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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-10-20 · Heft 43 (20.10.1851) · p. Seite 509

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 43 (20.10.1851)
Date
1851-10-20
Page
Seite 509 (sequence 5)
Language
German
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509 Lobpreis aussprechet, ohne zu wissen welchen, Wünsche ausdrücket, ohne zu wissen welche, Bitten, Seufzer ausstoßet, ohne zu wissen welche — ist es da wahr zwischen Euch und Gott? Wenn Ihr z. B. in einem unserer heiligst gehaltenen Gebete, den Tjrna, aussprechet „Vater, räche das vergossene Blut vor unseren Augen" — es ist Keiner in diesem Raume, dessen Lippe nicht stockte dies auszusprechen, wenn er es wüßte und bedächte; wenn Ihr an Eurem heiligsten Tage, am Versöhnungstage im Bekenntniß nach dem Alphabete an hundert Sünden aufzählt, vor deren mancher Euer Haar sich sträuben würde, so Ihr es wüßtet, und all' diese schrecklichen Sünden als die Euren wiederholt Ihr achtmal, und all' diese schrecklichen Sünden legt Ihr als Bekenntniß auf die Lippen Eurer unschuldigen Kinder und der sanftesten Frauen und Jungfrauen — ist es da wahr zwischen Euch und Gott? O, ich könnte Tausendfaches anführen, das, in einer Zeit blutigster Verfolgung und des dunkelsten Mittelalters entstanden, für uns längst zur Unwahrheit geworden, aber Ihr haltet es fest und fest. Wenn Ihr jeden Tag die Bitte um Rückkehr nach dem Lande unserer Urvater und nach den blutigen Thieropfern unserer Vorzeit vor Gott wiederholet, und so der Ruf erginge, wol sehr Wenige wären unter Euch, die ihm folgten — ist das wahr zwischen Euch Gott? Noch mehr. Wie Viele sind unter Euch, die am Gesetze längst nicht mehr halten, die des mosaischen wie des rabbinischen Sabbatgesetzes, der mosaischen wie der rabbinischen Speisegesetze nicht achten — und btefef&ijjett sagen: sie seien empört durch die unschuldigsten Verbesserungen des Gottesdienstes, die doch wahrlich Moses, und im Grunde auch die Rabbinen nicht verboten haben — heißt das wahr vor Gott? Wohl, so lasset Wahrheit in dieses religiöse Ehaos kommen; hüllet Euch nicht in Schein vor Gott, vor Gort, vor dem solch Schein nur Spott ist, seied wahr auch vor Gott, der die Wahrheit ist! — So möge dies, m. Z., Wurzel gefaßt haben in uns Allen. Was der Trost Mosis vor seinem Tode gewesen, und was sich bewahrheitet hat bis jetzt, r\)2$ "wwN „was wahr ist, bewahret Er ewiglich", denn noch ist Israel, noch Mosis Werk und Mosis Wort bewahrt: das lasset uns zum Gesetz unsers Lebens erheben. Wie Gott die Welt durch die Wahrheit geschaffen, so wollen wir unser Inneres neu erschaffen durch die Wahrheit; wie Gott immerfort das Gericht der Wahrheit vollbringt, so wollen wir stets Wahrheit üben gen alle unsere Menschenbrüder; und wie Gott allein die Wahrheit ist und wahrt, so wollen wir wahr sein vor Gott, nach Wahrheit ringen vor Gott ntttf sei der Wahlspruch unsers Lebens, und wie die Buchstaben des Wortes der erste, der mittelste und der letzte sind, so soll der Inhalt unsers ganzen Lebens enthalten sein in ntoN Wahrheit! — Amen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Stuttgart, 6. Oktober. Das heute früh ausgegebene „Regierungsblatt" enthält „zur allgemeinen Nachachtung" eine königliche Verordnung, betreffend den Bundesbeschluß vom 23. August d. I., die Außerkraftsetzung der Grundrechte betreffend, welche Verordnung von sämmtlichen Ministern gegengezeichnet ist. Ferner enthält oben bemerktes „Regierungsblatt" folgende weitere königliche Verordnung: Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. In Erwägung, daß durch den Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 23. August dieses Jahres über die Aushebung der deutschen Grundrechte und durch die von uns erfolgte Verkündigung dieses Beschlusses die deutschen Grundrechte jeden Anspruch auf Giltigkeit als Reichsgesctz in Württemberg verloren haben, und daß, wenn auch einzelne Bestimmungen derselben in besondere Landesgesetze übergegangcn sind, doch den Grundrechten in ihrer Gesa mmtheit die Eigenschaft eines württembergischen Landesgesetzes nie zukam; in Erwägung, daß hiernach die Nothwendigkeit einer unverzüglichen gesetzlichen Regelung der Rechtsverhältnisse der Israeliten eingetrctcn, einstweilen aber und bis diese erfolgt sein wird, jeder Rechtsunsicherheit in dieser Beziehung vorzubcugen ist: verordnen wir auf den Grund des §. 89 der Verfaffungsurkunde nach Anhörung unsers Geheimen Rathcs, daß die seit Erlassung der Ministerialverfügung vom 14. Januar 1849 über die Einführung der deutschen Grundrechte eingehaltcnen Vorschriften in Betreff der Rechtsverhältnisse der Israeliten bis aus weitere gesetzliche Normirung auch fortan inAnwendung zu bringen sind. Unser Ministerium des Innern ist mit Vollzug dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 5.

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