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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-10-20 · Heft 43 (20.10.1851) · p. Seite 510

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 43 (20.10.1851)
Date
1851-10-20
Page
Seite 510 (sequence 6)
Language
German
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510 Oktober 1851. Wilhelm. Miller. Wächter-Spittler. Linden. Knapp. Plcssen. Neurath. Daß dies eine vollgiltige Bürgschaft, die Gleichstellung der Juden werde im Königreich Württemberg nicht angetastet werden, es sei denn daß von Bundeswegen ein Anderes beschlossen und durchgesetzt werde, leuchtet wol ein. Magdeburg, 13. Oktober. (Privatmitth.) Wir theilen auf Wunsch die in voriger Nummer erwähnte Regierungsverfügung dem Wortlaut nach hier mit. „Von den Herren N. N. N. N. ist bei uns der Antrag gestellt worden, gegen die von der Gemeinde beabsichtigte Ausstellung einer Orgel in der neu erbauten Synagoge als den jüdischen Ritualgesctzen zuwider, einzuschreiten. Wir bemerken hierauf, daß bereits das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 die inneren, auf den Kultus bezüglichen Einrichtungen der jüdischen Gemeinden nur insoweit der Kognition der Negierungen unterstellt, als die öffentliche Ordnung dies erfordert, und daß dieser Grundsatz auch neuerdings, als es sich um das Fortbestehen der einzelnen Vorschriften jenes Gesetzes gegenüber den Bestimmungen der Verfassungsurkunde handelte, ausdrücklich höhern Ortes anerkannt worden ist. Es liegt mithin für uns keine Veranlassung vor, auf die angeregte Streitfrage, welche als eine die öffentliche Ordnung berührende nicht angesehen werden kann, näher einzugehen, vielmehr muß deren Entscheidung der freien Vereinbarung der Gemeindcglieder anheimgegeben werden, resp. denjenigen Mitgliedern, welche Beiträge zum Bau der Synagoge geliefert haben, und durch Anbringung der Orgel den beabsichtigten Zweck des Gebäudes vereitelt glauben, überlassen bleiben, deshalb den Weg Rechtens zu beschreiten. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde wolle hiervon die Bctheiligten in Kenntniß setzen. Magdeburg, den 15. September 1851. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Oelrichs. Leipzig, 23. September. (Fr. I.) Eine interessante Frage hat nach siebenmonatlichem Bedenken nun auch ihre Erledigung gefunden. Sie erinnern sich, daß ich im Januar d. I. Ihnen schrieb, daß der hiesige Advokat Kaim, jüdischen Glaubens, bei einem Ehetermin zweier der christlichen Konfession angehörenden Gatten als Sachwalter des einen Theils vom betreffenden Gerichte zurückgewiesen worden sei. Herr Kaim hatte sich natürlich damit nicht zufrieden erklärt, rekurrirt und die Sache lief ihre Gange durch bis in's Justizministerium, das nun auch entschieden hat, es seien jüdische Sachwalter zur Führung von Ehensachen christlicher Parteien nicht zuzulassen. Aus Baiern, im Oktober. (Privatmitth.) Es hat die in der jüngsten Nummer Ihres geschätzten Blattes beschriebene Einweihung der neuen Magdeburger Synagoge so wie die dazu gehörenden Gesänge und treffliche Predigt mich mit Wonne erfüllt, und den Wunsch rege gemacht, daß dieselbe gewandte Feder uns auch mit der Gebetordnung in diesem neuen Tempel an Wochen-, Sabbat- und Festtagen bekannt machte, damit das gute Beispiel vielleicht zur segensreichen Nachahmung in manchen anderen Gemeinden führen möchte, wo man mit der zu beobachtenden Ordnung des Gottesdienstes noch sehr in Verlegenheit zu sein scheint. — Am verflossenen Neujahrs¬ und Versöhnungsfeste waren die Gebete in der Münchner Synagoge, zwei passende Predigten und einige deutsche Vorträge aus Meyer's Gebetbuch abgerechnet, vollkommen dieselben wie sie vor einem Jahrhundert in den Synagogen abgesungen oder abgeschrieen wurden, mit dem einzigen Unterschiede, daß damals vielleicht der dritte Theil oder die Hälfte der Gemeindcglieder den Inhalt des Vorgetragenen oder Abzulcsenden verstand, gegenwärtig aber dies kaum vom zwanzigsten Theil gesagt werden kann. Und weshalb erfolgt nicht auch an diesen Tagen eine wenn auch nur einigermaßen zeitgemäße Reform des Gottesdienstes? An allen übrigen Feiertagen sind die Pijutim abgeschafft. Ohne behaupten zu wollen, daß damit schon Alles abgethan, und daß man überhaupt nicht dahin streben muß etwas Besseres an die Stelle des Alten zu setzen, sei nur erwähnt, daß man hier an den eben verflossenen Festen sich nicht getraut, von den so zahlreichen, meistens von Vorsängern verfaßten Gedichten, Wortspielercien und mystischen Abhandlungen Etwas zu streichen. Es scheint, daß diese Tage nicht umsonst den Namen der fürchterlichen (iria1') erhalten, da sie manche Geister so einschüchtern, daß sie dasjenige, was an anderen nicht minder

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