen Betheuerungen Genüge geleistet würde, kann wegen des Widerstandes, den die erste Kammer wahrscheinlich bieten würde, noch nicht geschritten werden. Daß in manchen anderen deutschen Staaten wieder Rückschritte in dieser Hinsicht gemacht werden, und man an der ertheilten Gleichstellung der Juden wieder abzwacken möchte, ist eine nichts weniger als erfreuliche Erscheinung, und zeugt von kleinlichem Sinn, da man sich schwer entschließen zu können scheint, so mit einem Male und freiwillig der Stimme der Billigkeit und Humanität Genüge zu leisten. Daß man den Wirkungskreis der Advokaten, in Sachsen beschränken will, haben Sie wol schon berichtet. Sind Eheprozesse von religiösem Standpunkte aus zu beurtheilen, so gebührt die Entscheidung den Theologen und in diesem Falle werden es nur die Geistlichen der entsprechenden Konfession sein, denen die Frage vorgelegt wird; gehören sie aber vor das Forum der Ju-